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Nr. 42.

HEIDELBERGER

1851

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Der Feldzug in Ungarn.
(Schluss.)
Ohne diesen wäre aber Görgei sicherlich vernichtet und der Krieg
mit e i n e m Schlage beendigt gewesen. Die angedeutete Zusage Hayn au1 s
vom 10. Juli lautet also: „Es ist wahrscheinlich, dass der Feind, der
die Brücke bei Gran selbst zerstörte, versuchen wird, Waitzen auf dem
linken Donauufer zu erreichen, nachdem er eine hinlängliche Garnison zur
Vertheidigung von Komorn zurücklässt. In diesem Falle lasse ich vor
dieser Festung ein zur völligen Einschliessung derselben hinlänglich star-
kes Korps; mit allen übrigen meinen Truppen aber werde ich
auf das linke Ufer der Donau zur Verfolgung des Feindes übergehen.“
(R. Ber. S. 177.} Die Umstände änderten sich aber einigermassen; Görgei,
um am rechten Donauufer für die Verbindung mit den östlichen Streit—
krüften durchzubrechen, wagte und verlor die Schlacht bei Komorn
(11. Juli}, ging etliche Tage später (13. Juli}, um nicht eingeschlossen
zu werden, mit etwa 30,000 Mann und 130 —140 Geschützen bis auf
WaitZen vor (15, Juli}; er wusste nicht, dass mittlerweile die Russen
in ihrer Hauptstärke die Linie über Hatven und Gödöllö bereits am 13.
erreicht und den Weg an die Theiss verlegt hatten. Dennoch zog sich
Görgei die weit überlegene Macht des Feindes geschickt nach; es ge-
schahen vielfache Märsche und Gegenmärsche, Treffen und Postengefechte;
aber die eigentliche Entscheidung kam von Oester reic bisch er Seite
durch den Eilzug an die Theiss, die Schlachten bei Szöreg (5. Aug.}
und Temesvar (9. Aug.}. Jetzt, da Dembinski und Bem, wenn
auch nicht vernichtet, doch für erfolgreichen Widerstand gelähmt waren,
musste auch Görgei, abgemattet durch den langen Marsch, von der
Oesterreic bischen und Russischen Armee eingeschlossen, entwe-
der fechtend sterben oder die Waffen strecken. Erwählte bei Vilägos
den letztem Ausweg und endigte dadurch den Krieg. Diess ist der be-
kannte Hergang; es fragt sich nun, ob, wie die Russischen Berichte
klagen, der General von Haynau die Zusage gebrochen und rein selbst-
mächtig, wenn auch mit Glück gehandelt habe. Dabei muss man als
leitenden Gesichtspunkt festhalten, dass eine gleichrechtliche und gleichbe-
fugte Cooperation bestand; der eine und andere Theil handelte ohne
Subordinationsverhältniss nach dem vorläufig entworfenen Ope-
XLIV. Jahrg. 5. Doppelheft. 42
 
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