Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 13.1895

DOI Artikel:
Beck, Paul A.: Schwäbische Biographien
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15914#0026

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
— IS —

Bald nach dem siegreichen Ausgange dieses
Rivalenkampfes war er 1278/79 einige
Zeit Adlatns des Statthalters von Mähren,
des Bischofs Bruno von Olmütz. In Nom
hatte Heinrich, dessen Sitten und Kennt-
nisse, Dienste und vortreffliche Eigen-
schaften, Ruhm und Thaten mit der Zeit
allgemein bekannt geworden waren, es ver-
standen, bei dem damaligen Papste Ho-
norius IV. sich sehr zu empfehlen und
den Weg zu noch höheren Würden und
Ehren zu bahnen. Als der erzbischöfliche,
mit der Kurwürde verbundene, meist von
Adeligen eingenommene Stuhl zu Mainz,
dessen Inhaber stets den ersten Rang ein-
nahm, wie derselbe überhaupt allen Fürsten
und Prälaten^deö Deutschen Reiches voran-
ging, erledigt ward, gelang es dem aus
niedriger Hütte hervorgegangenen Bettel-
mönche mit Hilfe seiner beiden mächtigen
Gönner, im Jahre 1286 sich als Heinrich II.
auf denselben zu erheben und »nt der Knr-
würde bekleidet und so der erste Fürst des
Reiches zu werden — gewiß ein seltenes
Ereignis in der Geschichte. Sein unmittel-
barer Vorgänger in dieser Würde war
Werner I. von Epp(en)stein (1259 bis
1284) gewesen, nach dessen Ableben zu-
nächst eine zwiespältige Wahl stattfand,
indem von einer Partei der Dvmprobst
Peter Reich von Reichenstein, welcher von
Basel aus nach seiner Nichtbestätignng als
Bischof zum Domprobst von Mainz, später,
im Jahre 1286, aber doch noch zum
Bischof von Basel ernannt worden war
und welchem somit Heinrich schon zweimal
den Rang abgelaufen hatte, von der an-
deren der Trierer Archidiakon Gerhard
von Epp(en)stein dazu ansersehen war.
Dem dreijährigen darob entbrannten Streite
machte der obengenannte Papst durch die
Ernennung Heinrichs zum Metropolitan
von Deutschland im Wege der Provision ein
Ende. Bei dem ihm vorausgegangenen
Rufe wurde Heinrich von den Mainzern,
obwohl sie ihn nicht gewählt und an die
Erhebung eines Bürgerlichen überhaupt
gar nicht gedacht hatten, mit allen Ehren
ausgenommen. Im, gleichen Jahre über-
nahm er dazu noch die Verwaltung des
verwaisten Bistums Speier. Auch ans
diesem neuen hohen Posten stellte er seinen
Mann; sein zum Teil organisatorisches
Wirken erstreckte sich einerseits gegen

Meißen und Thüringen, dessen Statthalter-
schaft nebst Verwaltung und Schirm der
dortigen JndenschaftI ihm im Jahre 1287
von König Rudolph übertragen worden
war, andererseits bis nach Konstanz. Von
Kaiser Rudolph hatte er nämlich die Er-
laubnis erwirkt, den Konstanzer Bistnms-
sprengel gegen den Willen des dortigen
Bischofs Rudolph II. (gleichfalls eines
Habsburgers) zu visitieren. Während seiner
Regiernngszeit erneuerten sich in Mainz die
Klagen und Kämpfe gegen die Juden, als
hätten dieselben Christenblnt vergossen durch
die Tötung eines dortigen Christenknaben
im Jahre 1285. Rudolph, welchem der
Erzbischof diese und ähnliche Klagen vor-
gebracht zu haben scheint, befahl laut Ur-
kunde d. d. Eßlingen, 21. September 1286
den Bürgern von Mainz und den übrigen
am Rhein gelegenen Städten, dem Mainzer
Bischof in Verfolgung der Inden Gehor-
sam und Beistand zu leisten; zugleich erließ
er an Vorsteher und Gemeinde der Inden von
Mainz die Vorladung innerhalb vier Wochen
vor ihm zu erscheinen, um auf die wider
sie erhobenen Klagen Red' und Antwort
zu stehe». Da sich nun eine beträchtliche
Anzahl derselben, nichts Gutes ahnend,
flüchtete, beauftragte der König die Mainzer-
Bürger ihren Erzbischof bei der Besitzer-
greifung des von den Inden im Stiche
gelassenen Eigentums zu unterstützen. In
noch bedrohlichere Lage geriet die Juden-
schaft, als sich das Gerücht verbreitete,
sie hätten zu Wesel am heiligen Karfrei-
tag des Jahres 1287 einen jungen Christen,
„der gute Werner" genannt, ans Christen-
haß ans grausame Weise ums Leben ge-
bracht. Indessen nahm sich Papst Gregor X.
der bedrängten Inden an und erneuerte
die im Jahr 1247 von Papst Jnnocenz IV.
erlassene Bulle, bezw. Schirmbrief, worin
derselbe den Erzbischöfen und Bischöfen
Deutschlands befiehlt, sich den Inden, deren
Bekehrung der Herr nach seiner Erbarmnng
erwarte, wohlwollend zu erweisen und sie
gegen »»erwiesene Beschuldigungen in kräf-
tigen Schutz zu nehmen. Infolge dessen
gestaltete sich die bereits mächtig gegen
die Hebräer angewachsene Bewegung wie-
der rückläufig und nahmen sich König wie
Erzbischof derselben an; letzterer mußte
sogar ans Veranlassung des Königs znr
Beschwichtiglingder gereizten Volksstimmnng
 
Annotationen