Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Sammlung Freiherr v. L. und anderer Besitz: bedeutende Serien Antike, Mittelalter, Römisch-Deutsches Reich, Pfalz, Gold ; Montag, 31. März 1941 und ff. Tage (Katalog Nr. 87) — Frankfurt, 1941

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.8985#0004

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Versteigerungs-Bedingungen.

Die VERSTEIGERUNG erfolgt gegen Barzahlung mit einem Aufgeld von 10% zum
Erstehungspreise.

GEBOTE können bis zum Betrage von RM 10.— mit einer Mindeststeigerung von
RM —.50, bis zum Betrage von RM 100.—, von RM 1.—, bis zum Betrage von RM
500.—, von RM 5.—, darüber von RM 25.— abgegeben werden.

Der ZUSCHLAG wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Über-
gebot abgegeben wird. Bei etwaiger Meinungsverschiedenheit der Beteiligten über den
Zuschlag wird die betreffende Nummer noch einmal aufgeboten. Der Zuschlag ver-
pflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu vereinigen oder
zu trennen.

AUFTRÄGE werden unter Anrechnung einer Provision von 5% auf das sorgfältigste
vom Versteigerer ausgeführt. Wenn die Limiten vom Auftraggeber nicht ausdrücklich
als äußerste Preisgrenze bezeichnet werden, können diese vom Versteigerer, wenn er-
forderlich, wie üblich um etwa 10% überschritten werden, Aufträge von mir unbekannten
Sammlern gelangen nur zur Ausführung, wenn ein entsprechendes Depot beigefügt ist
oder genügende Referenzen aufgegeben werden.

Käufer von GOLDMÜNZEN erhalten von mir eine Bescheinigung, daß die be-
treffenden Stücke von der Devisenabteilung der Reichsbank auf Grund des Runderlasses
48—35 D. St. für Sammelzwecke zum Weiterverkauf freigegeben sind. An ausländische
Käufer erfolgt die Lieferung nur gegen vorherige Bezahlung in Devisen. Die Versendung
von Goldmünzen ins Ausland kann nur durch eine deutsche Devisenbank gegen sofortige
Kasse erfolgen. Die für den Erwerb von Goldmedaillen erforderliche Genehmigung der
Reichsstelle für Edelmetalle wird besorgt; die Aushändigung dieser Stücke erfolgt erst
nach Eingang der Genehmigung.

KAUFGELDER, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann die Unterzeichnete
in eigenem Namen einziehen und einklagen. Die Stücke gehen erst nach Erlegung des
Kaufpreises in das Eigentum des Ersteigerers über. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
für beide Teile Frankfurt a. M.

Die BESICHTIGUNG der Sammlung kann täglich während der Geschäftsstunden
(9—13 Uhr und 15—18 Uhr) vor der Versteigerung erfolgen.

Die VERSTEIGERUNG beginnt am MONTAG, DEN 31. MÄRZ 1941, 9 Uhr
vormittags, in meinen Geschäftsräumen Westendstr. 71 pt. Der Zutritt zur Auktion ist
nur den Interessenten gestattet, die sich im Besitze des Kataloges befinden.

FRANKFURT A. M., Westendstr. 71 pt.

Frau E. Button.
 
Annotationen