Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 13.1895

DOI Artikel:
Liebenau, Theodor von: Schwäbisches aus Schweizer Archiven, [3]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15914#0031

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
23

genti», Anna von Oesterreich , Mutter
Ludwigs XIV., um einen Schirmbrief, der
ihnen auch wirklich durch Minister le Tel-
lier ausgefertigt wurde. (Der hier vor-
liegende Schntzbrief ist indes für beinahe
alle im Herzogtum Württemberg (Alt-
württemberg) gelegenen Kloster und Stifte,
ohne Unterschied des Ordens, darunter
bloß für das einzige Prämonstra-
tenscrklo st er Adelberg ansgestellt,
welches, nachdem es bereits im Jahre 1535
reformiert, im Jahre 1630 dem Orden
znrückgegeben und dann aber doch im Jahre
1649 nach dem westfälischen Friedensschluß
wieder an Württemberg znrückgekommen
war. Alpirsbach, Anhausen, Blanbeuren,
Hirsau, Lorcb, Murrhardt, Pfullingen,
Neichenbach, St. Georgen auf dem Schwarz-
wald gehörten dem Bencdiktinerorden an;
Bcbenhansen, Herrenalb, Maulbronn, Kv-
nigsbronn dem Cistereienserorden; Backnang,
Denkendorf, Herbrechtingen, Tübingen den
regulierten Augustiner - Chorherrn. Die
Städte Stuttgart, Göppingen, Herrenberg
und Möckmühl hatten Kollcgiatstifte. Fast alle
diese Klöster und geistlichen Anstalten waren
schon der Reformation zum Opfer gefallen,
im Laufe des dreißigjährigen Krieges aber
vorübergehend ihrer ursprünglichen Be-
stimmung zurückgegeben worden; so waren
z. B. Backnang im Jahre 1626, Herren-
berg, wo vordem zuerst Chorherr», dann
„Brüder des gemeinen Herrn", sonst „Kap-
penherrn" saßen, im Jahre 1637 bis
zum westfälischen Friedeusschluß den Je-
suiten eingeränmt worden. Die Red.)
Im Staatsarchiv Luzern findet sich eine
gleichzeitige Kopie dieses Aktenstückes, das
vermutlich durch jenen Konvertiten, der
das württembergische Staatsarchiv zur Zeit
bestohlen hat, an die Nuntiatur in Luzern
gelangte.
Es hat dieses Dokument folgenden
Wortlaut:
Aus Bevelch deß Khönigs.
Allen vnd Jede» vnscren Gcneral-Leitte-
nanten userer Armeen, Gubernatoren vnd
Coinmenckanten in vnsern Stätten vnd
Plätzen, welche sich in unserer gehorsame
befinden, den häuptcren, Befelchshabern
vnd Offeneren, die Benelch vndt gewalt
in obgemelten vnsren Armeen haben, den
Conckuotorrl unserer kriegs völckher, Mar-
schallen der quartiere, vnd Furieren der-

selbigen vnd allen vnsern Olläciern vndt
vndcrthanen, denen es gebüren würdt, vn-
sern grneß. In dem wir in allen begebenn-
nnd gelegenhaiten den Gaistlichen deß ?rae-
monstratenser Ordens, welchesoLeneralat:,
vnd ein grose anzahl Klöster in vnserm
khönigrcich sich befinden, zue favorisieren
begeren, vnd wir von den gaistlichen der
Klöstern vnd kürchen z» Naulbronn, Le
Oenllausen, Ilerrnalb, X1>oeni§s1>ron,
/^6elber§, ^lbirsbacll, Tlirscllau, I.orcll,
T^nllausen, Llaevbeüren, ?fullin§en, iVlur-
llarckd, Oenllllsnckorff, I4errbreclltin§en,
Leiellenllacll, L. Oeor^en, vnd von den
weltlicken kürchen vnd Probsteycn zu Stntt-
gardt, Tübingen, Göppingen, Bachanang,
Herrnberg vndt Möckmühl, allen in Teütsch-
landt vndt Württenberg gelegen, seindt ge-
bctten vnd ersnecht worden, Sie in vnsern
Schutz, Schirm vnd Lalua Ouarckia anff
znc nemmen, als; thnen wür ans; Rath der
khönigiu Regenii», Unserer höchstgeehrten
srawcn vnd Mutter, Eüch Lxpresse vnd
gantz ernstlick verbietten, Einiches von vn-
serm kriegsvolckh in einicher der obgenandtcn
Clöstern, kürchen, vnd Probsteyn, noch in
diejenigen örtter, so von denen ckepen
ckieren vnd gemelten geistlichen deß krae-
monstrateriser Ordens, vnd andern, so
obvermeldt, znegehören, zue logiern noch
zne znelassen vndt zne gedulden, das etwas
von denselbigen darinnen logiert vndt Ein-
quartiert werde. (Es sehe den aus; un-
serer Lxpresse erthailten Orckre vnd
Benelch)! noch in denselbigen einiche kou-
ra§ien, Füeterung, oder andere Sachen
hinweg zue nemmen — noch daraus; zne
füeren. Bey Strass den oktroieren der
ungehorsame, vnd den Soldaten des; läbens.
All die weilt wir Sie in Crafft dises ge-
genwertigen Latents, So mit unser handt
signiert ist, in unsere sonderbare Lro-
tection vnd Lalua Ouarckia auffgenommen
vnd auffnemmen thnen. Durch welche wir
den Profosen, unsere geliebten vettern den
iVlarescllalles Lrance, vnd vnsern so-
wohl Französischen als; frimbden Truppen
vnd Völckhern gebiettend vnd befehlendte,
diejenigen, so darwider gethan zne haben
schuldig erfunden werden, gefängklich ein-
züchen: vnd ein solche harte Straff vnd
punition volgcn zue lassen, daß Sie zu
einem Lxempel den andern diene, vnd zu
einer zeügnnß vnsers gnädigsten willens
 
Annotationen