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75
eingebracht. Daselbst können die Materien in
esulis lubäiwrum provilorie verhandelt werden.
(3) Besonders aber sind die Kreisämter mit den
Militärsachen beschäftiget, und sind von dem 6u-
bernio vorzüglich abhangend/ dergestalt, daß sie
die von dort ergehende Verordnungen und Befeh-
le in Vollzug zu bringen haben. Es besteht eine
Instruktion wornach sie sich zu achten, und zn
benehmen haben, (b)

XIII. Hauptstück.
Von der k. k. Bankogefällen-
adminiftration.
§- 76.
ILey der Bankogefällenadministration führt das
Präsidium der Herr Gubernialpräsident. As-
sessor» sind ein Herr Gubernialrath, der Admi-
nistrator/ der Kontrolor, und der Aktuarius
führt das Protokoll, und erpedirt die in Rath
entschiedene Geschäfte. Sie beschäftigt sich in
Maut - Salz - Kontraband - Passage - Wegmaut,
und Bieraufschlagssachen, und hat prim-rm
rionem abzufaffen, wider welche, wenn es um die
Nachlassung der angesetzten Strafe zu thun ist,
der Zug in Via OrariN zur Ministerialbankodepu-
tation zu machen ist. Wäre aber jemand wider
die

l» Lirculare August 1749-
Instruktion ciä. 16. OktoL. r748-
 
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