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Versteigerungs-Bedingungen.
Die VERSTEIGERUNG erfolgt gegen Barzahlung mit einem Aufgeld von 10%
zum Erstehungspreise.
GEBOTE können bis zum Betrage von RM 10.— mit einer Mindeststeigerung von
RM —50, bis zum Betrage von RM 100.— von RM 1.—, bis zum Betrage von
RM 500.— von RM 5.—, darüber von RM 25.— abgegeben werden.
Der ZUSCHLAG wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Bei etwaiger Meinungsverschiedenheit der Beteiligten
über den Zuschlag wird die betreffende Nummer noch einmal aufgeboten. Der Zu-
schlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.
AUFTRÄGE werden unter Anrechnung einer Provision von 5 % auf das sorg-
fältigste vom Versteigerer ausgeführt. Wenn die Limiten vom Auftraggeber nicht aus-
drücklich als äußerste Preisgrenze bezeichnet werden, können diese vom Versteigerer,
wenn erforderlich, wie üblich um etwa 10 % überschritten werden. Aufträge von mir
unbekannten Sammlern gelangen nur zur Ausführung, wenn ein entsprechendes
Depot beigefügt ist oder genügende Referenzen aufgegeben werden.
Käufer von GOLDMÜNZEN und GOLDMEDAILLEN erhalten von mir
eine Bescheinigung, daß die betreffenden Stücke von der Devisenabteilung der Reichs-
bank auf Grund des Runderlasses 48—35 D. St. bezw. von der Reichsstelle für Edel-
metalle für Sammelzwecke zum Weiterverkauf freigegeben sind. An ausländische
Käufer erfolgt die Lieferung nur gegen vorherige Bezahlung in Devisen. Die Ver-
sendung von Goldmünzen ins Ausland kann nur durch eine deutsche Devisenbank
gegen sofortige Kasse erfolgen. Die für den Erwerb von Goldmedaillen erforderliche
Genehmigung der Reichsstelle für Edelmetalle wird besorgt; die Aushändigung dieser
Stücke erfolgt erst nach Eingang der Genehmigung.
KAUFGELDER, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann die Unter-
zeichnete in eigenem Namen einziehen und einklagen. Die Stücke gehen erst nach
Erlegung des Kaufpreises in das Eigentum des Ersteigerers über. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt a. M.
Die BESICHTIGUNG der Sammlung kann täglich während der Geschäfts-
stunden (9—13 Uhr und 15—18 Uhr) vor der Versteigerung erfolgen.
Die VERSTEIGERUNG beginnt am DIENSTAG, DEN 11. NO-
VEMBER 1941, 9 Uhr vormittags, in meinen Geschäftsräumen Westendstr. 71 pt.
Der Zutritt zur Auktion ist nur den Interessenten gestattet, die sich im Besitze des
Kataloges befinden.
FRANKFURTa.M, Westendstr. 71 pt.
Frau E. Button.
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Versteigerungs-Bedingungen.
Die VERSTEIGERUNG erfolgt gegen Barzahlung mit einem Aufgeld von 10%
zum Erstehungspreise.
GEBOTE können bis zum Betrage von RM 10.— mit einer Mindeststeigerung von
RM —50, bis zum Betrage von RM 100.— von RM 1.—, bis zum Betrage von
RM 500.— von RM 5.—, darüber von RM 25.— abgegeben werden.
Der ZUSCHLAG wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Bei etwaiger Meinungsverschiedenheit der Beteiligten
über den Zuschlag wird die betreffende Nummer noch einmal aufgeboten. Der Zu-
schlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.
AUFTRÄGE werden unter Anrechnung einer Provision von 5 % auf das sorg-
fältigste vom Versteigerer ausgeführt. Wenn die Limiten vom Auftraggeber nicht aus-
drücklich als äußerste Preisgrenze bezeichnet werden, können diese vom Versteigerer,
wenn erforderlich, wie üblich um etwa 10 % überschritten werden. Aufträge von mir
unbekannten Sammlern gelangen nur zur Ausführung, wenn ein entsprechendes
Depot beigefügt ist oder genügende Referenzen aufgegeben werden.
Käufer von GOLDMÜNZEN und GOLDMEDAILLEN erhalten von mir
eine Bescheinigung, daß die betreffenden Stücke von der Devisenabteilung der Reichs-
bank auf Grund des Runderlasses 48—35 D. St. bezw. von der Reichsstelle für Edel-
metalle für Sammelzwecke zum Weiterverkauf freigegeben sind. An ausländische
Käufer erfolgt die Lieferung nur gegen vorherige Bezahlung in Devisen. Die Ver-
sendung von Goldmünzen ins Ausland kann nur durch eine deutsche Devisenbank
gegen sofortige Kasse erfolgen. Die für den Erwerb von Goldmedaillen erforderliche
Genehmigung der Reichsstelle für Edelmetalle wird besorgt; die Aushändigung dieser
Stücke erfolgt erst nach Eingang der Genehmigung.
KAUFGELDER, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann die Unter-
zeichnete in eigenem Namen einziehen und einklagen. Die Stücke gehen erst nach
Erlegung des Kaufpreises in das Eigentum des Ersteigerers über. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt a. M.
Die BESICHTIGUNG der Sammlung kann täglich während der Geschäfts-
stunden (9—13 Uhr und 15—18 Uhr) vor der Versteigerung erfolgen.
Die VERSTEIGERUNG beginnt am DIENSTAG, DEN 11. NO-
VEMBER 1941, 9 Uhr vormittags, in meinen Geschäftsräumen Westendstr. 71 pt.
Der Zutritt zur Auktion ist nur den Interessenten gestattet, die sich im Besitze des
Kataloges befinden.
FRANKFURTa.M, Westendstr. 71 pt.
Frau E. Button.