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Nr. 39.

HEIDELBERGER

1851.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Hurze Anzeigen·

Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Herausgegeben von dem Landesar-
chive zu Karlsruhe durch den Direktor desselben, F. J. Mone. Zweiter
Band. Erstes Heft. Karlsruhe. Druck und Verlag der G. Braun’sehen
Hofbuchhandlung. 1851. S. 128. 8,
Als Ref. jüngst in diesen Blättern die Schlusshefte des ersten Bandes der
genannten Zeitschrift zur Anzeige brachte, war er selbst nicht der Hoffnung,
dass schon in so kurzer Zeit eine Fortsetzung folgen würde. Nicht dass er an
der unermüdlichen Ausdauer der Männer gezweifelt hätte, welche sich dieser
mehr nützlichen', als dankbaren Arbeit unterzogen haben ; aber es gibt bei dem
jetzigen Stande des Büchermarkts, dem kleinem Kreise der Leser so viele un-
erwartete Hemmnisse eines mit bedeutenden Kosten unternommenen Werkes,
dass die Befürchtung einer Verzögerung ihre guten Gründe hatte. Die in der
Vorrede zu diesen Hefte gegebene Nachricht des Herausgebers hat nun die er-
freuliche Gewissheit gebracht, dass die grossberzogl. Regierung nicht müde ge-
worden ist, das Unternehmen zu unterstützen, indem „durch den gleichen Zu-
schuss des Ministeriums des Innern, womit die Zeitschrift begonnen w'urde, auch
ihre Fortsetzung möglich gewmrden.“ (S. 1.)
Ref. muss sich begnügen, grösstentheils durch blosse Aufzählung den rei-
chen Inhalt dieses Heftes den Lesern dieser Zeitschrift vorzuführen. Mone bringt
(S. 3—11) vier Urkunden (1444. 1461. 1472. 1477) über Gewerbe-und Zunft-
verhältnisse der Kupferschmiede — Kessseler — einer Innung, die in Berlepsch
Chronik der Gewerbe (S. Gallen, 1850) nicht enthalten ist. Sehr beachtens-
werth ist die für Baden gegebene Nachweisung, dass auch die religiösen Be-
dürfnisse der Zünfte nach dem Innungsdrange jener Zeit in Brüderschaften der
Gcw’erke berücksichtigt und geordnet wurden, wovon sonst nur w'enige Spuren
in die Gegenwart hereinragen (S. 3—4). Beigegeben ist aus einer Handschrift
des XIV. Jahrhunderts eine Anzahl von Recepten der Weissgerber zu Bereitung
des Pergaments, welche nach ihrer Abfassung in lateinischer Sprache der Her-
ausgeber einer klösterlichen Werkstätte dieses Gewerbes zuerkennt. Es folgen
sodann (S. 14 — 33) bemerkenswerthe Urkunden und Verordnungen für Forst-
und Waldkultur, eine willkommene Ergänzung der im Handbuche der Forst- und
Jagdgesetzgebung des Grossherzogtbums (v. Behlen u. Laurop, Mannheim 1839)
erschienenen Forstgeschichte Badens.
Als Beitrag zur elsässischen Geschichte folgt (S. 33 — 55) eine Anzahl
schätzbarer Urkunden, die zum Tlieil auch auf das rechte Rheinufer sich er-
strecken, wie z. B. der Loskauf des Ortes Selz von der Vogtei der Markgrafen
von Baden (1197), der Schiedspruch Konrad’s von Windeck über Streitigkeiten
der dortigen Stadt und Abtei (1355).

XLIV. Jahrg. 4. Doppelheft.

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