Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1844 (Nr. 81-132)

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.1491#0065
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Kölnrr

Amllichk Mitttztilasgk» tzc- Lkalral'DomVau-Vtrtias,

mit geschichtlichen, artiftkfcheu und literarischsn Beiträgen,

herauSgegeben vom Vorstande.

Nr. 95._Köln, Sonntag, 14. April_1844.

Das „KLlner Domblatt" erscheint jeden Sonntag als GratiS-Iugabe zur „Kölnischen Ieitung", wird außerdem aber auch besonders
««sgegeben und (jedoch erst Montags) versandt. Der Pränumerations-Preis für die Einzel-Ausgabe, deren Reinertrag der Dombsu-Bereins-Caffe zustießt,
beträgt bier bek der Erpedition der „Kölnischen Zcitunz" wie auswärts bei allen ?. preuß. Postanstalten tk) Sgr. für den Iahrgang.

Alle Iuschrifren un den Eenrral-Berein werden offen oder unterKreuzbaud, mit derRubrik: „Allgemeine Angelegenheiten deS Dombau-
Bereins zuKöln," so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge für den Dombau zu Köln", crbeten.

Amtliche Mittheilungen.

E i n l a d u n g.

Zufolge tz. 22 der Statuten und tz. 9 der Geschäftsordnung be-
ehre ich mich, die Herren Vorstands-Mitglieder des Central-Dom-
bau-Vereins zu der auf Montag den 22. April Nachmittags
3 Uhr, im hiefigen großen Rathhaussaale anberaumten ordentlichen
Dorstands-Dersammlung ganz ergebenst einzuladen.

Köln, 11. Apnl 1844.

Der Präsident des Vorstandes,
in dessen Abwesenheit von Wittgenstein.

Einlavung ^ur Ülahl-Äertammlung

-es Cevtral-Domba«-Bereins zu Köln,

am 6. Mai 1844.

Nach Anleitung dcs Z. 17 des Vereins Statuts beehren
wir uns, hiedmch sämmtliche Mitglkeder des Central-Dom-
bau-Vcreins zur Theilnahme an der auf ben 6. Mai d. I.
zu Köln auf dem Gürzenich-Saale anberaumten Wahl-
Vcrsammlung ergebenst einzuladen-

Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Verhand-
lung kommen:

1) Wahl von zehn Mitglkeder« des Vorstandes in die
durch den statutmäßigen Austritt von eben so viel
Mitgliedern erledigtea Stellen nach §. 19 deS Sta-
tutS. (Protocoll der VorstandS--Sißung vom 29.
Februar 1844, „Domblatt" Nr. 89.)

2) Bericht des Vorstandes über die Lage des VereinS.

3) Vorlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe
des VereinS im Lause des Jahres 1843.

4) Discussion und Beschlußnahme nach Z. 27 des Sta-
tuts über folgende von mehr als 25 Mitgliedern des
Vereinö vorgeschlagene Modification des H. 18 des
Statuts, resp. das hierzu gestellte Amendement.

„Antrag: Abwesende Mitglieder können bei den
Wahl-Versammlungen durch bevollmächtigte Genosien
vertreten werdcn. Jeder in der Versammlung Anwe-

sende hat nur Eine Stimme; durch Bevollmächtizung
für Abwesende kann ein Anwesender jedoch außerdem
nvch zehn Stimmen führen. Die Wahlen erfolgen
durch relative Majorität."

„Amendement zu vorstehendem Antrage:
Auswärtige Mitglieder können bei den Wahl-Ver-
fammlungen durch bevollmächtigte Genossen vertreten
werden. Jeder in der Versammlung Anwesende hat
nur Eine Stimme. Durch Bevollmächtigung für AuS-
wärtige kann ein Anwesender jedoch außervem noch
zehn Strmmen führen. Die von den Vorständen der
Hülfsvereine zur Wahl - Versammlung abgesendete»
Deputirten können mehr als zehn zu dem betreffenden
Hülfsvereine gehörende Mitglieder des Central-Ver-
eins mittels Vollmacht derselben vertreten."

Jndem wir unter Hinverwcisung auf den Jnhalt dek
3 und 18 des Statuts alle diejenigen, welche durch Leistung
eines Beitrags von 1 Thaler oder mehr, unmittelbar an
die Central-Bereins-Casie oder an die dem Central-Vereine
angeschloffenen HülfSvereine, die Mitgliedschast erworben
haben oder dem Vereine bis zum Tage der Wahl-Ver-
sammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch
persönliches Erscheinen oder durch Vertretung mittels Boll-
macht die ihnes als Bereins-Mitgliedern zustehenden Be-
rechtigungen auszuüben, behalten wir uns vor, über die
weiteren Anordnungen in Beziehnng auf die ganze Festlich-
keit das Nähere in diesen Blättern zeitig bekannt zu machen.

Köln, 26. März?1844.

Der Borstand deS Central-Dombau-Vereins.

NamenS desselben in Vertretung ves in Amts-
geschästen abwesenden Vorstands-Prästventen:
v. Wittgenstein.

Lntwurk;u einem Statute tür den Dombau-Hült'sverein
;u Linnich rm Äreist Iülich.

tz. 1. Unter'dem Namen „Dombau-Hülfsverein" bildet fich in Linnich
ein unmiltelbar an den Central-Dombau-Verein zu Köln fich anschlie-
ßender Berein, deffen Zweck ist, den Fortbau der Domkirche zu Köln
durch Geldbeitrage und in sonst angemessener Weise zu fördern und zu
unttrstützen.
 
Annotationen