beurteilen wollen 7 Wer wird bei einem Gang durch
das Thorwaldsen-Museum-in Kopenhagen sich, fragen, ob
und inwieweit die Werke des unsterblichen Meisters als
hauseinrichtungsgegenstäiide gut verwendbar sind:
In den hier angedeuteten Gegensätzen ist das vertreten,
was wir als reines Gewerbe einerseits, als reine Annst
andererseits bezeichnen dürfen.
Aber — wie es meistens im menschlichen Leben geht —
mit diesen beiden, klar den Gegensatz von Annst und Ge-
werbe in sich tragenden Gruppen ist die Gesammthell er
in Wirklichkeit Tag für Tag sich vollziehenden Stoffgestaltung
nicht erschöpft. Die große Wenge des Schaffens lieg ni
der Witte zwischen den beiden genannten Extremen. Dürfen
wir das Alles, was in Witte liegt zwischen der reinen Annst
und dem reinen Gewerbe, nun ohne weiteres als Annst-
gewerbe bezeichnen? Gewiß nicht; wir würden damit gar
wanches zulassen, was wir vom Tempel des Aunstgewerbes
unbedingt ausschließen müssen.
Untersuchen wir die wichtigeren Fälle, welche bei diesen
Witteldingen zwischen reiner Annst und reinem Gewerbe sich
ergeben können, so finden wir etwa Folgendes:
Ein winimum von gewerblicher Zuthat und von ge-
werblicher Zweckbestimmung ist noch kein Anlaß, um einen
Aunstgegenstand aus der reinen Annst zu verweisen. Die
Fortschritte der Technik wie der Aultur machen hier m
diskretem waße gewisse Aonzessionen nothwendig- er
Bildner in Stein und Erz wendet heute mehr technische,
gewerbsmäßige bjilfsmittel an, als sein Vorgänger vor
Jahrhunderten und Jahrtausenden. Gin Aulturforts )ri
aber liegt darin, daß wir mehr und mehr uns daran ge-
wöhnen, nicht blos am öffentlichen Ort, auf dem Forum,
in der Basilika oder in den Hallen der Airchen das reine
Aunstwerk zu suchen, sondern im eigenen heim, wo die
Beschaffenheit und der Verwendungszweck der Räume natur-
gemäß eine viel innigere Anschmiegung des Annstgebildes
an die gewerbliche Gesammtausstattung desselben znr
Folge hat, rwbebfllt aber müssen wir auch auf
Ginen ahnllchen vorbeha i ^in bloßes winimum
öer entgegengesetzten Sette ntach , ., Aunst-
von Annst inacht auch das Gewerbe noch n'cht zum Aunf^
gewerbe. Nach mehrtausendjahngem Bestehe ^
Thätigkeit ist es nicht zu verwundern, daß u' '
Gedanken der Verschönerung der rohesten ßoum' "
überhaupt Raum sich eröffnet, auch einige Bemühungen
nach dieser Richtung zu erkennen sind. Diese mit S
wöhnlichen Gewerbsthätigkeit ohne bewußte^ eigene 1'
lerischs Zuthat des Handwerkers gewissermaßen me?an
verbundene Verzierungsgewohnheit ist sogar der aro
Gegensatz zum echten Aunstgewerbe. Als ^
^er Neuzeit können wir die Fabrik- oder Bazarwaare
rächten, welche kunstgewerbliches Aussehen zu erheucheln
°"^cht. Wohl kann auch bei solchen Dingen irgend emma
abe,- ""bischer Gedanke zur Zeitigung gekommen ein ;
«" Mch. bei de- Schaffung d-- w-.k-- I-'bst
vorinn-,' wir nun vor uns haben, sondern in er
iiidit nüf' "lS öie Sewerbliche Erzeugung solcher Art noch
Schablone ei^ericht^ wa^ ^^rikdarstellung nach der
?un& ist sehr empfindlich gegen ein über-
mäßiges votdiangen gewerblicher Technik; sobald diese den
ursprünglichen künstlerischen Gedanken zu verschlingen im
Begriffe ist, da erscheint uns die Annst entweiht und ge-
wissermaßen durch ein waximum von Gewerbe dann auch
gleich noch unter das Aunstgewerbe hinabgestoßen. Ich
wüßte kein besseres Beispiel eines solchen Vorgangs anzu-
führen als die Verwandlung eines Rafael'schen Oelgemäldes
in einen Oelfarbendruck. Geht aber das Vorwalten der
Technik nicht so weit, daß sie den künstlerischen Schwung
beini Vollbringen verzehrt, und bleibt solchem noch aus-
reichend sein Recht gewahrt, dann haben wir es zwar
nicht mehr mit der reinen Annst als solcher, wohl aber
mit echteni und rechtent Aunstgewerbe zu thun. Zahlreiche
Leistungen der polygraphischen Gewerbe sind hieher zu
rechnen, und — um ein weiteres Beispiel anzuführen —
die formgewandten Leistungen der italienischen Genre-Bild-
hauerei,
Bmmien im Kreuzgang des Klosters Monreale,
Gehen wir dagegen vont Standpunkt des Gewerbes
ans und fragen wir: Gibt es eilt Maximum voit Aunst,
welches ein Gewerbsprodukt über das Aunstgewerbe hinaus
erheben könnte, so antworten wir: Nein! Ein gewerbliches,
durch künstlerischen hauch aufs höchste veredeltes Produkt
mag nach feinent künstlerischen Werth hoch über vielen
offiziellen Aunstwerken stehen — wir halten es doch mit Recht
Zn Ehren unseres Amtstgewerbes als ihm zugehörig fest.
In der bisherigeit Auseinandersetzung denke ich einiger-
maßen die Dämme bezeichnet zu haben, welche zu beiden
Seiten den gestaltuiigsreichen Strom des Aunstgewerbes
einfassen. Was den Inhalt dieses Stromes charakterisirt,
mag negativ und positiv etwa folgendermaßen gefaßt werden.
Es handelt sich nicht um eine durch technische Gewerbs-
thätigkeit erniedrigte Annst; soweit solches überhaupt vor-
das Thorwaldsen-Museum-in Kopenhagen sich, fragen, ob
und inwieweit die Werke des unsterblichen Meisters als
hauseinrichtungsgegenstäiide gut verwendbar sind:
In den hier angedeuteten Gegensätzen ist das vertreten,
was wir als reines Gewerbe einerseits, als reine Annst
andererseits bezeichnen dürfen.
Aber — wie es meistens im menschlichen Leben geht —
mit diesen beiden, klar den Gegensatz von Annst und Ge-
werbe in sich tragenden Gruppen ist die Gesammthell er
in Wirklichkeit Tag für Tag sich vollziehenden Stoffgestaltung
nicht erschöpft. Die große Wenge des Schaffens lieg ni
der Witte zwischen den beiden genannten Extremen. Dürfen
wir das Alles, was in Witte liegt zwischen der reinen Annst
und dem reinen Gewerbe, nun ohne weiteres als Annst-
gewerbe bezeichnen? Gewiß nicht; wir würden damit gar
wanches zulassen, was wir vom Tempel des Aunstgewerbes
unbedingt ausschließen müssen.
Untersuchen wir die wichtigeren Fälle, welche bei diesen
Witteldingen zwischen reiner Annst und reinem Gewerbe sich
ergeben können, so finden wir etwa Folgendes:
Ein winimum von gewerblicher Zuthat und von ge-
werblicher Zweckbestimmung ist noch kein Anlaß, um einen
Aunstgegenstand aus der reinen Annst zu verweisen. Die
Fortschritte der Technik wie der Aultur machen hier m
diskretem waße gewisse Aonzessionen nothwendig- er
Bildner in Stein und Erz wendet heute mehr technische,
gewerbsmäßige bjilfsmittel an, als sein Vorgänger vor
Jahrhunderten und Jahrtausenden. Gin Aulturforts )ri
aber liegt darin, daß wir mehr und mehr uns daran ge-
wöhnen, nicht blos am öffentlichen Ort, auf dem Forum,
in der Basilika oder in den Hallen der Airchen das reine
Aunstwerk zu suchen, sondern im eigenen heim, wo die
Beschaffenheit und der Verwendungszweck der Räume natur-
gemäß eine viel innigere Anschmiegung des Annstgebildes
an die gewerbliche Gesammtausstattung desselben znr
Folge hat, rwbebfllt aber müssen wir auch auf
Ginen ahnllchen vorbeha i ^in bloßes winimum
öer entgegengesetzten Sette ntach , ., Aunst-
von Annst inacht auch das Gewerbe noch n'cht zum Aunf^
gewerbe. Nach mehrtausendjahngem Bestehe ^
Thätigkeit ist es nicht zu verwundern, daß u' '
Gedanken der Verschönerung der rohesten ßoum' "
überhaupt Raum sich eröffnet, auch einige Bemühungen
nach dieser Richtung zu erkennen sind. Diese mit S
wöhnlichen Gewerbsthätigkeit ohne bewußte^ eigene 1'
lerischs Zuthat des Handwerkers gewissermaßen me?an
verbundene Verzierungsgewohnheit ist sogar der aro
Gegensatz zum echten Aunstgewerbe. Als ^
^er Neuzeit können wir die Fabrik- oder Bazarwaare
rächten, welche kunstgewerbliches Aussehen zu erheucheln
°"^cht. Wohl kann auch bei solchen Dingen irgend emma
abe,- ""bischer Gedanke zur Zeitigung gekommen ein ;
«" Mch. bei de- Schaffung d-- w-.k-- I-'bst
vorinn-,' wir nun vor uns haben, sondern in er
iiidit nüf' "lS öie Sewerbliche Erzeugung solcher Art noch
Schablone ei^ericht^ wa^ ^^rikdarstellung nach der
?un& ist sehr empfindlich gegen ein über-
mäßiges votdiangen gewerblicher Technik; sobald diese den
ursprünglichen künstlerischen Gedanken zu verschlingen im
Begriffe ist, da erscheint uns die Annst entweiht und ge-
wissermaßen durch ein waximum von Gewerbe dann auch
gleich noch unter das Aunstgewerbe hinabgestoßen. Ich
wüßte kein besseres Beispiel eines solchen Vorgangs anzu-
führen als die Verwandlung eines Rafael'schen Oelgemäldes
in einen Oelfarbendruck. Geht aber das Vorwalten der
Technik nicht so weit, daß sie den künstlerischen Schwung
beini Vollbringen verzehrt, und bleibt solchem noch aus-
reichend sein Recht gewahrt, dann haben wir es zwar
nicht mehr mit der reinen Annst als solcher, wohl aber
mit echteni und rechtent Aunstgewerbe zu thun. Zahlreiche
Leistungen der polygraphischen Gewerbe sind hieher zu
rechnen, und — um ein weiteres Beispiel anzuführen —
die formgewandten Leistungen der italienischen Genre-Bild-
hauerei,
Bmmien im Kreuzgang des Klosters Monreale,
Gehen wir dagegen vont Standpunkt des Gewerbes
ans und fragen wir: Gibt es eilt Maximum voit Aunst,
welches ein Gewerbsprodukt über das Aunstgewerbe hinaus
erheben könnte, so antworten wir: Nein! Ein gewerbliches,
durch künstlerischen hauch aufs höchste veredeltes Produkt
mag nach feinent künstlerischen Werth hoch über vielen
offiziellen Aunstwerken stehen — wir halten es doch mit Recht
Zn Ehren unseres Amtstgewerbes als ihm zugehörig fest.
In der bisherigeit Auseinandersetzung denke ich einiger-
maßen die Dämme bezeichnet zu haben, welche zu beiden
Seiten den gestaltuiigsreichen Strom des Aunstgewerbes
einfassen. Was den Inhalt dieses Stromes charakterisirt,
mag negativ und positiv etwa folgendermaßen gefaßt werden.
Es handelt sich nicht um eine durch technische Gewerbs-
thätigkeit erniedrigte Annst; soweit solches überhaupt vor-