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Verband der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein [Hrsg.]
Die Rheinlande: Vierteljahrsschr. d. Verbandes der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein — 29.1919

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Heft 7/8
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Koetschau, Karl: Das junge Rheinland: ein Begleitwort zu seiner ersten Ausstellung
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https://doi.org/10.11588/diglit.26487#0156

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Max Crnst. Unsterblichkeit.

sonst — erreicht ist. Diejenigen, die die meisten Stimmen
haben, sind gewählt. Wenn sie ihre Arbeit getan haben,
überprüfen sie diese noch einmal mit Herren des beraten-
den Ausschusses, die sie von sich ans dazu heranziehen
können. Es wird damit daö gleiche Maß von Gerechtig-
keit erreicht werden können wie jetzt, die Arbcit sich aber
vereinfachen, und dcn Mitgliedern das Bestinimen der
Augehörigkeit zu einer Gruppe erspart werden.

Nach den Satzungen soll die Hangekommission aus
Mitgliedern des beratenden Ausschusses, also aus Kunst-
gelehrten und Kunstfreunden, bestehen, die ihrerseitü
Künstler hinzuwahlen k/>nnen. Drei von den crsten
arbeiteten mit sieben der anderen zusamnien. Das
bedeutet eine Verschiebung der Absicht, die eine weitere
Starkung unparteiischer Arbeit zum Aiele hattc. Aber
daß es trotzdem erreicht wurde, darf ich, obwohl alü Ob-
niann dabei tätig, ruhig behaupten. Jnimerhin ist es
fraglich, ob man künftig bei diesem Verfahren bleiben
soll. Eine klare Ubersicht über das Eingeliefertc, cine
durch eindringliches Studiuni gewonnene intinie Be-
kanntschaft mit deni Ausstellungüstoff besitzen vor der
Hängearbeit doch nur die Juroren. Entiveder wähle
man deshalb von vornherein auch Kunstgelehrte und
Kunstfreunde in deren Mitte, oder man überlasse den
Juroren auch das Hängen, und wenn sie es dann für
nötig halten, mögen sie sich ihrerseits Hilfe von dem
beratenden Auüschuß erbitten. Man sieht: das Streben

nach denkbar größter Gerechtigkeit führt zu manchem
Dilenima. Erreichen kann nian nienials ein Jdeal, man
kann eü nur erstreben, strebcnd sich ihm nahern.

Nach mancherlci Erwagungen entschloß nian sich, die
Werke der cinzelnen Gruppen nicht räumlich zu trennen,
sondern sie auch an den einzelnen Wänden durcheinander
zu hängen,und man tat es in dem Bewußtsein,daß damit
dic gemcinsame Grundlage der Vereinigung am scharfsten
geprüft werden würde. Jch meine, daß sie die Prüfung
bcstanden hat. Nicht nach mcinem Urteil allein, das hier
nicht maßgebend sein kann und ivill, sondern auch nach
dem vieler anderer stellen sich die Räume als ein ge-
schmackvolles Ganzes dar, als ein „zu geschmackvolles",
wie ein besonders radikal gerichtcter Kunstfreund meinte,
denn es verwische die Kraft der Gegensätze. Sie zu
betonen,scheint mir aber viel iveniger wesentlich, als zu
beweisen, daß die Harnwnie, die in der äußeren Erschei-
nung gar nicht von vornhercin zu erwarten war, da
sie doch zunachst nur in dem Willen nach künstlerischer
Freiheit bestand, trotz allem Gegensätzlichen wirklich er-
reicht ist. Das junge Rheinland erhält damit sein Symbol,
das kräftig und deutlich von seincni Wesen künden soll.
Andere Erwägungen frcilich lassen es fraglich erscheinen,
ob man dem Besucher die andauernde Umstellung des
Sehenü und Fühlens zumuten darf, und ob nicht deshalb
nach Richtungen getrenntes Hängen und Aufstellen mehr
zu wünschen wäre. Man ivürde sich dann den Grund-
sätzen anzuschließen haben, wie sie etwa die Liebermann-
Sezession bei ihren Äusstellungen übt. Iweifellos wird
dabei jeder Gruppe ihre Selbsiändigkeit völlig gewahrt,
wahrcnd jetzt in Düsseldorf die „Gemaßigten" mehr
darin beeinträchtigt sind als die „Ertremen", die schon

Crnst Ausseeser.

Stoffmuster.

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