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Welcher Gegenstand ist kunstgewerblich?
wirtschaftlichen Fragen empfehlen, von der viel-
fach hervorgehobenen Unterscheidung zwischen
Kunstgewerbe, Kunstindustrie und ähnlichen Ab-
leitungen abzusehen. »Ob Herstellung mit der
Hand oder Maschine erfolge, sei belanglos, so-
fern nur dem Material kein Zwang angetan wird
und die auf mechanischem Wege erzielten Formen
so gearbeitet sind, dass der künstlerische Karakter
des Entwurfes gewahrt bleibt.«
Von berufener Seite wird mir ferner hierzu
geschrieben:
»Ich wünschte kein Kunstgewerbe im Gegen-
satz zum Gewerbe, sondern ein anständiges Ge-
werbe durch die Bank. Die Rangunterschiede,
die da eingeführt werden sollen, wirken nur
drückend und entwertend auf die niedere Stufe,
die man konstruieren will. Gerade um die
Veredelung dieser niederen Stufe handelt es
sich aber heute im volkswirtschaftlichen und
kulturellen Sinne.«
Wie ich es schon in meiner Umfrage mit
Freuden begrüsste, ist die Kunst bereits in weite
Gebiete der Industrie und des Handwerkes ein-
gedrungen. Aber die Zeit, da wir den Begriff
des »Kunstgewerbes« — oder gleichviel welche
sonstige Wortbildung für diesen Begriff — nicht
mehr anwenden werden, weil das Gewerbe eine
solch hohe Stufe erreicht hat, liegt leider noch
fern; bis dahin dürfen wir unsere Interessen
nicht vernachlässigen. Nicht gegen, sondern
zugleich für das Gewerbe kämpfen wir, wenn
wir für die wirtschaftlichen Interessen des Kunst-
gewerbes eintreten!
»Nur befähigte Sachverständige und eine sich
allmählich.....entwickelnde Rechtspflege wird
hier leitend dem Richter an die Hand gehen
können.«
Wenn die Praxis sich allmählich nach meinen
Leitsätzen 2 und 3, der sich an dieselben ge-
knüpften, umfangreichen Diskussion und den
vorstehenden Erörterungen herausbilden wird,
werde ich mit dieser öffentlichen Umfrage meinen
Zweck zu Gunsten der allgemeinen Interessen
erreicht haben. — hermann hirschwald.
Welcher Gegenstand ist kunstgewerblich?
wirtschaftlichen Fragen empfehlen, von der viel-
fach hervorgehobenen Unterscheidung zwischen
Kunstgewerbe, Kunstindustrie und ähnlichen Ab-
leitungen abzusehen. »Ob Herstellung mit der
Hand oder Maschine erfolge, sei belanglos, so-
fern nur dem Material kein Zwang angetan wird
und die auf mechanischem Wege erzielten Formen
so gearbeitet sind, dass der künstlerische Karakter
des Entwurfes gewahrt bleibt.«
Von berufener Seite wird mir ferner hierzu
geschrieben:
»Ich wünschte kein Kunstgewerbe im Gegen-
satz zum Gewerbe, sondern ein anständiges Ge-
werbe durch die Bank. Die Rangunterschiede,
die da eingeführt werden sollen, wirken nur
drückend und entwertend auf die niedere Stufe,
die man konstruieren will. Gerade um die
Veredelung dieser niederen Stufe handelt es
sich aber heute im volkswirtschaftlichen und
kulturellen Sinne.«
Wie ich es schon in meiner Umfrage mit
Freuden begrüsste, ist die Kunst bereits in weite
Gebiete der Industrie und des Handwerkes ein-
gedrungen. Aber die Zeit, da wir den Begriff
des »Kunstgewerbes« — oder gleichviel welche
sonstige Wortbildung für diesen Begriff — nicht
mehr anwenden werden, weil das Gewerbe eine
solch hohe Stufe erreicht hat, liegt leider noch
fern; bis dahin dürfen wir unsere Interessen
nicht vernachlässigen. Nicht gegen, sondern
zugleich für das Gewerbe kämpfen wir, wenn
wir für die wirtschaftlichen Interessen des Kunst-
gewerbes eintreten!
»Nur befähigte Sachverständige und eine sich
allmählich.....entwickelnde Rechtspflege wird
hier leitend dem Richter an die Hand gehen
können.«
Wenn die Praxis sich allmählich nach meinen
Leitsätzen 2 und 3, der sich an dieselben ge-
knüpften, umfangreichen Diskussion und den
vorstehenden Erörterungen herausbilden wird,
werde ich mit dieser öffentlichen Umfrage meinen
Zweck zu Gunsten der allgemeinen Interessen
erreicht haben. — hermann hirschwald.