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Nr. 31. HEIDELBERGER 1858.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Quellen zur bayerischen und deutschen Geschichte. Herausgegeben
auf Befehl und Kosten Seiner Majestät des Königs Maximi-
lian II. II. Band 1. Abth. 11 Bogen, 176 Seiten ; III. Band
1. Abth. 19 Bogen, 301 Seiten; IV. Band 33 Bogen, 528 Seiten;
V. Bd. 34 Bogen, 531 Seiten. München, Georg Franz. 1857.
Es ist in diesen Blättern (Jahrgang 1856, Nr. 38 und 39) von
dem Erscheinen des ersten Bandes der Quellen der bayerischen und
deutschen Geschichte Nachricht gegeben worden, deren Herausgabe
durch die Munificenz Sr. Majestät des Königs Maximilian II.
von Bayern in’s Leben gerufen worden ist, und haben wir dabei
Gelegenheit genommen, die werthvollen Ergebnisse, welche sich
daraus für die deutsche Rechtsgeschichte gewinnen lassen, über-
sichtlich zusammen zu stellen. Die Commission, welche mit der
Herausgabe dieser Quellen betraut ist, hat ihr Versprechen einer
raschen Förderung dieses Werkes redlich gelöst, und bereits liegen
die ersten Abtheilungen des zweiten und dritten, so wie der vierte
und fünfte Band vor. Die erste Abtheilung des zweiten Bandes
enthält die Chronik des Churfürsten Friedrich’s I. von Mat-
thias von Kemnat, S. 1—141, und Urkunden zur Geschichte des
Churfürsten Friedrich’s I., S. 145—176. Die erste Abtheilung
des dritten Bandes enthält die Reimchronik des Michael Beheim
S. 1—258 und die Chronik des Eckhart Artzt vom Weissen-
burger Krieg S. 261— 301. Der vierte Band enthält Correspon-
denzen und Aktenstücke zur Geschichte der politischen Verhältnisse
der Herzoge Wilhelm und Ludwig von Bayern zu König Jo-
hann von Ungarn. Der fünfte Band führt den besondere Titel
Monumenta Wittelsbacensia, Urkundenbuch zur Geschichte
des Hauses Wittelsbach. So viel Werthvolles auch die Bände
II, 1. Abth., III, 1. Abth. und IV für die bayerische und deutsche
Geschichte im Allgemeinen enthalten, so musste sich doch Ref. be-
sonders von dem V. Bande, den Monumentis Wittelsbacen-
sibus, angesprochen finden, welcher Band abermals ein für die
deutsche Rechtsgeschichte höchst schätzbares Material enthält, durch
dessen Ordnung sich der leider vor der Vollendung des Druckes
verstorbene Herausgeber, Dr. Wittmann, noch ein anerkennungs-
würdiges Verdienst um die Wissenschaft erworben hat. Bei der
Unmöglichkeit, in dem Raume dieser Blätter alle einzelnen Urkunden
dieser reichhaltigen Sammlung zu besprechen, heben wir aus den-
selben insbesondere, als von besonderer Wichtigkeit für die Ge-
schichte der Landfrieden überhaupt, die drei bayerischen Land-
frieden v. J. 1244, 1255 und v, J. 1281 hervor, von denen
LI Jahrg. 7. Heft. 31
 
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