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IV. 51.

1829.

Heidelberger
Jahrbücher der Literatur.

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Es giit aber auch feiner Von dem Urtheiie, das nur
eine nothwendige Verbindung von Begriffen, d. i. Gesetz
ist, und ebenfafis an sich nur problematische Erkennt-
nifs ist. Wirkliche Erkenntnifs entsteht daraus erst durch
Enterordnung der anschaulichen Erkenntnifs unter das
Gesetz, desBesondern unter das Allgemeine, was durch
den Schtufs geschieht. Das Schliefsen ist Ableiten
eines Urtheils aus einem andern , hat also nicht die
Wahrheit in sich, sondern in einer schon vorausge-
setzten , unmittelbaren Erkenntnifs. Zu dem volistän-
digen Vernunftschtufs gehören immer zwei Prämissen,
in denen zuletzt unmittelbare Erkenntnifs enthalten seyn
mufs, wenn der Schtufs überhaupt Erkenntnifs enthalten
soll. Damit ist denn endlich auch für das Ganze der
Wissenschaft setbst, welche nur die einzelnen Be-
griffe, Urtheile und Schlüsse auf das Ganze der Er-
kenntnifs bezieht, diese auf ein höchstes Allgemeines
(Princip) zurückführt, und dem Alles unterordnet
(System), der wichtige Grundsatz festgestellt, dafs sie
nicht von dem Altgemeinen allein ausgehen dürfe und
aus Einem Princip ihren Inhalt hervorbringen könne,
sondern dafs sie erst mittelbar zu dem gegebenen Un-
mittelbaren Besondem das Allgemeine hinzufügen müsse.
Es bleibt also als Resultat dieser Beschreibung der logi-
schen Vorstellungsart, dafs sie uns die Erkenntnifs von
dem ^erhältnifs des Allgemeinen zum Beson-
XXIT Jabrg. 8 Heft. 51
 
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