1904
ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU
Heß 6
Nach einer geschichtlichen Einleitung, in der die hauptsächlichsten
Zirkusbauten der Römer, das Kolosseum, die Amphitheater in Capua,
Pompeji, Verona, Pola, Nimes und Arles, geschildert sind, werden Zirkus-
gebäude beschrieben und durch zehn Beispiele erläutert, wie sie in den
letzten siebzig Jahren zur Ausführung kamen.
Das zweite Kapitel behandelt die außergewöhnlichen Zirkusanlagen,
insbesondere die spanischen für Stiergefechte, dann versetzbare und schwim-
mende Anlagen dieser Art, sowie die Vereinigungen von Zirkus und
Theater.
Das dritte Kapitel beschreibt die Hippodromgebäude und ihre Ver-
bindung mit Reitinstituten, wie sie in neuester Zeit in Paris und Frankfurt
zur Ausführung gekommen sind.
Auch dieses Werk, das als eine Ergänzung des Werkes über »Theater«
angesehen werden kann, ist mit vorzüglichen Illustrationen ausgestattet und
gliedert sich in würdiger Weise dem prächtigen Gesamtwerke an.
Die Mappe, Zeitschrift für die gesamte Malerei, München, Georg
D. W. Callwey, Preis 3 Mk. vierteljährlich, enthält im III. Quartal ihres
23. Bandes neben zahlreichen farbigen Lithographieen und Tondrucktafeln
verschiedensten Inhaltes und vielen Illustrationen eine Abhandlung von
O. Schwindrazheim: Der Maler als Konservator alter Stadtschön-
heit, in der auf die richtige Wiederherstellung alter Farbenfreudigkeit
in unsern Straßenbildern hingewiesen wird, und einen Aufstaz von
H. E. von Berlepsch-Valendäs: Ursprung und Entwicklung der neu-
zeitlichen Bewegung auf dem Gebiete der dekorativen Künste.
AUSARBEITUNG
von PROJEKTEN
& MUSTERBÜCHER
KOSTENLOS
Bk CESI215RR
■ KAMMER-
F EINRICUT:
VNCEN.
CEGRÜND. 1795.
650 ARBEITER
DÜSSELDORF. AUSH.
SILB.STAATSMED.1902
Notizen.
Ein Ehrengrab wird Camillo Sitte auf dem Wiener Zentralfried-
hofe vom Wiener Stadtrat in den Ruhestätten historisch denkwürdiger Per-
sönlichkeiten gewidmet.
In den für die Denkmalpflege in Bayern vom Kgl. Staatsmini-
sterium des Innern am 3. Januar d. J. veröffentlichten Richtpunkten« für
ortspolizeiliche Vorschriften wird die tunlichste Erhaltung der alten Be-
festigungswerke mit Gräben und sonstigem Zubehör zur Pflicht und jede
bauliche Änderung daran von baupolizeilicher Genehmigung abhängig ge-
macht, ebenso bauliche Veränderungen an oder in geschichtlich oder künst-
lerisch bedeutenden Gebäuden und in der Nähe von solchen. »Dabei ist
besonders darauf zu achten, daß der Neubau in den Maßverhältnissen sich
passend in das Gesamtbild einfüge und auch im Aufwand der Einzelmotive
und Schmuckformen die alte Umgebung nicht beeinträchtige. Zur Vermeidung
von Störungen im Stadtbilde soll ferner die Form und das Eindeckungs-
material der Dächer beachtet werden. Die Erhaltung schöner Straßen-
und Platzbilder ist zunächst bei der Festsetzung der Baufluchtlinien im
Auge zu behalten, »wobei natürlich auf die Herrschaft des Lineals ver-
zichtet werden muß«. Im übrigen soll bei Neubauten, namentlich in den
älteren Teilen der Ortschaften, die tunlichste Rücksichtnahme auf die hei-
mische Bauweise, wobei wiederum die Form und die Eindeckung der
Dächer in Betracht kämen, zur Pflicht gemacht werden.
Die besondere Betonung der Wichtigkeit der Dachformen und der
Eindeckungsart für die Städte- und Straßenbilder ist als wesentlicher Fort-
schritt mit Freuden zu begrüßen.
Der Fürstenzug des Hauses Wettin, das bekannte Sgraffitogemälde
an der Wand des Kgl. Stallgebäudes neben dem Georgenbau des Kgl.
Schlosses in Dresden, das Anfang der Siebzigerjahre von Prof. W. Walter
ausgeführt worden ist und seither unter den Witterungseinflüssen erheblich
gelitten hat, soll durch einen Porzellanfliesenbelag ersetzt werden, auf dem
das Gemälde in Scharffeuerfarben wiedergegeben wird. Die Ausführung
erfolgt in der Kgl. Porzellanmanufaktur in Meißen.
Für die Erweiterung des Germanischen Museums in Nürnberg
durch Einbeziehung des an seiner Front an der Frauentorgasse belegenen
Teiles der Stadtmauer mit Zwinger und Graben will die Berliner Pfleg-
schaft des Museums jetzt die Mittel aufbringen. Der betreffende Teil der
Stadtmauer ist dem Museum schon 1882 von der Stadt geschenkt worden.
Bisher fehlten aber die Mittel, nach dem Plane Essenweins das große
Gelände durch mehrere Brücken mit den Gebäuden des Museums zu ver-
binden und auf demselben eine mittelalterliche Verteidigungsanlage mit
sämtlichen zugehörigen Kriegswerkzeugen im Originale vorzuführen.
Eine Kunstausstellung in Rothenburg o. d.T., welche Werke von
in Rothenburg ansässigen Künstlern und Werke auswärtiger Künstler, die
Rothenburger oder fränkische Motive behandeln (Ölgemälde, Aquarelle,
Pastelle, Zeichnungen, Originalradierungen und Lithographieen), umfassen
soll, wird vom 15. Mai bis Ende Oktober d. J. vom neubegründeten Verein
»Rothenburger Kunstausstellung« veranstaltet.
Jerlin W 35
Schönebergeru/er 35
contra Deutsche Fufsboden-Fabrik, Berlin.
Seit längeren Jahren bringen wir unseren, nach Hetzer’s patentierter Fußbodenkonstruktion hergestellten „Deutschen Fußboden“
in den Verkehr und verwenden dazu meist das nach Hetzer’s Verfahren gepflegte und zugerichtete deutsche Buchenholz mit
bestem Erfolge. Zahlreiche anerkennende Zeugnisse von Baubehörden und hervorragenden privaten Bausachverständigen stehen uns zur Seite.
Trotzdem glaubten wir vielfach, namentlich auch bei Baubehörden, eine unsere geschäftlichen Interessen schwer schädigende Verwechslung
unseres „Deutschen Fußbodens“ mit den von der Deutschen Fußbodenfabrik zu Berlin in den Verkehr gebrachten Fuß-
böden beobachten zu müssen.
Es gelang uns schließlich festzustellen, daß der damalige Geschäftsführer der genannten Firma Herr Kommerzienrat Adolf Loewi
in Berlin über die Qualität und Haltbarkeit des von uns gelieferten „Deutschen Fußbodens“ und über unsere Holzpflege zu
Konkurrenzzwecken eine Reihe von unrichtigen Mängel-Behauptungen verbreitete.
Wir sahen uns daher vor einigen Jahren genötigt, gegen die Firma Deutsche Fußbodenfabrik wegen unlauteren Wettbewerbs
und wegen Löschung der die Verwechslungsgefahr begründenden Bezeichnung „Deutsche Fußbodenfabrik“ in der Firma derselben
Klage zu erheben.
Das Königliche Kammergericht Berlin hat in umfangreicher Weise durch vereidete Sachverständige über unsere in Reichs-, Staats-
und städtischen Bauten zu Berlin u.s. w. hergestellten Arbeiten, sowie über unsere Ausführung, Holzpflege in Oldenburg, Naumburg a. d. Saale,
Mühlhausen in Thüringen, Weimar Beweise erheben lassen, dabei hat sich herausgestellt, daß keine einzige der von Loewi bezüglich unseres
Fußbodens verbreitete Behauptung bestätigt worden ist.
Am 22. Dezember 1903 wurde dieser Rechtsstreit durch einen vor dem genannten Gericht geschlossenen Vergleich dahin beendigt,
daß die Beklagte sich verpflichtete,
die sämtlichen der Klage zu Grunde liegenden, angebliche Mängel unseres „Deutschen Fußbodens“ betreffenden Be-
hauptungen nicht mehr zu verbreiten und spätestens vom 31. Dezember 1904 ab die Bezeichnung „Deutsche Fußbodenfabrik“
in ihrer Firma nicht mehr zu führen.
Sie machte sich auch verbindlich, jedem etwaigen dritten Erwerber ihrer Geschäftseinrichtungen pp. die Aufnahme der Worte
„Deutsche Fußbodenfabrik“ oder „Deutscher Fußboden“ in seine Firma durch Vertragsbedingung zu verbieten.
Weimar
———— im Januar 1904.
Berlin
Otto Hetzer
Holzpflege und Holzbearbeitung
4 ktiengesettschaft
als Rechtsnachfolger von Otto Hetzer.
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Heß 6
Nach einer geschichtlichen Einleitung, in der die hauptsächlichsten
Zirkusbauten der Römer, das Kolosseum, die Amphitheater in Capua,
Pompeji, Verona, Pola, Nimes und Arles, geschildert sind, werden Zirkus-
gebäude beschrieben und durch zehn Beispiele erläutert, wie sie in den
letzten siebzig Jahren zur Ausführung kamen.
Das zweite Kapitel behandelt die außergewöhnlichen Zirkusanlagen,
insbesondere die spanischen für Stiergefechte, dann versetzbare und schwim-
mende Anlagen dieser Art, sowie die Vereinigungen von Zirkus und
Theater.
Das dritte Kapitel beschreibt die Hippodromgebäude und ihre Ver-
bindung mit Reitinstituten, wie sie in neuester Zeit in Paris und Frankfurt
zur Ausführung gekommen sind.
Auch dieses Werk, das als eine Ergänzung des Werkes über »Theater«
angesehen werden kann, ist mit vorzüglichen Illustrationen ausgestattet und
gliedert sich in würdiger Weise dem prächtigen Gesamtwerke an.
Die Mappe, Zeitschrift für die gesamte Malerei, München, Georg
D. W. Callwey, Preis 3 Mk. vierteljährlich, enthält im III. Quartal ihres
23. Bandes neben zahlreichen farbigen Lithographieen und Tondrucktafeln
verschiedensten Inhaltes und vielen Illustrationen eine Abhandlung von
O. Schwindrazheim: Der Maler als Konservator alter Stadtschön-
heit, in der auf die richtige Wiederherstellung alter Farbenfreudigkeit
in unsern Straßenbildern hingewiesen wird, und einen Aufstaz von
H. E. von Berlepsch-Valendäs: Ursprung und Entwicklung der neu-
zeitlichen Bewegung auf dem Gebiete der dekorativen Künste.
AUSARBEITUNG
von PROJEKTEN
& MUSTERBÜCHER
KOSTENLOS
Bk CESI215RR
■ KAMMER-
F EINRICUT:
VNCEN.
CEGRÜND. 1795.
650 ARBEITER
DÜSSELDORF. AUSH.
SILB.STAATSMED.1902
Notizen.
Ein Ehrengrab wird Camillo Sitte auf dem Wiener Zentralfried-
hofe vom Wiener Stadtrat in den Ruhestätten historisch denkwürdiger Per-
sönlichkeiten gewidmet.
In den für die Denkmalpflege in Bayern vom Kgl. Staatsmini-
sterium des Innern am 3. Januar d. J. veröffentlichten Richtpunkten« für
ortspolizeiliche Vorschriften wird die tunlichste Erhaltung der alten Be-
festigungswerke mit Gräben und sonstigem Zubehör zur Pflicht und jede
bauliche Änderung daran von baupolizeilicher Genehmigung abhängig ge-
macht, ebenso bauliche Veränderungen an oder in geschichtlich oder künst-
lerisch bedeutenden Gebäuden und in der Nähe von solchen. »Dabei ist
besonders darauf zu achten, daß der Neubau in den Maßverhältnissen sich
passend in das Gesamtbild einfüge und auch im Aufwand der Einzelmotive
und Schmuckformen die alte Umgebung nicht beeinträchtige. Zur Vermeidung
von Störungen im Stadtbilde soll ferner die Form und das Eindeckungs-
material der Dächer beachtet werden. Die Erhaltung schöner Straßen-
und Platzbilder ist zunächst bei der Festsetzung der Baufluchtlinien im
Auge zu behalten, »wobei natürlich auf die Herrschaft des Lineals ver-
zichtet werden muß«. Im übrigen soll bei Neubauten, namentlich in den
älteren Teilen der Ortschaften, die tunlichste Rücksichtnahme auf die hei-
mische Bauweise, wobei wiederum die Form und die Eindeckung der
Dächer in Betracht kämen, zur Pflicht gemacht werden.
Die besondere Betonung der Wichtigkeit der Dachformen und der
Eindeckungsart für die Städte- und Straßenbilder ist als wesentlicher Fort-
schritt mit Freuden zu begrüßen.
Der Fürstenzug des Hauses Wettin, das bekannte Sgraffitogemälde
an der Wand des Kgl. Stallgebäudes neben dem Georgenbau des Kgl.
Schlosses in Dresden, das Anfang der Siebzigerjahre von Prof. W. Walter
ausgeführt worden ist und seither unter den Witterungseinflüssen erheblich
gelitten hat, soll durch einen Porzellanfliesenbelag ersetzt werden, auf dem
das Gemälde in Scharffeuerfarben wiedergegeben wird. Die Ausführung
erfolgt in der Kgl. Porzellanmanufaktur in Meißen.
Für die Erweiterung des Germanischen Museums in Nürnberg
durch Einbeziehung des an seiner Front an der Frauentorgasse belegenen
Teiles der Stadtmauer mit Zwinger und Graben will die Berliner Pfleg-
schaft des Museums jetzt die Mittel aufbringen. Der betreffende Teil der
Stadtmauer ist dem Museum schon 1882 von der Stadt geschenkt worden.
Bisher fehlten aber die Mittel, nach dem Plane Essenweins das große
Gelände durch mehrere Brücken mit den Gebäuden des Museums zu ver-
binden und auf demselben eine mittelalterliche Verteidigungsanlage mit
sämtlichen zugehörigen Kriegswerkzeugen im Originale vorzuführen.
Eine Kunstausstellung in Rothenburg o. d.T., welche Werke von
in Rothenburg ansässigen Künstlern und Werke auswärtiger Künstler, die
Rothenburger oder fränkische Motive behandeln (Ölgemälde, Aquarelle,
Pastelle, Zeichnungen, Originalradierungen und Lithographieen), umfassen
soll, wird vom 15. Mai bis Ende Oktober d. J. vom neubegründeten Verein
»Rothenburger Kunstausstellung« veranstaltet.
Jerlin W 35
Schönebergeru/er 35
contra Deutsche Fufsboden-Fabrik, Berlin.
Seit längeren Jahren bringen wir unseren, nach Hetzer’s patentierter Fußbodenkonstruktion hergestellten „Deutschen Fußboden“
in den Verkehr und verwenden dazu meist das nach Hetzer’s Verfahren gepflegte und zugerichtete deutsche Buchenholz mit
bestem Erfolge. Zahlreiche anerkennende Zeugnisse von Baubehörden und hervorragenden privaten Bausachverständigen stehen uns zur Seite.
Trotzdem glaubten wir vielfach, namentlich auch bei Baubehörden, eine unsere geschäftlichen Interessen schwer schädigende Verwechslung
unseres „Deutschen Fußbodens“ mit den von der Deutschen Fußbodenfabrik zu Berlin in den Verkehr gebrachten Fuß-
böden beobachten zu müssen.
Es gelang uns schließlich festzustellen, daß der damalige Geschäftsführer der genannten Firma Herr Kommerzienrat Adolf Loewi
in Berlin über die Qualität und Haltbarkeit des von uns gelieferten „Deutschen Fußbodens“ und über unsere Holzpflege zu
Konkurrenzzwecken eine Reihe von unrichtigen Mängel-Behauptungen verbreitete.
Wir sahen uns daher vor einigen Jahren genötigt, gegen die Firma Deutsche Fußbodenfabrik wegen unlauteren Wettbewerbs
und wegen Löschung der die Verwechslungsgefahr begründenden Bezeichnung „Deutsche Fußbodenfabrik“ in der Firma derselben
Klage zu erheben.
Das Königliche Kammergericht Berlin hat in umfangreicher Weise durch vereidete Sachverständige über unsere in Reichs-, Staats-
und städtischen Bauten zu Berlin u.s. w. hergestellten Arbeiten, sowie über unsere Ausführung, Holzpflege in Oldenburg, Naumburg a. d. Saale,
Mühlhausen in Thüringen, Weimar Beweise erheben lassen, dabei hat sich herausgestellt, daß keine einzige der von Loewi bezüglich unseres
Fußbodens verbreitete Behauptung bestätigt worden ist.
Am 22. Dezember 1903 wurde dieser Rechtsstreit durch einen vor dem genannten Gericht geschlossenen Vergleich dahin beendigt,
daß die Beklagte sich verpflichtete,
die sämtlichen der Klage zu Grunde liegenden, angebliche Mängel unseres „Deutschen Fußbodens“ betreffenden Be-
hauptungen nicht mehr zu verbreiten und spätestens vom 31. Dezember 1904 ab die Bezeichnung „Deutsche Fußbodenfabrik“
in ihrer Firma nicht mehr zu führen.
Sie machte sich auch verbindlich, jedem etwaigen dritten Erwerber ihrer Geschäftseinrichtungen pp. die Aufnahme der Worte
„Deutsche Fußbodenfabrik“ oder „Deutscher Fußboden“ in seine Firma durch Vertragsbedingung zu verbieten.
Weimar
———— im Januar 1904.
Berlin
Otto Hetzer
Holzpflege und Holzbearbeitung
4 ktiengesettschaft
als Rechtsnachfolger von Otto Hetzer.