Schlüssel des Himmelreiches übergeben11 usw. (Matth. 16, i6f.). Man
kann nun aber nicht sagen, diese Würde sei eben nur dem einen
Petrus und nicht auch seinen Nachfolgern verliehen worden, da die
Kirche nach Christi Anordnung bis ans Weitende fortdauern sollte.
Darum spricht er zu den Aposteln, welche die Stelle aller Gläubigen
einnehmen: „Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt“
(Matth. 28, 20). Und schon Jesaias (9, 6) sagt: „Auf dem Throne
Davids und über seinem Reiche wird er sitzen, um es zu festigen und
zu stützen durch gerechtes Gericht von mm an bis in Ewigkeit.“
Daraus folgt somit, daß dieses Amt um seines Nutzens und seiner
schlechthinnigen Unentbehrlichkeit für die Kirche willen in bestän-
diger Nachfolge bis ans Weitende währen sollte. Da nun Petrus von
Christus zu seinem Stellvertreter und zum Hirten über die Gesamt-
kirche eingesetzt wurde, so haben alle Nachfolger Petri dieselbe Ge-
walt. Da nun die römischen Bischöfe Petri Stelle bekleiden, so ist
klar, daß die römische Kirche die Führerin und Leiterin aller Kirchen
ist und die Gesamtheit aller Gläubigen mit dem römischen Bischöfe
zur Einheit verbunden sein muß. Wer also von der Einheit und
Lehre der römischen Kirche abweicht, der wandelt ohne Zweifel auf
falschem Wege und entfernt sich von Christus. Nun aber leben alle
Ketzer von ihr getrennt, irren also vom rechten Pfade ab und können
nicht mehr als Christen bezeichnet werden 1. Denn Ketzer heißt der,
welcher die Lehre der Hl. Schrift und der hl. römischen Kirche ver-
kehrt und einer selbstgewählten Sekte anhängt, an welcher er hart-
näckig festhält . . .
XXIV. AUS DER SCHRIFT „VON DER STAATSFORM UND
VERFASSUNG DER STADT FLORENZ“2
Schon im Advent 1494, als es nach dem Sturze der mediceischen Herrschaft
galt, das florentinische Staatswesen neu zu ordnen, die Bürgerschaft aber,
durch innere Parteiungen und alten Haß und Hader bis zur äußersten Ge-
1 Wie der Verfasser oben als Christen im Vollsinne des Wortes nur jene an-
erkennt, welche sich als solche durch einen wahrhaft christlichen Wandel
bewähren, so läßt er hier als Christen im Vollsinne nur jene gelten, welche
den wahren christlichen Glauben bekennen, wie er von der römischen Kirche
gelehrt wird. 2 „Tractato di Frate Hieronymo da Ferrara dell’ ordine de Pre-
dicatori circa el reggimento e governo della citta die Firenze“, composto ad
instantia delli excelsi Signori al tempo di Giuliano Salviati, Gonfaloniere di
Justitia. S. L. A. et n. T. in 4. Die ältesten Ausgaben verzeichnet Audin de
l8* 275
kann nun aber nicht sagen, diese Würde sei eben nur dem einen
Petrus und nicht auch seinen Nachfolgern verliehen worden, da die
Kirche nach Christi Anordnung bis ans Weitende fortdauern sollte.
Darum spricht er zu den Aposteln, welche die Stelle aller Gläubigen
einnehmen: „Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt“
(Matth. 28, 20). Und schon Jesaias (9, 6) sagt: „Auf dem Throne
Davids und über seinem Reiche wird er sitzen, um es zu festigen und
zu stützen durch gerechtes Gericht von mm an bis in Ewigkeit.“
Daraus folgt somit, daß dieses Amt um seines Nutzens und seiner
schlechthinnigen Unentbehrlichkeit für die Kirche willen in bestän-
diger Nachfolge bis ans Weitende währen sollte. Da nun Petrus von
Christus zu seinem Stellvertreter und zum Hirten über die Gesamt-
kirche eingesetzt wurde, so haben alle Nachfolger Petri dieselbe Ge-
walt. Da nun die römischen Bischöfe Petri Stelle bekleiden, so ist
klar, daß die römische Kirche die Führerin und Leiterin aller Kirchen
ist und die Gesamtheit aller Gläubigen mit dem römischen Bischöfe
zur Einheit verbunden sein muß. Wer also von der Einheit und
Lehre der römischen Kirche abweicht, der wandelt ohne Zweifel auf
falschem Wege und entfernt sich von Christus. Nun aber leben alle
Ketzer von ihr getrennt, irren also vom rechten Pfade ab und können
nicht mehr als Christen bezeichnet werden 1. Denn Ketzer heißt der,
welcher die Lehre der Hl. Schrift und der hl. römischen Kirche ver-
kehrt und einer selbstgewählten Sekte anhängt, an welcher er hart-
näckig festhält . . .
XXIV. AUS DER SCHRIFT „VON DER STAATSFORM UND
VERFASSUNG DER STADT FLORENZ“2
Schon im Advent 1494, als es nach dem Sturze der mediceischen Herrschaft
galt, das florentinische Staatswesen neu zu ordnen, die Bürgerschaft aber,
durch innere Parteiungen und alten Haß und Hader bis zur äußersten Ge-
1 Wie der Verfasser oben als Christen im Vollsinne des Wortes nur jene an-
erkennt, welche sich als solche durch einen wahrhaft christlichen Wandel
bewähren, so läßt er hier als Christen im Vollsinne nur jene gelten, welche
den wahren christlichen Glauben bekennen, wie er von der römischen Kirche
gelehrt wird. 2 „Tractato di Frate Hieronymo da Ferrara dell’ ordine de Pre-
dicatori circa el reggimento e governo della citta die Firenze“, composto ad
instantia delli excelsi Signori al tempo di Giuliano Salviati, Gonfaloniere di
Justitia. S. L. A. et n. T. in 4. Die ältesten Ausgaben verzeichnet Audin de
l8* 275