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Denkmalpflege: Auszug aus d. stenograph. Berichten d. Tages für Denkmalpflege 1900 - 1912 — 1.1910

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IV. Kommunale Denkmalpflege
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Aufgaben der Kommunal- und Provinzialverwaltungen
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Städtische Kunstkommissionen
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https://doi.org/10.11588/diglit.29654#0380

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Städtische Kunstkommissionen.

11. Bei besonders wichtigen Denkmälern empfiehlt sich die Erwerbung
durch die Kommunalverwaltung, namentlich dann, wenn dieselbe sie
zu einem praktischen Zwecke zu verwenden in der Lage ist.

12. Nötigenfalls haben die Gemeinden, um ihren Aufgaben auf dem
Gebiete der Denkmalpflege zu genügen, von den ihnen zustehenden
Zwangsmitteln Gebrauch zu machen, namentlich soweit ihnen dieses
zusteht, von dein Rechte, durch geeignete baupolizeiliche oder orts-
statutarische Vorschriften dem Verfall oder der Verunstaltung der
baulichen Denkmäler oder bei Neu- und Umbauten der Verunstaltung
des alten Straßenbildes entgegenzutreten. Soweit den Gemeinden
ein solches Recht noch nicht in ausreichendem Umfange zusteht,
richtet der Denkmalpflegetag an die deutschen Staatsregierungen
das dringende Ersuchen, baldtunlichst ihnen dasselbe zu verleihen.

13. Ebenso bedarf es der Verleihung des Enteignungsrechts bezüglich
der sonst der Gefahr des Verderbens ausgesetzten Denkmäler an die
Kommunalverwaltungen.

14. Wenn Denkmäler zum Abbruch gelangen und nicht in geeigneter
Weise wieder aufgestellt werden können, so sind sie oder ihre der
Erhaltung werten Reste in ein Museum aufzunehmen oder sonst
sicher aufzuhewahren. Genügend leistungsfähigen Gemeinden ist die
Einrichtung eines eigenen Museums für örtliche Kunstwerke und
Altertümer anzuempfehlen. In dasselbe sind zugleich tunlichst
Abbildungen aller vorhandenen Denkmäler, insbesondere aller be-
merkenswerten älteren Gebäude und eigenartiger Straßenansichten
aufzunehmen.

15. Obige Erklärung soll allen deutschen Staatsregierungen sowie den
Provinzial- und größeren Gemeindeverwaltungen zur Kenntnisnahme
und mit dem Ersuchen, den aufgestellten Grundsätzen entsprechend
verfahren zu wollen, zugestellt werden.

Städtische Kunstkommissionen
Lübeck 1908

Referent: Professor Dr. Weber-Jena:

Meine Herren! Der Gedanke, eine besondere Kommission zum Schutze
der Bau- und Kunstdenkmäler eines Ortes einzusetzen, liegt nahe. Unsere
Zeit ist bedeutend empfindlicher gegen Veränderung und Abbruch wertvoller
alter Bau- und Kunstdenkmäler geworden, als dies noch vor etwa zehn
Jahren der Fall war. Das ist erfreulich. Wir dürfen hierin wohl auch eine
Frucht der Tagungen für Denkmalpflege erblicken. Der Streit über den
Umbau des Braunschweiger Gewandhauses hat gezeigt, wie weite Kreise
heutzutage eine derartige Frage zieht. Die Allgemeinheit beansprucht heute
eine Art Mitbesitzrecht an den Denkmälern der Vergangenheit und daraus
entwickelt sich leicht auch der Wunsch nach einem Mitberatungsrecht. Bei
der weitgehenden Selbstverwaltung der Städte in den meisten deutschen
Bundesstaaten erscheint daher eine eigene Kommission zur Behütung der
städtischen Bau- und Kunstdenkmäler, namentlich derer in Privatbesitz,
 
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