renufers erstreckte sich über die gesamte
zweite Hälfte des 19. Jh. und dehnte sich am
Jahrhundertende bis zum Rummelweg aus.
Mit Ausnahme eines die Proportionen des
Straßenraums sprengenden Schulneubaus
aus den sechziger Jahren unseres Jahrhun-
derts im Bereich des Grundstücks Nr. 11 ver-
bindet sich die Wohnhausbebauung des Haa-
renufers trotz der differierenden Entste-
hungszeit der Gebäude und derdaraus resul-
tierenden typologischen Unterschiede zu ei-
nem homogenen, das Stadtbild Oldenburgs
prägenden Straßenzug, für dessen Zusam-
menbindung die Vorgartenzone und der Haa-
renlauf mit dem baumbepflanzten Grünstrei-
fen der Böschung sorgen. Denkmalwerte
Brücken über der Haaren liegen in Verlänge-
rung der Ratsherr-Schulze-Straße und der
Straße Am Zuggraben. Die erstgenannte,
1979/80 saniert, datiert von 1908 und besitzt
ein zwischen Pfosten gespanntes Eisenge-
länder in filigranem Flechtbandmuster; bei
der zweiten, 1990 instandgesetzten und wohl
etwas jüngeren handelt es sich um eine Fuß-
gängerbrücke in einer Konstruktion aus zwei
Stahlfachwerkbindern mit Holzbohlenbelag
und Eisengeländer.
Blick in Oldenburgs Zukunft, aus: O. Lasius, Blicke in der Stadt Oldenburg, 1853
Die südliche Grenze des Dobbenviertels, die
Gartenstraße, ging aus einem bereits im 14.
Jh. bestehenden, vielfach gewundenen Weg
hervor, der die Gründe der Herren von Ever-
sten mit der Stadt verband. Im 18. Jh. lagen
zu beiden Seiten die Gärten wohlhabender
Bürger. Bei Anlage des Schloßgartens wur-
den ab 1803 zahlreiche dieser Grundstücke
aufgekauft, um den Weg, der als Grenze des
Gartens dienen sollte, zu regulieren. An der
1808 mit einer Pflasterung fertiggestellten
und nun erhöhten Straße war bereits ein Jahr
zuvor das erste Wohnhaus entstanden. Die
weitere, bis zum Eversten Holz reichende Be-
bauung auf großzügig bemessenen Grund-
stücken setzte 1817 ein und war bis um die
Jahrhundertmitte abgeschlossen.
Für eine Überbauung des östlichen Dobben-
geländes stellte erstmals O. E. F. Lasius 1853
in seiner Publikation „Blicke in der Stadt Ol-
denburg“ einen Vorschlag zur Diskussion mit
dem Ziel, der nach der Entfestigung unsyste-
matisch verlaufenden Stadterweiterung ent-
gegenzuwirken und statt dessen im Sinne ei-
ner urbanen Entwicklung die planmäßige An-
lage eines neuen Stadtviertels mit wichtigen
öffentlichen Bauten zu fördern. Förderen Er-
richtung standen in diesem günstig, weil
stadtnah gelegenen Bereich, der sich außer-
dem an die bevorzugten Wohnstraßen von
Theaterwall und Gartenstraße anschloß, aus-
reichend Bauplätze zur Verfügung, da sich
große Flächen der Dobben in staatlichem und
städtischem Besitz befanden. So ordnete La-
sius westlich des Theaters innerhalb eines
Karrees mit vorgelagerten Plätzen Post und
Bahnhof an. Von den Plätzen sollten gerade
Stichstraßen nach Süden zur Gartenstraße
und nach Norden zum Haarenufer durchsto-
ßen.
Das ungeklärte Problem der Trockenlegung
des sumpfigen Geländes ließ die Idee einer
westlichen Stadterweiterung zunächst ruhen.
Die drängende Nachfrage nach Bauplätzen
Haarenufer mit Brücke an der Ratsherr-Schulze-Straße
193
zweite Hälfte des 19. Jh. und dehnte sich am
Jahrhundertende bis zum Rummelweg aus.
Mit Ausnahme eines die Proportionen des
Straßenraums sprengenden Schulneubaus
aus den sechziger Jahren unseres Jahrhun-
derts im Bereich des Grundstücks Nr. 11 ver-
bindet sich die Wohnhausbebauung des Haa-
renufers trotz der differierenden Entste-
hungszeit der Gebäude und derdaraus resul-
tierenden typologischen Unterschiede zu ei-
nem homogenen, das Stadtbild Oldenburgs
prägenden Straßenzug, für dessen Zusam-
menbindung die Vorgartenzone und der Haa-
renlauf mit dem baumbepflanzten Grünstrei-
fen der Böschung sorgen. Denkmalwerte
Brücken über der Haaren liegen in Verlänge-
rung der Ratsherr-Schulze-Straße und der
Straße Am Zuggraben. Die erstgenannte,
1979/80 saniert, datiert von 1908 und besitzt
ein zwischen Pfosten gespanntes Eisenge-
länder in filigranem Flechtbandmuster; bei
der zweiten, 1990 instandgesetzten und wohl
etwas jüngeren handelt es sich um eine Fuß-
gängerbrücke in einer Konstruktion aus zwei
Stahlfachwerkbindern mit Holzbohlenbelag
und Eisengeländer.
Blick in Oldenburgs Zukunft, aus: O. Lasius, Blicke in der Stadt Oldenburg, 1853
Die südliche Grenze des Dobbenviertels, die
Gartenstraße, ging aus einem bereits im 14.
Jh. bestehenden, vielfach gewundenen Weg
hervor, der die Gründe der Herren von Ever-
sten mit der Stadt verband. Im 18. Jh. lagen
zu beiden Seiten die Gärten wohlhabender
Bürger. Bei Anlage des Schloßgartens wur-
den ab 1803 zahlreiche dieser Grundstücke
aufgekauft, um den Weg, der als Grenze des
Gartens dienen sollte, zu regulieren. An der
1808 mit einer Pflasterung fertiggestellten
und nun erhöhten Straße war bereits ein Jahr
zuvor das erste Wohnhaus entstanden. Die
weitere, bis zum Eversten Holz reichende Be-
bauung auf großzügig bemessenen Grund-
stücken setzte 1817 ein und war bis um die
Jahrhundertmitte abgeschlossen.
Für eine Überbauung des östlichen Dobben-
geländes stellte erstmals O. E. F. Lasius 1853
in seiner Publikation „Blicke in der Stadt Ol-
denburg“ einen Vorschlag zur Diskussion mit
dem Ziel, der nach der Entfestigung unsyste-
matisch verlaufenden Stadterweiterung ent-
gegenzuwirken und statt dessen im Sinne ei-
ner urbanen Entwicklung die planmäßige An-
lage eines neuen Stadtviertels mit wichtigen
öffentlichen Bauten zu fördern. Förderen Er-
richtung standen in diesem günstig, weil
stadtnah gelegenen Bereich, der sich außer-
dem an die bevorzugten Wohnstraßen von
Theaterwall und Gartenstraße anschloß, aus-
reichend Bauplätze zur Verfügung, da sich
große Flächen der Dobben in staatlichem und
städtischem Besitz befanden. So ordnete La-
sius westlich des Theaters innerhalb eines
Karrees mit vorgelagerten Plätzen Post und
Bahnhof an. Von den Plätzen sollten gerade
Stichstraßen nach Süden zur Gartenstraße
und nach Norden zum Haarenufer durchsto-
ßen.
Das ungeklärte Problem der Trockenlegung
des sumpfigen Geländes ließ die Idee einer
westlichen Stadterweiterung zunächst ruhen.
Die drängende Nachfrage nach Bauplätzen
Haarenufer mit Brücke an der Ratsherr-Schulze-Straße
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