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Sander, Jochen; Holbein, Hans
Hans Holbein d. J.: Tafelmaler in Basel ; 1515 - 1532 — München, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.19342#0354

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schon 1512, wird keiner der beiden Holbein-Brüder Augsburg verlassen
haben.

Wird man also einerseits in der 1514 im Auftrag des Konstanzer Kano-
nikers Johann von Botzheim entstandenen Madonnentafel, die so wenig
Ähnlichkeiten mit den späteren Werken der Holbein-Brüder aufweist,
mit Konrad das Werk eines mutmaßlich in Konstanz ansässigen Künst-
lers aus dem Gutrecht-Kreis sehen können, kann man andererseits Kon-
rads gleichzeitig vorgetragenem Vorschlag, in Stein am Rhein sei im Ver-

lauf des Jahres 1515 die ganze Holbein-Sippe - Vater und beide Söhne -
tätig geworden, nicht folgen:12 Die motivischen Vergleiche mit Werken
des älteren und jüngeren Hans Holbein sind bei weitem zu allgemein, um
überzeugen zu können.13 Wann Ambrosius und Hans Holbein d. J. in
Basel angekommen sind, ob sie gemeinsam gereist sind, welche Reise-
route sie von Augsburg an den Oberrhein eingeschlagen haben - zu die-
sen Fragen kann weder die Botzheim-Madonna von 1514 noch die Aus-
malung des Georgenklosters in Stein am Rhein Auskunft geben.

1 Siehe S. 73-76 und 425f.

2 Allein auf dem Täfelchen links oben ist in Resten zu lesen ».B[...] VBERA. QVE / .S[...]«.

3 Von links nach rechts: Leiter und Essigschwamm, Rutenbündel und Geißel, Nägel und
Hammer, Kreuz, Geißelsäule und Dornenkrone, Lanze und Palmzweig.

4 Die letzte I-Ziffer ist zwar deutlich tiefer gesetzt als die übrige Datumsangabe, scheint
aber mit dem Rest der Inschrift in einem Zuge geschrieben worden zu sein.

5 Basel 1894, S. 31 f.

6 Chamberlain 1913, Bd. 1, S. 34. Noch Ganz 1950, S. 199, meinte, »...auf einem der von
den Engeln gehaltenen Täfelchen... die Buchstaben RA-CA und ein Monogramm... ent-
ziffern zu können«. R-H. Boerlin in AK Die Malerfamilie Holbein in Basel i960, S.
122, deutete die Buchstaben plausibel als Reste von Lobpreisungen Mariens.

' Siehe S. 425f die den bibliographischen Angaben angehängten Zuschreibungsvorschläge.
Zur Unterstützung der jeweiligen Zuschreibung an Hans bzw. an Ambrosius Holbein
wurden weitere, mit dem einen oder dem anderen Bruder in Verbindung gebrachte
Arbeiten herangezogen, die aber in ihrer Zuschreibung ähnlich problematisch wie die
Baseler Madonnentafel selbst sind. So wollte etwa Ganz 1937, S. 23, in einer im Baseler
Kupferstichkabinett bewahrten Silberstiftzeichnung, Inv. Nr. 1662.204, die er als eigen-
händiges Werk des jüngeren Hans betrachtete, sogar dessen »Studie« für das Baseler
Madonnenbild von 1514 sehen. Inzwischen gilt diese Zeichnung allerdings als Werk
Hans Holbeins d.Ä. (vgl. Falk 1979, S. 86, Kat. Nr. 185, der das Baseler Gemälde aller-
dings als Werk des Ambrosius betrachtete; er folgte hierin Grossmann 1951b, S. 111, der
indes Zeichnung und Gemälde dem älteren der beiden Holbein-Brüder zugewiesen
hatte). Koegler 1922, S. 160; ders. 1924a, S. 327f (hier das Zitat); ders. 1924b, S. 49-51,
wiederum verglich das Christuskind des Baseler Gemäldes mit der Ambrosius zuge-
schriebenen Silberstiftzeichnung eines Kindes »mit ähnlich übermäßig entwickeltem
Hinterkopf« im British Museum in London (vgl. Rowlands/Bartrum 1993, S. 136, Kat.
Nr. 297, Tafel 194).

8 Zu Erasmus' Beschreibung der Kunstsammlung des Johann von Botzheim, in der die
Baseler Madonnentafel allerdings nicht vorkommt, vgl. Erwin Panofsky, Erasmus and
the visual arts; in: Journal of the Warburg and Courtauld Institutes 32 (1969), S. 206.
Die ursprünglichen Wappen waren bis zu ihrer Freilegung durch zwei andere übermalt.
Nemargendorff 1897, S. 417, identifizierte diese als »Wappen von Kur-Trier und dem
der Freiherren von Venningen (mit falscher Tinktur)«.

9 Siehe S. 76f.

Allein Wüthrich 1969/72, S. 777, widersprach diesem allgemeinen Konsens, als er im
Gefolge seiner Neuzuschreibung des Züricher »Holbein-Tischs« an Hans Herbst diesem
auch das Baseler Madonnenbild zuweisen wollte. Doch wenn ihm in der Frage des Tisch-
blatts die Forschung auch weitestgehend gefolgt ist, fand er mit Blick auf seine Einschät-
zung des Marienbildes keine Anhänger.

10 Konrad 1990, S. 257; ders. 1992a, S. 77f, 84, 90, 92f, 99; ders. 1992b, S. 83-85.

11 Hans Martin Gubler, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich, Bd. VII: Der Bezirk
Winterthur. Südlicher Teil (Die Kunstdenkmäler der Schweiz), Basel 1986, S. 327-331.

12 Konrad 1992a, S. 92f, 98f.

13 Man betrachte etwa den Vergleich zwischen einer Figur im Wandbild der Aussetzung von
Romulus und Remus in der unteren Abtstube mit dem Hans Holbein d. A. zugeschrie-
benen Bildnis eines Mannes aus der Augsburger Patrizierfamilie Weiss von 1515 im
Frankfurter Stadel, der die Mitarbeit des älteren Holbein in Stein am Rhein belegen soll;
vgl. Konrad 1992a, S. 93, Abb. 4f.

Die Zuweisung von Figuren an den jüngeren Holbein stützt sich allein auf den Vergleich
mit der von Christian Müller erstmals Hans Holbein d.J. zugeschriebenen Nachzeich-
nung des Ecce-Homo-Kupferstichs nach Lucas van Leyden im Baseler Kabinett (vgl.
C. Müller 1989, S. 113f; ders. 1996, S. 68, Kat. Nr. 94). Ausgerechnet Ambrosius' angeb-
licher Anteil im Georgenkloster bleibt, in Konrads eigenen Worten (S. 99) »merkwürdig
schemenhaft«, nämlich nicht nachweisbar.

350 Holbeins Gemälde. Der Künstler als Tafelmaler in Basel, 1515-32
 
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