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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 12.1911

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Nr. 4
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Lange, Konrad von: Die Restauration des inneren Schloßtors von Hohentübingen
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https://doi.org/10.11588/diglit.31849#0080

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grobkörnigen Sandstein, die neuen sind aus seinem Heilbronner Bildhauer-Sandstein. Die Ver-
schiedenheit des Materials macht trotz der Überarbeitung die ünterscheidung beider Teile leicht.
Ein Vergleich zwischen Original und Kopie ist für die frühere Art der Denkmalpflege
nicht uninteressant. Wer über ein restauriertes Bauwerk ästhetisch oder kunsthistorisch urteilen
will, kann nun einmal nicht vermeiden, solche Restaurationen einer Kritik zu unterziehen. Eine
solche führt in fast allen Fällen zn dem Ergebnis, daß Erneuerungen wohl für das große
Publikum einen gewissen Wert haben, daß aber so restaurierte Denkmäler keinen Gegenstand
der Forschung mehr bilden können.
Die Absicht, sämtliche Schmuckteile zu erneuern, hat nicht von Anfang an bestanden.
Als der Vorstand des Tübinger Bezirksbauamts, Baurat A. Koch*), zum erstenmal im Fahre
1885 einen Antrag auf Restauration des Tores stellte**), befand sich dasselbe allerdings schon
in ruinösem Zustande. Aber exakte zeichnerische Ausnahmen oder Gipsabgüsse gab es nicht,
und die Zeit, wo


Abb. 49. Das innere Schlohtor von Hohentübingen. Zustand vor der Restauration.

man die Orna-
"°) Es ist derselbe,
der in den Württem-
bergischen Dierteljah-
resheften für Landes-
geschichte, VI, 1897,
S. 192 ff. die grund-
legende Abhandlung
„Beiträge zur Ge-
schichte des Schlosses
Hohentübingen" ge-
schrieben hat, durch
welche dieDarstellung
von Paulus in der
Oberamtsbeschrei-
bung von Tübingen
(1867) S. 210 ff. und
in dem Württember-
gischen Denkmäler-
werk (Schwarzwald-
kreis S. 372 ff.) an-
tiquiert worden ist.
Die technischen Unter-
suchungen und Aus-
grabungen Kochs ha-
ben gezeigt, daß die
früheren Angaben
über die vorherzog-
liche Zeit desSchlosses
fast durchweg irre-
führend waren.
**) Die Akten dar-
über befinden sich in
der K.Domänendirek-
tion. Für die Erlaub-
nis zu ihrer Be-
nutzung bin ich der
letzteren zu Dank ver-
pflichtet.
 
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