798
Schreiber, Urkundcnbnch der Stadt Freiburg 2. Bd.
zogen und deren Bedienstete, betreffen gegenseitige
Rechte, Huldigungen, Belehnungen, Aufforderungen zu
thätiger Hülfsleistung im Krieg (namentlich in den Zü-
gen der Oestreichischen Herzoge gegen die Schweize-
rische Eidgenossenschaft, worüber viele Urkunden man-
nigfachen Aufschluls bringen); oder sie enthalten Land-
und Reichstage, merkwürdige Verordnungen in Bezug
auf die Verfassung und das Gemeinwesen der Stadt, ihre
Verwaltung und Polizei (wie z. B. S. 359 der Raths-
schlufs wegen Betteln, Hochzeiten u. s. w. oder über die
Reinhaltung derStrafsen S. 126 u. s. w.) oder die Be-
setzung der Gerichte und des Raths, die Besoldungen
der einzelnen Aemter u. dgl. mehr. Nicht wenige Ur-
kunden beziehen sich auch auf die in jener Zeit geführ-
ten Kriege und den Antheil, den die Stadt und Um-
gegend daran nahm, oder auf die Kriegsalterthümer die-
ser Zeit in den Angaben über die Kriegsrüstungen, Waf-
fenvorräthe oder Kriegskosten und dgl. Selbst' die
Verhältnisse der Juden, deren Wucher allgemeinen Hafs
bei den Christen erweckt und dadurch oft harte und
grausame Verfolgungen herbeigeführt hatte, sind Ge-
genstand mehrererUrkunden. — Bafs auch dieStiftungs-
Urkunde der Freiburger Universität vom 21. Sept. 1457,
wenn sie gleich schon in
FW&M7'ge7zs. (Ulm 1774) abgedruckt ist, nicht übergan-
gen ist, wird man nur billigen können; sie ist wahrlich
interessant genug, um auch in dieser Sammlung, in der
sie schon der Vollständigkeit wegen nicht fehlen durfte,
eine Stelle zu erhalten. Der hier gegebene Abdruck ist
nach einer Vergleichung mit dem Original, das in dem
Archiv der Universität sich befindet, genommen.
Bis auf das Jahr 1499 reichen, wie bemerkt, die hier
abgedruckten Urkunden. Aber auch für die folgenden
Zeiten, namentlich für die erste Hälfte des nächsten sechs-
zehnten Jahrhunderts findet sich nach Versicherung des
Herausgebers (S. VII.) ein reicher Vorrath von Urkun-
den in dem städtischen Archiv, die namentlich, was den
Schreiber, Urkundcnbnch der Stadt Freiburg 2. Bd.
zogen und deren Bedienstete, betreffen gegenseitige
Rechte, Huldigungen, Belehnungen, Aufforderungen zu
thätiger Hülfsleistung im Krieg (namentlich in den Zü-
gen der Oestreichischen Herzoge gegen die Schweize-
rische Eidgenossenschaft, worüber viele Urkunden man-
nigfachen Aufschluls bringen); oder sie enthalten Land-
und Reichstage, merkwürdige Verordnungen in Bezug
auf die Verfassung und das Gemeinwesen der Stadt, ihre
Verwaltung und Polizei (wie z. B. S. 359 der Raths-
schlufs wegen Betteln, Hochzeiten u. s. w. oder über die
Reinhaltung derStrafsen S. 126 u. s. w.) oder die Be-
setzung der Gerichte und des Raths, die Besoldungen
der einzelnen Aemter u. dgl. mehr. Nicht wenige Ur-
kunden beziehen sich auch auf die in jener Zeit geführ-
ten Kriege und den Antheil, den die Stadt und Um-
gegend daran nahm, oder auf die Kriegsalterthümer die-
ser Zeit in den Angaben über die Kriegsrüstungen, Waf-
fenvorräthe oder Kriegskosten und dgl. Selbst' die
Verhältnisse der Juden, deren Wucher allgemeinen Hafs
bei den Christen erweckt und dadurch oft harte und
grausame Verfolgungen herbeigeführt hatte, sind Ge-
genstand mehrererUrkunden. — Bafs auch dieStiftungs-
Urkunde der Freiburger Universität vom 21. Sept. 1457,
wenn sie gleich schon in
FW&M7'ge7zs. (Ulm 1774) abgedruckt ist, nicht übergan-
gen ist, wird man nur billigen können; sie ist wahrlich
interessant genug, um auch in dieser Sammlung, in der
sie schon der Vollständigkeit wegen nicht fehlen durfte,
eine Stelle zu erhalten. Der hier gegebene Abdruck ist
nach einer Vergleichung mit dem Original, das in dem
Archiv der Universität sich befindet, genommen.
Bis auf das Jahr 1499 reichen, wie bemerkt, die hier
abgedruckten Urkunden. Aber auch für die folgenden
Zeiten, namentlich für die erste Hälfte des nächsten sechs-
zehnten Jahrhunderts findet sich nach Versicherung des
Herausgebers (S. VII.) ein reicher Vorrath von Urkun-
den in dem städtischen Archiv, die namentlich, was den