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IV, 76.

1830.

Heidelberger
Jahrbücher der Literatur.

B M M e ?*, D fW'72M72gs - M72t? S'/ctz/'/ccAVs - ?V;eo?'2€
2) Feuerbach's Theorie (§. 36.) beschränke sich nur
darauf, die sinnlichen Triebfedern, weiche zum
Verbrechen reizen, durch Furcht vor Strafe niederzu-
drücken; wogegen die Warnungstheorie (§.41.) aiien
möglichen Entstehungsgründen der Verbrechen ent-
gegenwirke (vgi. oben §. 12.) Aiiein Ref. kann dem
Verf. auch hier nicht zugeben , dals (iiefs eine Eigen-
thümiichkeit o(ier ein Vorzug seiner Theorie vor der
Feuerbachischen sey. Denn, wenn gleich Feuerbachs
Theorie von vorne herein die Wendung nimmt, ais sey
sie biofs gegen diejenigen Verbrechen gerichtet, weiche
in sinnlichen Antrieben ihren Grund haben: so
schiiefst sie doch diejenigen unerlaubten Handiungen,
weiche ihren Grund in andern psychischen Ursachen
haben , wie z. B. in moraiischer Trägheit und Schlaff-
heit, Unachtsamkeit, Leichtsinn u. s. w ., nicht von der
Strafdrohung aus; und gewifs mit Recht. Denn nach
dem von Feuerbach anerkannten Rechtsgrunde der Strafe
mufs jede gemeingefähriiche Handiung dem Straf-
zwange unterliegen, wenn der Staat vorher nur die ge-
linderen Mittel zur Verhütung derselben erschöpft hat.
Eine Inconsequenz in der Anwendung dieses Grundsatzes
wird wohl Niemand Feuerbachen zum Vorwurf machen;
wie derselbe denn auch in seinem Lehrbuch §. 118. von
den sinnlichen Triebfedern nur bei Gelegenheit der
XXtH. Jahrg. 12. Heft. 76
 
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