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Deutscher Wille: des Kunstwarts — 29,2.1916

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Heft 11 (1. Märzheft 1916)
DOI Artikel:
Herter, Hans: Jugend, Schule und Krieg: ein Bericht über neue Gedanken und Forderungen
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Rinck, Paula: Uneheliche Kinder
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https://doi.org/10.11588/diglit.14292#0221

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die Rückständigkeit eines gewissen Schultyps angeführt. Die (Lrfahrungen,
welche man mit der Iugend im Weltkrieg gemacht hat, treten nur in der
Form vereinzelter persönlicher Mitteilungen oder sehr allgemein gehaltener
Behauptungen hervor (etwa: „die Kenntnis der französischen Sprache hcrt
unsere Mittelschüler augenfällig gefördert" oder „der Mangel an physr«
kalisch-technischem Wissen hat manchen Gymnasiasten seine Unbrauchbar«
keit fühlen lassen"). Da wirkliche Reformtaten wohl überall auf die
Zeit nach dem Friedensschluß verschoben werden, wird man bezüglich der
Kriegserfahrungen wohl ganz von selbst auf maßgebende Außerungen
warten. Ob die gekennzeichnete allgemeine Stimmung auch so lange vor-
halten wird und ob sie sich in Vorschläge umsetzt, die mit der Geschichte
des deutschen Kultur- und Bildungideals vereinbar sind, das ist die be-
deutsamste Frage, die sich aus dem Studium der Kriegsschriften über
Iugend und Schule ergibt. sinj Hans Herter

Aueheliche Kinder

^^v^ährend der Kriegstumult die großen Staaten Europas so zermürbt,
^F vNdaß ihr ganzes Seelenleben schüttert in der Anstrengung des
Ringens — dämmern ringsum immer noch stille Inseln des Frie-
dens wie fremdgewordene Märchen. Zwar haben auch sie einen Fels-
wall gegen die Flut aufgeworfen und erschrecken, wenn der Gischt hinüber-
stäubt, im übrigen aber starren sie in den Blutstrudel, der uns verschlingt,
nur wie in ein Chaos des Entsetzens, an dem sie nicht teilhaben; und
je mehr Mühe sie sich geben, uns alle zu verstehen, desto schwindliger
wird ihnen, ganz wie Menschen, die von einer Klippe herab dauernd
zusehen müssen, wie zwei Meere gegeneinander brüllen.

Rnd was erreicht uns? tzie und da klingt ein Don in den Zeitungen
auf, den wir beachten. Am solgenden Tag ist er vergessen über dem Krieg.
Das Merkwürdigste von allen hat Norwegen gemeldet.

Ls berichtete: „Der Gesetzesvorschlag des früheren Sozialministers
Castberg ist in zweiter Lesung endgültig angenommen, wonach uneheliche
Kinder das Recht erhalten, den Namen des Vaters zu tragen, sowie ganz
und gar gleichberechtigt mit ehelich geborenen Kindern sind." Meldete
es das wirklich für sich allein? Ist es nicht eine Nachricht, bei der
wir aufhorchen sollten auch im Krieg? Eine Tat, die an die Grundver-
ankerung seines und des europaischen Familienrechtes rührt?

Wenn ein Volk irgendeine andre Strafe für einen Dieb festsetzt, so
ist dies ja eine unbedeutende Nebensächlichkeit, erst wenn die Strafbarkeit
oder Straflosigkeit des Diebes an sich einem Lande zur Frage würde,
wären Probleme angerührt, die in die Argründe des Rechtsbewußtseins
hinabreichen. Auch das Familienrecht hat haufenweise nebensächliche Be-
stimmungen, wenngleich sie die Einzelseele näher umspannen als Para-
graphen des Sachenrechts; doch Norwegen ändert nicht an solchen Klei-
nigkeiten herum, es sucht tastend nach einer ehrlichen, harten Felsart,
worauf sich der Sinn seiner Familiengesetze neu bauen ließe.

Dort im Norden reckt sich ein Geist bewußt zum Lichte, der der Blutfeind
ist von aller ehelichen Leichtfertigkeit und Libertinage, ein Geist, der an
die Stelle jener Fastnachtsstimmung des außerehelichen Geschlechtslebens,
die der Code Napoleon mit unnachahmlichem Zynismus glossiert (^la
recherche de la paternite est interdite") ein anderes Etwas setzt, dessen

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