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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 16.1905

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.4872#0059

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52

KLEINE MITTEILUNGEN

ihre schlechten Abbildungen tatsächlich vielerorten
eine Landplage sind.

Indessen scheint mir doch auch dieser Einwand
nicht triftig genug, um die viel wichtigeren Interessen
eines Kunstbeflissenen durch Zeitverlust zu schädigen.
Das flüchtige Skizzieren müßte meines Erachtens eben-
sogut wie das tatsächlich ja überall gestattete flüchtige
Schreiben unter allen Umständen ganz freigegeben
und nicht von einer eigenen Erlaubnis der Direktion
abhängig gemacht werden. Eine diesbezüglich bereits
vorbereitete Vereinbarung unter einer Reihe von
Museen wird zweifellos auf keine Schwierigkeit stoßen.

Anders steht es mit der Anfertigung zeitraubender
Aufnahmen und Kopien. Wo einmal Reißbrett und
Staffelei nötig ist, hat die Direktion nicht bloß das
Recht, sondern die unzweifelhafte Pflicht — den
anderen Besuchern gegenüber — durch die Verpflich-
tung vorheriger Anmeldung die allgemeine Benutz-
barkeit der Gegenstände nicht schmälern zu lassen.
Diese Anmeldung empfiehlt sich ja auch schon im
Interesse des Zeichners selbst, dem dafür ein eigener
stillerer Platz oder ein eigens hierfür bestimmter Saal
überlassen werden kann.

Ähnlich verhält es sich mit dem Photographieren.
Gegen flüchtiges »Knipsen«, das nur Impressionen
des Nebensächlichen festzuhalten pflegt, wird sich

kein ernstliches Bedenken erheben. Die Vorschrift
mancher Museen, photographische Apparate unbedingt
in der Kleideraufbewahrung abzugeben, scheint mir
deshalb zu hart. Man soll keinem harmlosen Be-
sucher eine Freude rauben. Was uns Spätlingen fehlt,
ist ja eben die rechte Freude. Museen können und
sollen sie wecken, aber nicht dämpfen.

Harmlos ist dagegen jener Photograph nicht,
der aus seinen Aufnahmen Geld schlägt und mit
seinen Apparaten die Sammlungsgänge verstellt. Er
bedarf unbedingt besonderer Erlaubnis und eigener
Vereinbarungen.

Für Ausstellungen gar, die in Museen stattfinden,
liegt die Sache noch schwieriger. Moderne Arbeiten
lasse ich auch nicht auf Grund eines eigenen Ansuchens
von Besuchern kopieren. Das künstlerische Eigentum
muß von den Museen in erster Linie geachtet und
gewahrt werden. Selbst Altertümer aus Privatsamm-
lungen lassen manche Besitzer oftmals weder gern
nachzeichnen noch photographieren. Ohne weiteres
wird deshalb kein Museumsleiter dies gestatten dürfen,
ohne begründeten Vorrechten zu nahe zu treten.

Die angeregte Frage aber verdient gewiß vollste
Beachtung und wird sie zweifellos noch finden, wo
sie nicht überhaupt bereits in günstigem Sinne er-
ledigt ist. Von einem Muscumdirektor.

WELTAUSSTELLUNG ST. LOUIS 1904, MÖBEL AUS DEM MUSIKRAUM VON PROF. H. BILLING, KARLSRUHE,
AUSGEFÜHRT VON DER HOFMÖBELFABRIK L. J. PETER, MANNHEIM
 
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