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Böker, Doris [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 31): Stadt Oldenburg (Oldenburg) — Braunschweig, 1993

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https://doi.org/10.11588/diglit.44439#0225
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Oldenburg mit der umliegenden Gegend, Ausschnitt, 1804, H. Hüner und G. H. Tischbein (Stadtmuseum Oldenburg, KP 205)


EINGEMEINDUNGEN UND
EHEMALIGE BAUERSCHAFTEN

EVERSTEN
Getrennt durch das Eversten Holz, schließt
sich an das Dobbenviertel nach Westen bzw.
Südwesten der Stadtteil Eversten an, der sich
auf einer im Westen durch Moore begrenzten
Geestinsel zwischen Haaren- und Huntenie-
derung entwickelte. Die Bebauungsgrenze
an Kaspers- und Eibenweg bezeichnet in
etwa den Westrand der Geestinsel, an die
sich die Moorniederung anschließt. An der
Hauptstraße markiert die Abzweigung der
Hundsmühler Straße, deren Wegeführung
sich bereits auf der Vogteikarte vom Ende des
18. Jh. annähernd ablesen läßt, den östlichen
Rand der Geestinsel. Diesem folgt sie zu-
nächst mit ihrem gekrümmten Verlauf und
stellt nach Überquerung der Hausbäkeniede-
rung die Verbindung zur Siedlung Hunds-
mühler Höhe her, die in dem am weitesten
nach Osten vorgeschobenen Teil der Geest-
insel liegt. Den Anschluß an die Innenstadt
bildet in Fortsetzung der Gartenstraße nach
Westen ab der Einmündung des Marschwe-
ges die Hauptstraße, die das ehemalige Nie-
derungsgebiet der Haaren durchquert. West-
lich der Umgehungsstraße (BAB 28) teilt sich
die Hauptstraße in die Eichenstraße und die
Edewechter Landstraße. Die nach Nordwe-
sten führende Eichenstraße mündet in die
Bloherfelder Straße, die, am Rand der Haa-
renniederung verlaufend, eine Verbindung
zur Moorkolonie Petersfehn herstellt. Der öst-

liche Teil der Edewechter Landstraße, die in
südwestliche Richtung ins Ammerland über-
leitet, ist als Weg zwischen Hofstellen und Ak-
kerflächen schon am Ende des 18. Jh. auf der
Vogteikarte verzeichnet.
In dem Gebiet waren im 14. Jh. die Herren
von „Everse“ begütert, deren Besitz bis an
die Stadt heranreichte. Ihre Burg, wohl als mit
Wall und Graben befestigte Hofstelle vorzu-
stellen, wurde 1474 zerstört. Möglicherweise
stand sie auf dem Grundstück, auf das die öst-
lich von der Hundsmühler Straße abzwei-
gende Straße Bodenburg zuführt, eine durch
historische Karten belegte Bezeichnung für
dieses Grundstück. Ab dem frühen 16. Jh.
übten die Oldenburger Grafen grundherrliche
Rechte über das Gebiet aus. Auf die Ansied-
lung grundhöriger Bauern weist die Erwäh-
nung der „Everser“ Gemeindeweide und
Feldmark 1375 hin. Spuren einer Ortschaft,
die politisch zur Hausvogtei und kirchlich zur
Stadt gehörte, lassen sich im 17. Jh. fassen,
doch ist eine deutliche Zunahme der Besied-
lung erst im 18. Jh. zu vermerken.
Bis um die Mitte des 19. Jh. blieb der Charak-
ter einer Streusiedlung bestehen, deren Be-
völkerung sich in der Hauptsache aus Kötern
und Landarbeitern zusammensetzte. Ihre
Gemeinweide, die von der Hausbäke durch-
flossene Eversten Marsch, lag zu beiden Sei-
ten des heutigen Marschweges. Einen wichti-
gen Entwicklungsimpuls erhielt Eversten
durch die Anlage der Gartenstraße zu Beginn
des 19. Jh., von der die städtische Bebauung

auf die Hauptstraße Übergriff. Von entschei-
dender Bedeutung waren außerdem die An-
lage der Edewechter Landstraße in der Mitte
des 19. Jh., welche den bis dahin nur einseitig
nach Oldenburg angebundenen Ort mit dem
Ammerland verband und am Ende des 19. Jh.
ebenso wie die Eichenstraße gepflastert
wurde, sowie insbesondere die Bebauung
des Dobbenviertels. Neben Handwerkern
und Arbeitern ließen sich zu dieser Zeit in
Eversten auch Beamte nieder.
Eversten wurde 1897 in die bei Auflösung der
Landgemeinde Oldenburg neugegründete
Gemeinde Eversten integriert, die im Norden
bis Ofenerdiek reichte, 1924 jedoch schon
wieder aufgelöst wurde, so daß Eversten seit-
dem zur Stadt Oldenburg gehört.

DAS EVERSTEN HOLZ
Das Eversten Holz, das sich nach dem Lager-
buch von 1428 im Alleinbesitz der Oldenbur-
ger Grafen befand, wurde von ihnen im Mittel-
alter als Jagdrevier genutzt. Östlich davon ließ
Graf Anton Günther ab 1613 einen etwa bis
zur Roggemannstraße reichenden Lustgar-
ten anlegen, dessen Ausstattung mit Lust-
haus und Pavillons in erster Linie eine für die
Renaissancezeit typische Anlage für höfische
Feste, Jagden usw. war, die während der dä-
nischen Regierungszeit verschwand. Unter
Herzog Friedrich August erhielt der herzogli-
che Forstmeister Conrad Ahlers um 1775 den

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