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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1844 (Nr. 81-132)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1491#0125
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Kölncr

Amtttchc Mtttznlnngca dcs Lcnkral-Domkau-Btrcins,

mit gefchichtlicheu, artiftifcheu und literarifcheu Beiträge«,

herau-gegebeo vom Borstande.

Rr. IIO. Köln, Sonntag 28. Juli_1844.

Das „Kölner Domblatt" erscheint jeden Eonatag alS GratiS-Augabe zur „Kölnischen Ieituag", wird außerdem aber auch besoader«
ausgegebea u?.d (jedoch erst MontagS) versaadt. Der Pränumerations-Preis fär die Siazel-Ausgabe, deren Reinertrag der Dombau-BereinS-Saffe zufließt,
betragt hker bei der Srpedition der „Kölnischea Ieitung" wke auswörts bei alleu k. preuß. Postanstalten 10 Sgr. für den Jahrgang.

Alle Iuschristcn an den Tentral-Berein werden offen oder unterKreuzband, mit derRubrik: „AllgemeineAngelegenheiten deS Dombau-
BereinS zuKöla", s» wie «eldsenduagen mit derBezeichnung: „Seldbeiträge fär dea Dombau zu Köln", erbeten.

Amtliche Mittheilungeu

E i n t a - u « g.

Aufolge tz. 22 der Statuten und tz. 9 der Geschästsvrdnung be-
ehre ich mich, die Herrm Vorstands-Mitglieder des Central-Dom-
bau-Vereins zU der auf Dinstag den 3Ü. Zuli o., Nachmittags
3 Uhr, im hieflgen großen Rathhaussaale anberaumten ordentlichm
Vorstands-Dersammlung ganz ergebenst einzuladm.

Köln, 18. Zuli 1844. Der Prästdmt deS VorstandeS,

Rolshausen.

Statut des Vombau-Hültsvereins ;u Mayen.

tz. 1. Für die Kreisstadt Maym und derm Umgebung bildet fich ein
Dombau-Hülfsverein mit unmittelbarem Anschluß an den Central-
Dombau-Vernn zu Köln und dem Awecke, Teldbeiträge für dm Fort-
bau der erzbischöflichen Demkirch« in Köln zu fammeln.

tz. 2. Weser Verein verzichtet für stch darauf, die Verwendung der
von ihm Wieferten Beiträge näher zu bestimmen; nur müffm ste zum
Fortbaue der besagten Domkirche verwendet wrrden. Die von dem Ver-.
eine aufgebrachten Gelder werden daher vor dem 1. Mai eines jedm
JahreS an die Caffe des Central-Dombau-Vereins in Köln abgeliefett
und gleich den sonstigm Mitteln desselbm verwendet.

tz. 3. Mitglieb dieses BereinS wird jeder, der flch verbindlich macht,
hiS auf Kündigung jedes Jahr «inen Beitrag von zehn Silbergroschen
zu zahlen. Wer «inen jährlichen Beitrag von Einem Thaler bezahlt,
wird hiedurch zugleich Mitglied des Cmtral-Dvmbau-Vereins in Köln.

tz. 4. Zur Bildung der Vereinsgeschäfte wird von dm sammtlichen
Mitgliedern durch einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden ein Vor-
stand von fünf Mitgliedern gewählt. Au dem Vorstande gehörm aber
von Rechts wegen und mit voller Stimmberechtigung, auch wenn ste
nicht gewähll worden, die rc. Pfarrer und Bürgermeister, welche dem
Vereine beitreten und in deren Pfarrei, resp. Bürgermeisterei, flch we-
nigstenS zehn Mitglieder des VereinS besinden. Die Wahl deS Vor-
standeS geschiehk auf drei Jahre, nach deren Nblauf in einer General-
Versammlung der Bereins-Mitglieder «ine neue Wahl Statt findet-
Dieser Vorstand wählt unter sich und aus seiner Mitke einen Präst-
denten, einm Secretär und einen Casstrer.

h. 5. JedeS Jahr im Monat Februar wird eine Gcnerak-Versamm-
lung gehalten, in welchrr vorerst der Vorstand dem Vereine von dessm
Fortgange und der Ablieferung der gesammelten Gelder Rechmschaft
gibt und sodann die geeignet scheinendm AntrLge macht, dkefe mögen
nun von ihnen selbst ausgehm oder von einem VereinS-Mitgliede an
ihn gelangt sein.

tz. 6. GegmwärtigeS soll dem Central-Dombau-Vereine in Köln zur
Genehmigung vorgelegt werden.

Lonrad von Hochttaden.
n.

(Schluß. S. Rr. 80, 107 u. 108 d. Bl.)

Während des ganzen KriegeS, bei all dem Unheil, daS über Stadt
und Land gekommm war, hattr drr Erzbischof, wi« w!r schon wiffm,
sortwährend in gutem Vernehmen mit den Kölnern gestandm.

Die Bürger von KZln hatten im Augenblicke der Gefahr von ihrer
Treue und Tapferkeit Proben genug abgelegt; fie hatten gezeigt, was
di« Freundschaft muthiger Männer für «inm Werth hak. Der Erz-
bischof wollte durch die That zeigen, wie sehr er das zu «rkmnen unb
zu schätzen wiff». Durch wichtige Privilegim, worüber er ihnm Ur-
kunden ausstellte, wollte er seine Huld und Liebe und Dankbarkelt be-
währm.

Was damals den Bürgern der Reichsstädte am Herzen lag, war
daSselbe, was man zu allen Aeiten, wenn es stch um die politischen
Angelegenheitm handelte, hauptsächlich ins Auge gefaßt hat. Sie woll-
ten nicht willkürlich desteuert sein, und sie wollten keine
willkürliche RechtSpflege. Dann war auch dasihnm nicht gleich-
gültig, welchem Lande vder Feind« gegmüber si« die Waffen ergreifen
und inS Feld ziehen sollten.

Also die Steuern, das Gericht und die Heerfolge kommen hier vor-
züglich in Betracht.

Wer hatte nun damalS über diese Puncte in oberster Jnstanz zn
entscheiden? Kein Anderer als der Kaiser oder König selbst; es warm
Regalim oder königliche Rechte.

Diese Regalicn, wozu außer der oberstm Gerichtsbarkeit, dem Zoll
und den Steuern auch das Recht, Münzen zu schlagen, grhörte, pflegte
der Kaiser lehnSweise an die Reichsfürsten zu üdertragen. Auf solche
Weise warm diese großen Lehnsleuke oder Vasallen des Kaisers in
Srand gesetzt, die Kosten aufzubringen, um di« Heerfolge zu leiste»
und auch gegen entfernte Feinde mit ins Feld ziehen z« können.

Bekanntlich war es mir den deutschen Bischöfen und Erzbischöfm
damalS anders als jetzt. Sie waren nicht bloß geistliche Oberhirtm,
sondern auch welkliche Fürsten, und sie wurden deS KaiserS Lehnsleuke
mit denselben Berechtigungen und Verpflichtungen wie bie anderen
großen Reichsvasallen.

Wenn ein Bischof erwählt worden war, so machte er stch auf und
ritt zum Kaiser, der ihn dann mit den Regalien oder dm Attributen
eine« wcltlichen Fürsten belehnte. Jn der Regel geschah dies persönlich.
War ein Hrnderniß da und konnte die Belehnung nicht persönlich Stalt
finden, so geschah «S schriftlich, durch einen kaiserlichen Brief, wie dies
z. B. bei Erzbischof Konrad'S Nachfolqer der Fall war. Darauf reis'l«
üer Bischof zum Papste, von dem er Ring und Stab «rhielt und den
Bischofsmantel heimdrachte.

* * *

W!r habm gesehen, daß Erzbischof Konrad bald nach seiner Erwäh-
lung die Reise zum Kaiser und zum Papste gemacht hat. Aber schon
vvr seiner Rcise zum Kaiser hatte er den KLlncrn über die Erhebung
drr Biersteuer eine Urkunde ausgestellt, worin er ihnm auf drei
Zahre gestattek, diese Steuer selbst zu erhrben. Man war jedoch, wi«
 
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