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Nr. 55. HEIDELBERGER 1858.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Literaturberichte aus Italien.
(Fortsetzung.)
Wie so viele Städte Italiens, so hat auch die alte Stadt Vercelli einen
gründlichen Geschichtschreiber gefunden, welcher aus Urkunden und Chroni-
ken den Zeitraum des Mittelalters behandelt hat, welcher auch für die Bedeu-
tung des heiligen, römisch-deutschen Reiches so wichtig ist, nämlich die Zeit
der Wirksamkeit des Kaisers Friedrich II.
Das Werk erscheint unter folgendem Titel:
11 comune di Vercelli nel medio evo, studi storici di Vittorio Mondelli. Vercelli.
1857. Tip. Guglielmoni. 8. S. 338.
Der bis jetzt erschienene erste Band fängt mit dem Jahr 1200 an und
geht bis zum Jahr 1254. Vorausgeschickt ist die Beschreibung der damaligen
Verwaltung des städtischen Gemeindewesens. Der Verfasser ist ebenfalls der
Meinung, dass bei den italiänischen Städten die Selbst-Verwaltung nie aufge-
hört hat. Die nordischen Eroberer verwalteten nicht, sondern begnügten sich
mit der allgemeinen Unterwerfung. Selbst die Carolinger überliessen die
Verwaltung und sogar die Wahl der Bischöfe den Städten, und Kaiser Lothar
befahl, dass an die Stelle schlechter Schöffen cum totius populi consensu an-
dere gewählt würden. Auch noch als Kaiser Otto III. im Jahr 999 den Bi-
schof von Vercelli zum Grafen der Provinz ernannt hatte, weil er von dem
kinderlosen Geistlichen weniger zu fürchten hatte, als von seinen sogenannten
Getreuen, die sich vom Kaiser unabhängig zu machen wussten, blieb die Selbst-
verwaltung bestehen, die aber bald in die Hände der selbstsüchtigen Opti-
malen überging. Deren Körperschaft hiess Excelenza, doch schon 1169 wurde
derselben eine volkstümliche Körperschaft entgegengesetzt. Schon frühe hatte
Vercelli seine Statuten, denn bereits im Jahre 1187 ist von einem Buch die
Rede, auf welches die Consuln schwören mussten, darnach die Verwaltung
zu führen. Schon im Jahre 1202 ist in einem Vertrage der Stadt mit den
Herren von Robbio der Name Statut gebraucht; in einer Urkunde von 1214
heisst es: sub eisdem poenis ordinatis in statuto Communis. Die benachbarten
Lehnsherren hatten sich unterdess beinahe ganz von der kaiserlichen Herrschaft
losgerissen und so führte auch der Markgraf von Montferrat gegen Vercelli zu
Anfang des 13. Jahrhunderts Krieg, wie die Herren von Masseraro, Saluzzo,
dell Caretto, Biandrate u. a m. unter sich und gegen die Städte. Vercelli
verband sich zum Schutze mit Mailand und Ivrea, stets salvo domino impera-
tore. Die tapferen Bürger blieben dem Kaiser treu und besiegten die unbän-
digen Feudalherren, so dass die Herren von Robbio sich zuerst unterwarfen
und Bürger von Vercelli werden mussten; andere benachbarte Schlösser kauften
die Bürger an sich. Diese luden den Kaiser Otto 1210 ein, welcher auch nach
LI, Jahrg. 11. Heft. 55
 
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