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Wachsmuth, Curt
Die Stadt Athen im Alterthum (Band 1) — Leipzig, 1874

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https://doi.org/10.11588/diglit.12670#0621

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fest, jetzt ein makedonisches Kastell erhielt und so die Weis-
sagung des Epimenides erfüllte, dieser Platz werde Athen der-
einst viel Leiden bringen; und der Gewaltakt des Antipatros,
der alle Athener, welche nicht mindestens ein Vermögen von
2000Drachmen hatten, ihrer Bürgerrechte für verlustig erklärte,
veranlasste zahlreiche Auswanderungen'), die nicht zum wenig-
sten dazu beitragen, die Thatsache zu erklären, dass auf den
attischen Inschriften jetzt die Namen der alten bekannten Ge-
schlechter verschwinden und neue Namen auftauchen3). Auch
m der Stadtgeschichte darf dies Datum als epochemachender
Punkt gelten: zu grösseren selbständigen städtischen Grün-
dungen oder Neuerungen haben seitdem den Athenern Mittel
und Macht gefehlt, die auswärtigen Herren oder Gönner be-
stimmen seitdem bald in dieser bald in jener Form auch die
städtische Entwickelung.

Zunächst wurde die unglückliche Stadt nach Antipatros'
fod in den Kampf zwischen den beiden Prätendenten Poly-
sperchon und Kassandros hineingezogen, warf sich zuerst
auf die Seite des Ersteren, von dem man eine Befreiung der
Hafenstadt zu erlangen hoffte, errang dabei sogar (318) einen
Erfolg in einem Reitergefecht, der zur Errichtung eines
Triumphalthores auf dem Markt (des ersten bekannten in helle-
nischen Städten) Veranlassung3) gab, und sah sich zuletzt
(317) doch gezwungen, mit Kassandros einen Frieden abzu-
schliessen, in dem dieser das Bürgerrecht an den Nachweis
von nur 1000 Drachmen, also die Hälfte des von Antipatros

1) Leider bind die Zahlen bei Plutarch., Phokion 28 nicht zuver-
Jüssig, s. Boeckh, Staatsh. d. Athen. I2 S. 52; und gegen die Ueber-
treibungen von Grauert S. 283 erklärt sich mit Recht Droysen I S. 93
Anm. 84. Dass aber die 12,000 Ausgestossenen 318 wieder restituirt
Seien, wie Boeckh sagt, ist nicht richtig. Sie kehrten zwar damals zurück
(Diodor. XVIII GG; Plutarch., PhoJ;. 33); aber zum Bürgerrecht zuge-
lassen wurden 317 bloss die, welche Vermögen von wenigstens 100O
Drachmen besassen (s. unten).

2) S. Köhler im Hermes V S. 349.

3) Pausan. I 15, 1 nüXr] TrXndov (der Poikile)- eirecri od oi Tp6-
itatov 'AOiivaiiuv iiraoiuaxia KpcrrncdvTUJv TTXeicxapxov, öc Tr)C Virirou
Kaccdvbpou Kai tou EevikoO rr|v dpxi'iv doeXcpöc üjv £ireT€Tparr"ro. Die
alten Historiker schweigen sonst über dies Keitergefecht und die mo-
dernen übergehen es ganz. Ueber das Vorkommen der Marktthore in
Kellas s. Curtius in Abb. d. Berl. Akad. 1854 S. 286.

WaolisinutU, die Stadt Athen. I. 39
 
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