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Zeitschrift des Kunst-Gewerbe-Vereins zu München — 1879

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Heft 3/4
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Rechenschaftsbericht des Bayer. Kunstgewerbe-Vereins für 1878
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https://doi.org/10.11588/diglit.6905#0034

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- 4- 50 -

Leistungen den Verein zu hohem Danke verpflichtet. Die Herren Violet-le-Duc, Senrper, Eitelberger und Falke
zu seinen Mitgliedern zu zählen, sei die höchste Ehre für den Verein selbst.

Der Antrag des Ausschusses wurde mit Begeisterung und einstimmig zum Beschlüsse erhoben und der
Vorstand beauftragt, diese Mittheilung an die Gewählten in würdiger Form zu übernehmen.

lieber eine Verloosung kunstgewerblicher Produkte für das Bahr j87st, wofür bereits vom ersten Herrn
Vorstand ein f>kni ausgearbeitet ist, um denselben der Genehmigung des kgl. Staatsministeriums zu unterbreiten,
spricht sich Herr Vorsitzender, wie folgt, aus:

Diese Verloosung verfolge den Zweck, Mittel zu beschaffen, unser» Mitgliedern bestimmte Aufträge
ertheilen zu können. Unser Aunstgewerbc habe dein französischen gegenüber den großen Nachtheil, daß wir
bei gleichen ersten Produktionskosten selten mehr als zwei bis drei Exemplare eines kunstgewerblichen Gegen-
standes zu verkaufen vermögen, während doch in Frankreich von wirklich schönen Gegenständen so viele
Hunderte verwerthet würden. Durch eine derartige Verloosung aber würden wir in die Lage kommen, Werke
nach unser» Zeichnungen und in wenigstens zehn oder auch mehr Exemplaren bestellen und billige Preise
konkurrenzwürdig erzielen zu können.

Das sind die Motive, welche diese Verloosung angeregt haben, und Herr Redner glaubt, daß es in
unserm Verein eine große und günstige Wirkung hervorbringen werde, wenn in solcher Weise alljährlich
80,000 Mark für Herstellung solcher Erzeugnisse verwendet werden können.

Der plan befaßt sich nicht mit Geldpreisen zur Gewinnung besonderer Vereins Einnahmen, sondern
cs sollen die 2000 Gcwinnste nur kunstgewerbliche Produkte sein, worunter kein Gewinn unter dem Werthe
von 1,0 Mark, aber auch einer zu f0,000 Mark begriffen ist.

Unsere Statuten verpflichten den Ausschuß, jährlich eine Verloosung zu veranstalten, und es stände
dem Ausschüsse gar nichts im Wege, hierin voranzugehen; allein jede Verloosung ist ein Wagniß und Herr-
Redner betont, er erinnere sich noch lebhaft der sorgenvollen Tage und schlaflosen Nächte, welche ihm die
Iubiläumsverloosung im Jahre \876 verursacht habe; dieselbe habe zwar einen glücklichen Ausgang genonrmen,
aber erst die letzten drei Wochen jener Periode hätten ihin Beruhigung und glänzenden Erfolg gebracht. Nach
dem § 55 der Statuten bedarf die Vorstandschaft und der Ausschuß außerhalb der gezogenen Grenzen des Ver -
wendungsrechtes der etatisirten Beträge die Zustimmung der Generalversammlung.

Angesichts dessen richtete Herr Vorsitzender an die Versammlung die Fragen: Rönnen Sie sich mit der
Idee einer solchen Verloosung einverstanden erklären? Glauben Sie, daß wir ohne Furcht es wagen können,
das Werk zu beginnen, und endlich gestatten Sie, im unglücklichen Fall die Ersatzmittel aus dem Stammvermögen
unseres Vereins in Anspruch zu nehmen?

Das find Fragen, die Ihnen der Ausschuß vorlegt; erst wenn Sie dieselben bejahen, werden wir
weitere Schritte bei»: kgl. Ministerium thun.

Herr pütterich glaubt, wir könnten den Plan des Ausschusses unbedingt gutheißen.

Herr Aonservator Dr. Ruhn macht geltend: Die ganze Idee dieser Verloosung will der Runstindustrie
unter die Arme greifen. Sie Alle wissen, wie diese zur Zeit auch durch Geschäftslosigkeit leidet. Gerade dieser
Gedanke, dein Aunstgewerbc müsse aufgeholfen werden, muß die Idee in's Leben rufen und ich glaube, daß,
wenn wir auch mit einer Anzahl von unverkauften Loosen mitspielen müßten, so wäre es gemäß dem ganzen
Streben unseres Vereins zu verantworten, wenn er auch mit einigen Tausenden im Rückstände bliebe. Von
diesem Gesichtspunkte aus möchte er der Versammlung an's Herz legen, die Verloosung zu genehmigen.

Nachdem die Versaimnlung durch Bekanntgabe des Verloosungsplanes ein genaues Bild von der
Durchführung der Verloosung erhalten hatte, stellt Herr Vorsitzender die Frage, ob der Ausschuß durch die
Generalversammlung ermächtigt werde, die Verloosung auf Grund des verlesenen planes durchzuführcn?

Es erfolgte einstimmige Bejahung.

Der heutigen Versammlung wurde zur Berathung und Beschlußfassung Seitens des Herrn Vorsitzenden
noch ein weiterer Antrag unterbreitet. Derselbe lautet:

„Der bayer. Aunstgewerbeverein bildet in seinen ausübenden Aünstlern und Gewerbetreibenden
„sechs Gruppen verwandter Thätigkeit, die in monatlichen Versammlungen ihre speziellen Interessen
„gemeinsam berathcn und deren Beschlüsse von der» Vorstande des Vereins nach Möglichkeit aus-
„zuführen sind."

Zur Begründung dieses Antrages bezieht sich Herr Vorsitzender auf jene Zeit, wo das Alte, wenn auch
lange erprobt, doch über Bord geworfen wurde, um Neues an dessen Stelle einzusühren; es hat sich nunmehr,
angesichts der vielfachen Schäden, welche dasselbe in unseren gewerblichen wie sozialen Verhältnissen hervorrief,
in ganz Deutschland das Bedürfniß geltend gemacht, die gemeinsamen Interessen verwandter Gewerbe zu berathen,
um wo möglich gegenseitige Erleichterung und Unterstützung anzustreben. Selbst in Berlin wurde an maßgebender
Stelle viel von Wiedereinführung der Innungen gesprochen.
 
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