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Kr. 34. HEIDELBERGER 1851.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR

Schriften über Strafrechtspflege von Baumann,
Probst nnrt Wlehring.
(Schluss.)
Solche Hülfmittel scheinen nun dem Verf. weil weniger in Zufü-
gung positiver Uebel zu bestehen, als in Entziehung mancher Wohlthaten,
deren Genuss ebendamit als bedingt durch die Achtung des Rechts und
der Rechtsgemcinschaft erscheint und durch die auferlegte Entbehrung im
Werth steigen muss; Beispielshalber nennt er: 1) Entziehung bürgerli-
cher Ehren- und Dienstrechte, — die Eindruck mache kraft ihrer inneren
Nothwendigkeit zufolge des Verbrechens und aufmerksam mache auf die
Unverletzlichkeit einer höheren Ordnung. 2) Entziehung der Bequemlich-
keiten des Lebens, Kostschmälerung u, dgl. — Was, als herabstimmend
für die Ueberfülle der Sinnlichkeit, ihm wohl empfehlenswerth scheint, da-
gegen er es empörend findet (gleich Moos er, die Strafanstalt zu St.
Jakob Ref.J, und mit allem Grund, wenn auch in der Strafanstalt den
Reicheren die Fortsetzung der Aristokratie des sinnlichen Genusses ge-
stattet wird. 3} Entziehung der Freiheit, als die alle andern begleitende
Hauptstrafart, die nach beiden Seiten dan Zweck erfülle: zugleich den
Ausbruch und die zerstreuende Richtung des Willens nach Aussen hemme,
schon dadurch aber aufs Innere hinführe Qzur Einkehr in sich selbst}, zu-
mal wenn sie durch passende Behandlung unterstützt werde. 4} Depor-
tation endlich hält der Verf. für eine Strafart, die kein Staat entbehren
könne, die er freilich mit der Verbannung zusammenwirft. Nur von die-
ser ist aber wahr, Was er von jener sagt (S. 55 f.): „dass sie gegen
politische Verbrecher das einzig angemessene und rechtliche Verfahren sei,
eine Art homöopathischer Kur enthalte für Despoten mit und ohne Hosen“,
-— eine Einsicht, der man sich bereits genähert habe durch die solchen
Verbrechern gewährte Freistatt; dagegen den Vortheil auch die eigent-
liche Verbringung hat, dass sie Gelegenheit gibt, anderswo gleichsam „von
Vorn anzufangen“ und den neuen Menschen anzuziehen, ungefährdet durch
die Hauptklippe der alten Verhältnisse und Umgebungen. Dass das in
den Parlamentsverhandlungen gegen sie Vorgebrachle keinen namhaften
Grund gegen sie selbst, wohl aber gegen ihre bisherige englische (^und
nicht bloss englische Ref.} Einrichtung ergebe, mag wahr sein; bei den
XLIV. Jahrg. 4. Doppelheft. 34
 
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