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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 13.1895

DOI Artikel:
Schön, Theodor: Ein Leibgeding eines schwäbischen Pfarrers aus d. J. 1743, sowie ein Ausstellungsdekret eines solchen von 1630
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https://doi.org/10.11588/diglit.15914#0083

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bl?», „Hummerollen", Stolen, Altartücher,
antepettckiu, „Handzwehlen", Lichtstöcker
und alles andere rein und sauber gehalten,
ordentlich aufgehoben, eingeschlossen, davon
nichts verloren oder sonst verdorben werdet)
Franz Xaver Ignatius Herberer (geb.
1702, st »ach 1743), Pfarrer in Epfen-
dorf, Joseph Anton Ignaz Herberer
(geb. 17. März 1695 in Nottweil), Pfarrer
in Deißlingen, der am 16. September 1755
starb, Felix Herberer, Proknrator
des Predigerklosters zu Rottweil 1745,
Sebastian Herberer (st 1811), der schon
1775 geistlich und seit 1785 Kaplan in
Epsendorf war, und Jldephonsus Her-
berer, der 1795 Pater im Kloster Benron
war -).
Von allen diesen fesselt namentlich die
Aufmerksamkeit der 1755 gestorbene Pfarrer
von Deißlingen. Derselbe war ein großer
Wohlthäter der Kirche. Er stiftete testa-
mentarisch 3000 Gulden zur Errichtung
eines Kalvarienbergs bei der Nuhechristi-
ft Dafür erhielt er jährlich aus den Gefällen
der Komturei 180 Gulden, 4 Maller Besen,
6 Klafter Holz.
ft Diesen reihen sich im IN. Jahrhundert an
Kaspar Herberer, geb. am 7. Januar 1790
in Nottweil. Präzeptvratslaplan in Scheer 10. De-
zember 1822, Pfarrer in Ilnter-Snlmetingen und
Schnlinspekior 28. August 1828, Kaplan in Ra-
vensburg 12. August 1842, gestorben 12. Juli
1851; Dominikus Herberer, geb. 19. De-
zember 1795 in Rotttveil, Pfarrer in Hürbel
16, Juni 1827, in Reiustetten 11. Juni 1832,
von März l833 bis 1849 Kamercr für Biberach,
gestorben 22. April 1869, welcher der Kirche in
Laubach 500 Gulden und dem Waisenhaus in
Ochsenhausen 50 fl. 45 kr. vermachte; Bernhard
Herberer, geb. 9. Juni 1810 zu Rottweil,
Pfarrer in NeugerShansen 21. September 1842,
Kaplan in Eglofs 1852, nach Amerika ausge-
wnudert, 1866 wieder eingcwandert und 1866
von einer fremden Diöcese in die Rotteuburgcr
Diverse zurückgekehrt, gestorben als Pfarrver-
llwser zu Dürrenwaldstetten am 1. Juni 1873;
Johann Nepomuk Herberer, geb. 7. Januar
1812 zu Rotttveil, Pfarrer in Affaltrach 7. Ok-
>ober 1840, in Binswangen 15. Januar 1858,
gestorben 19. März 1866. Auch wurde der 1832
geborene Sohn des Maurermeisters Franz Joseph
Herd er er Pfarrer im Badischen bei Rastatt
und hat somit die Familie Herberer seit dem
-oahre 1354 zwölf, respektive 11 Weltgeistliche
Pud zwei Ordcnsgeistliche der Kirche geliefert.
Auch sei hier genannt Fräulein Joscphine H cr-
Pch'e r, geb. 1809 in Rottweil, welche eine lauge
Reihe von Jahren dem Haushalt des Kamerers
Mattes in Deißlingen Vorstand und am 14. März
1878 starb.

kapelle zu Nottweil. Auch der Bau der
Deißlinger Kirche wurde sehr von ihm
unterstützt und gefordert. Am 21. Januar
1743 übergab er seinen Anteil am Zehn-
ten zu Göllsdorf, Oberamts Röttwcil,
dem Pater Thomas Eißelein, Prior und
dem Konvent des Predigerordens zu Nott-
weil gegen folgendes Leibgeding:
1. Sollte ihm der Konvent täglich rei-
chen über jedes Essen drei Schoppen guten
Weins, die Speise», wie selbiger solche zu
genießen hat.
2. Statt solcher Speisen, die seiner
Leibeskonstitution widrig und nicht gedeih-
lich seien, soll er stets andere erhalten.
3. Wenn er sich nicht bei dem Ordi-
narikonventstisch und zur Ordinarizeit zu
Hause befindet oder sonst nicht erscheint,
soll ihm nichtsdestoweniger das Essen und
Trinken gereicht werde».
4. Da (— wenn) der Konvent nach des
Ordens Regel oder sonst zu fasten ver-
bunden ist, soll er doch mit einer ehrlichen
Resektion versehen werden.
5. Es soll ihm freistehen, mit Gästen
nach seinem Belieben gemeinsam mit dem
Konvent oder separat i» seinem Apartc-
ment zu Mittag oder Abend zu speisen.
6. Er bekommt ein eigenes, „ehrliches"
Zimmer, das zweimal des Tags vom Got-
teshaus geheizt werden soll.
7. Desgleichen gute Lichter, jemaliges
Nachtlicht.
8. Gutes Bett.
9. Seine Leinwand wird auf Kosten des
Gotteshauses gewaschen.
10. Man soll ihm einen eigenen Diener
geben;
11. auch im Krankheitsfall die notigen
Medikamente.
12. Nach seinem Tod soll er ein Grab
in der Kirche oder im Kreuzgang nebst
den nötigen Exeqnien erhalten.
13. So lange er dies Victualitiuin
(Leibgeding) genießt, soll er alle Jahre
am II. November, acht Tage vor oder
nachher, zur Schaffung nötiger Kleidung
90 Gulden bekommen.
14. Es soll ihm freistehen, das Victrmü-
tium zu genießen oder nicht.
15. Wenn er dasselbe und die Pfründe
angetrcten hat, es aber ihn reuen sollte,
darf er solche wieder verlasse».
16. So lange er diese nicht genießt,
 
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