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Nr. 57.

HEIDELBERGER

1851.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Hisloire de la Confederation Suisse, par Jean de Muller, Gloutz-
B.lozheim et J. H Otting er ·, traduite de VAllemand avec des
noles nouvelles et continuejusqiiä nos jours, par Charles Mon-
ti ar d et Louis Vulliemin. Tome dix-huitieme = Charles
Monnard. Paris, Baltimore, editeur. Geneve. Cherbuliez, libraire.
1851. 8. VIII. 544.
Mit diesem Band, welcher bis zum Jahr 1815, dem Abschluss des
neuen, der Mediationsakte folgenden Bundes hinabreicht, hat das
grosse, nationalhistorische Werk der Schweiz vorläufig sein Ziel erreicht.
Wenigen Völkern und Ländern Europas ist es verliehen, eine so umfas-
sende, durch Gründlichkeit, Klarheit der Anordnung und Sprache ausge-
zeichnete Darstellung der G e s a m m t g e s c h i c h te zu besitzen. Und die-
ses Ergebniss wurde inmitten vielfach bewegter, selbst zwieträchtiger Tage
und stürmischer Wirren durch die Vaterlandsliebe, den rastlosen Fleiss und
vor- wie rückwärts blickenden Scharfsinn etlicher Männer und Bürger ge-
wonnen. Was Joh. Müller 1780 durch die Herausgabe seiner ersten
Umrisse begann, haben Vulliemin und Monnard auf würdige Weise
jetzt beendigt. Denn abgerechnet die, von Tillier gut beschriebene
Restaurationszeit (^1815 —1830), gehört die fernere Entwicklung
noch zu sehr den Kämpfen und Bestrebungen der laufenden Gegenwart
an, als dass sie sich zum Gegenstand einer abgerundeten, dem grossen
Ganzen anheimfallenden Historie eignete.
Denkschriften und Monographien müssen hier als Zeugnisse der
gleichzeitigen Beobachter und Mithandelnden dem künftigen Geschichtsschrei-
ber die Bahn ebnen und den Boden befestigen. Wenn nun mit gebüh-
render Aufmerksamkeit und Anerkennung das bedeutsame Unternehmen in
diesen Blättern verfolgt *) und genau, selbst hin und wieder kritisch, bespro-
chen wurde, so kann der Abschluss des Werks ohne Beeinträchtigung
warmer Theilnahme auf Kürze Anspruch machen. Denn die der Media-
tionszeit angehörigen und auch benutzten Schriften Rovereas und
Tilliers**) sind einerseits hinlänglich erörtert worden, anderseits ver-
gönnen die einzelnen, übrigens trefflich ausgeführten Abschnitte für die

♦) Jahrg. 1842. 1846 und 1848.
**) Jahrg. 1847. 1848 und 1849.

XLIV. Jahrg. 6. Doppelheft.

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