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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 12.1911

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Nr. 4
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Muthmann, Ernst: Schloß Hardenberg bei Neviges
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https://doi.org/10.11588/diglit.31849#0089

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des neuen Schlosses zurückzuführen, da sich kriegerische Ereignisse in der dortigen Gegend
niemals abgespielt haben.
Hardenberg war die Residenz einer ungefähr 55 <ikra umfassenden Herrschaft, zu der u. a.
die heutigen Fabrikorte Neviges und Langenberg gehörten. Sie bildete einen Teil der einstigen
Grafschaft, späteren Herzogtums Berg und grenzte an die Grafschaft Mark und die Fürst-
abteien Essen und Werden. Als erste des alten Geschlechts werden zwischen 1145 und 1154
die Brüder Hermann und Nivelung von Hardenberg verschiedentlich urkundlich erwähnt.
„Hermannus ooines cts HarckenberolO erscheint als Zeuge in einer die Stadt Duisburg be-
treffenden Urkunde Kaiser Konrads III. vom Jahre 1145. Er nahm 1147 am zweiten Kreuz-
zug teil. Beide Brüder bekleideten nacheinander das Vogteiamt des Stifts Kaiserswerth.
Hermann war außerdem Vorsitzender des Hauptgerichts des Keldagaus in der Grafschaft
Berg. Der hervorragendste Hardenberger war Wilhelm II., Abt von Werden 1310—1330,
unter dem diese bereits Ende
des 8. Jahrhunderts ge-
gründete Benediktinerabtei
von Kaiser Heinrich VII.
1310 gefürstet wurde. Er er-
hob 1317 den Ort Werden
zur Stadt. Heinrich II. von
Hardenberg verkaufte 1355
mit der Zustimmung seines
Sohnes Heinrich und seiner
Tochter Adelheid seine freie
Herrschaft mit sämtlichem
Zubehör für 6000 Mark bra-
bantisch an den Erbgrasen
Gerhard von Berg. Er ver-
ließ Hardenberg und siedelte
nach der Burg Hardenstein
zwischen Hcrbede und Witten
auf dem linken User der Ruhr
über, nach der sich seine Nach-
kommen dann nannten. 1463 starb das alte Dynastengeschlecht in männlicher Linie mit
Heinrich V. von Hardenstein aus.
Die Bergische Regierung schns aus dem erstandenen Gebiet das Amt Hardenberg, welches
Herzog Wilhelm von Berg 1380 seinem Erbmarschall Johann von Wyenhorst gegen ein Dar-
lehen von 4000 Goldgulden verpfändete. Das Amt wanderte nun aus einer Hand in die andere,
indem es Eberhard und Heinrich von Limburg-Broich, Heinrich von Bemmelberg, Werner von
Besessen, Graf Sebastian von Sayn und Bertram von Gevertzhagen genannt von Lützenrode
nacheinander pfandweise innehatten. Letzterer wurde 1496 Eigentümer des Territoriums,
da Herzog Wilhelm III. von Berg es ihm gegen Verzichtleistung sowohl aus Rückzahlung der
obigen Pfandsumme als auch aus Rückerstattung der für Ausbesserung der Gebäulichkeiten
ausgelegten 800 Gulden mit allen Gerechtsamen erblich übertrug. Er erkannte den Herzog
als seinen Lehnsherrn an, so daß Hardenberg eine Bergische Unterherrschast wurde.
Nach Bertram von Gervetzhagens 1515 erfolgtem Tode kam die Herrschaft durch seine
Erbtochter Margaretha an deren Gatten Wilhelm von Bernsau, der 1551 die Leibeigenschaft
 
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