Eigentliche Ekklesienriiume sind naturgemäss den altern
Zeiten fremd: das Volk versammelt sich um Mittheilungen
des Königs entgegenzunehmen entweder vor dessen Palast'),
oder auch auf den Marktplätzen, die zugleich für Kauf und
Verkauf und zur Versammlung der Menge bei den Fest-
spielen dienten und wo auch die öffentlichen Gerichtsverhand-
lungen, bei denen das Volk zuhörte, abgehalten zu sein schei-
nen2). Und da der Antheil des gesammten Volkes an den
Staatsgeschiiften durch den Uebergang der Herrschaft an den
Adel zumeist nicht vergrössert wurde, änderte sich im All-
gemeinen in dieser Beziehung auch unter der Aristokratie
nichts wesentliches. Die einzige Mitwirkung bei der Leitung
der öffentlichen Angelegenheiten, welche dem Athenischen
Demos vielleicht gewährt wurde, ist, soviel wir erkennen
können, das Recht die Beamten mitzuwählen: aber auch dies
Hecht ist keinesweges sicher oder bezeugt3). War es vorhanden,
1) Wie es in Ilion war (H 345 Tpwwv out' dyopri yeveT' 'IXiou
&v ttöXei ÖKpr) | . . napct TTpiä|aoio eüprjav) und in Argos nach Euripides'
•Dichtung (Ürcst. 871 öpüi b' ö\Xov CTtixovta Kai 9dccovr' ÜKpav | oü qpaa
irpujTov Aavaöv ... | . . äOpoiccu Xaöv ktX.), so nahm es auch für Athen
an Otfr. Müller, ind. kct. Gotting. 1839/40 S. 4.
2) Und zwar werden diese dfopcu geschildert als mit festen Sitzen
für König und Geronten ausgestattet. So hatte Odysseus in Ithaka auf
der dTopn (Od. ß 10) seinen besonderen Oüjkoc (ebd. 14); auf Hecroici
XiOotciv lassen sich Alkiuoos und seine Begleiter auf der d-fopn, <t>ain.KUJv,
die an dem Ufer angelegt ist (Od. 9 5), nieder (ebd. 6); und ebenso
sitzen auf Secroici Xi9oic und zwar iepu) tvt kukXw die rechtsprecheu-
den Geronten dv ÖTcpr) nach der Schildbeschreibung iu 11. C 497 ff.
Freilich sitzt nach diesen Schilderungen auch das Volk auf der Agora,
ebenso wohl in Ithaka ( Od. ß 239J als iu Scheda (Od. 9 15), wie über-
haupt selbst im Felde das versammelte Volk stets sitzt (s. Vischer im
N. Rhein. Mus. XXVIII S. 381). Au eigentliche specielle Versamm-
lungsräume zu denken verbietet jedoch schon der Uuibtaud, dass dieser
Platz in Scheria, von wo allein genauere Schilderung vorliegt, zugleich
auch für die Spiele und die Wettkämpfe und für Kauf und Verkauf
diente (s. Vischer a. a. 0.).
3) Dass die Wahl der Obrigkeiten wirklich durch das Volk schon
vor Solon erfolgt sei, ist auch aus dem einzigen dafür etwa anzuführen-
den Zeugniss des Aristoteles, Polit. II 12 durchaus nicht zu entnehmen.
Freilich sagt Aristoteles eoixe 6e CöXwv eKeivo uev ÜTrdpxovia irpöxe-
pov o£i KaTaXücoi, ti'iv xe ßouXriv Kai ir|v rftv dpxwv a'ipeciv. Allein
nicht bloss drückt er sich hier vorsichtig aus (eoiKe), sondern
seine Bemerkungen gehen nur ganz in's Allgemeine, insofern sie die
Zeiten fremd: das Volk versammelt sich um Mittheilungen
des Königs entgegenzunehmen entweder vor dessen Palast'),
oder auch auf den Marktplätzen, die zugleich für Kauf und
Verkauf und zur Versammlung der Menge bei den Fest-
spielen dienten und wo auch die öffentlichen Gerichtsverhand-
lungen, bei denen das Volk zuhörte, abgehalten zu sein schei-
nen2). Und da der Antheil des gesammten Volkes an den
Staatsgeschiiften durch den Uebergang der Herrschaft an den
Adel zumeist nicht vergrössert wurde, änderte sich im All-
gemeinen in dieser Beziehung auch unter der Aristokratie
nichts wesentliches. Die einzige Mitwirkung bei der Leitung
der öffentlichen Angelegenheiten, welche dem Athenischen
Demos vielleicht gewährt wurde, ist, soviel wir erkennen
können, das Recht die Beamten mitzuwählen: aber auch dies
Hecht ist keinesweges sicher oder bezeugt3). War es vorhanden,
1) Wie es in Ilion war (H 345 Tpwwv out' dyopri yeveT' 'IXiou
&v ttöXei ÖKpr) | . . napct TTpiä|aoio eüprjav) und in Argos nach Euripides'
•Dichtung (Ürcst. 871 öpüi b' ö\Xov CTtixovta Kai 9dccovr' ÜKpav | oü qpaa
irpujTov Aavaöv ... | . . äOpoiccu Xaöv ktX.), so nahm es auch für Athen
an Otfr. Müller, ind. kct. Gotting. 1839/40 S. 4.
2) Und zwar werden diese dfopcu geschildert als mit festen Sitzen
für König und Geronten ausgestattet. So hatte Odysseus in Ithaka auf
der dTopn (Od. ß 10) seinen besonderen Oüjkoc (ebd. 14); auf Hecroici
XiOotciv lassen sich Alkiuoos und seine Begleiter auf der d-fopn, <t>ain.KUJv,
die an dem Ufer angelegt ist (Od. 9 5), nieder (ebd. 6); und ebenso
sitzen auf Secroici Xi9oic und zwar iepu) tvt kukXw die rechtsprecheu-
den Geronten dv ÖTcpr) nach der Schildbeschreibung iu 11. C 497 ff.
Freilich sitzt nach diesen Schilderungen auch das Volk auf der Agora,
ebenso wohl in Ithaka ( Od. ß 239J als iu Scheda (Od. 9 15), wie über-
haupt selbst im Felde das versammelte Volk stets sitzt (s. Vischer im
N. Rhein. Mus. XXVIII S. 381). Au eigentliche specielle Versamm-
lungsräume zu denken verbietet jedoch schon der Uuibtaud, dass dieser
Platz in Scheria, von wo allein genauere Schilderung vorliegt, zugleich
auch für die Spiele und die Wettkämpfe und für Kauf und Verkauf
diente (s. Vischer a. a. 0.).
3) Dass die Wahl der Obrigkeiten wirklich durch das Volk schon
vor Solon erfolgt sei, ist auch aus dem einzigen dafür etwa anzuführen-
den Zeugniss des Aristoteles, Polit. II 12 durchaus nicht zu entnehmen.
Freilich sagt Aristoteles eoixe 6e CöXwv eKeivo uev ÜTrdpxovia irpöxe-
pov o£i KaTaXücoi, ti'iv xe ßouXriv Kai ir|v rftv dpxwv a'ipeciv. Allein
nicht bloss drückt er sich hier vorsichtig aus (eoiKe), sondern
seine Bemerkungen gehen nur ganz in's Allgemeine, insofern sie die