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ln6nimm, auch wenn sse sonst Antheil nehmen,
oder wegen eines Lcmlilü intressirtsind, von dem
Referat hindannbegeben, und des krDlläij, oder
Vori gänzlich enthalten , und in diesem Falle prä-
sidirt in Abwesenheit des Präses der erste Rath
Les Herrenstandes, welcher aber nicht den Sitz
desselben obenan ganz allein, sondern an seinem
sonst gewöhnlichen Platz zu nehmen hat.
§. Der Präses hat die Oberemsscht
§uf den Kanzleydirektor, und kann solchen künf-
tig selbst benennen, den kroäiZis, mencs capris
Unter seiner Jurisdiktion Ourarores, den Pupil-
len-Gerhaben, armen Pakteyen Advokaten ex 05-
Kcio bestimmen, undJnventurs-wste auch andere
Kommtssarien und Aktnarien aufstellen.
H. izz. Der Präses ist zugleich chiösx no-
bilium, daher wenn ein Herr von seinen Dome-
stiken wegen ausständigen Liedlohns, Ehrenhän-
del, besorgender Tätigkeiten, und solcher Strei-
tigkeiten, welche summarie abzuhandeln waren,
geklagt würde) so sollen derley Fälle mit Beyzie-
yung z oder 4 Nathe in geheim ohne einer or-
Lentlichen Rathssession erlediget, und alles ohne
Weitschichtigkeit behandelt werden.
§. iz6. Bey Abgebung der von diesem Ge-
richte an höhere Stellen zu erstatten habenden Be-
richte ist in der Instruktion vorgeschrieben, daß,
wenn der Bericht nicht per Vors unammm aus-
fallt, eines jeden Vori leparmi mociva demsel-
ln6nimm, auch wenn sse sonst Antheil nehmen,
oder wegen eines Lcmlilü intressirtsind, von dem
Referat hindannbegeben, und des krDlläij, oder
Vori gänzlich enthalten , und in diesem Falle prä-
sidirt in Abwesenheit des Präses der erste Rath
Les Herrenstandes, welcher aber nicht den Sitz
desselben obenan ganz allein, sondern an seinem
sonst gewöhnlichen Platz zu nehmen hat.
§. Der Präses hat die Oberemsscht
§uf den Kanzleydirektor, und kann solchen künf-
tig selbst benennen, den kroäiZis, mencs capris
Unter seiner Jurisdiktion Ourarores, den Pupil-
len-Gerhaben, armen Pakteyen Advokaten ex 05-
Kcio bestimmen, undJnventurs-wste auch andere
Kommtssarien und Aktnarien aufstellen.
H. izz. Der Präses ist zugleich chiösx no-
bilium, daher wenn ein Herr von seinen Dome-
stiken wegen ausständigen Liedlohns, Ehrenhän-
del, besorgender Tätigkeiten, und solcher Strei-
tigkeiten, welche summarie abzuhandeln waren,
geklagt würde) so sollen derley Fälle mit Beyzie-
yung z oder 4 Nathe in geheim ohne einer or-
Lentlichen Rathssession erlediget, und alles ohne
Weitschichtigkeit behandelt werden.
§. iz6. Bey Abgebung der von diesem Ge-
richte an höhere Stellen zu erstatten habenden Be-
richte ist in der Instruktion vorgeschrieben, daß,
wenn der Bericht nicht per Vors unammm aus-
fallt, eines jeden Vori leparmi mociva demsel-