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Nr. 43. HEIDELBERGER 1851.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR

"IVestermaini t lieber die Urkunden in den Attischen
Rednern.
(Schluss.)
Um so mehr erregt es den Verdacht der Fiktion, wenn beide zweite
Ehen in der Familie von Eubulides vorkommen. Die sonstigen Personen,
wie Oenanthe, Archilochos, Archimachos scheinen nicht besser beglaubigt
zu seyn als die Weiblichkeit des Phanostratos. Was in den Zeugnissen
§. 35 — 37 behauptet wird, Polemon habe nie einen Bruder gehabt, ist
■wenigstens unzweckmässig und vag ausgedrückt, statt zu sagen, HagniasI,
Vater von Polemon, habe sich nicht zum zweitenmal verheiratet. Der
Redner hatte überdiess ζ§. 39) nur bezeugen lassen, Pbylomache sey
die leibliche Schwester des Polemon gewesen: wozu also der seiner Be-
stimmung doch nicht genügend entsprechende Zusatz?
Unter den Zeugnissen, die beiden Reden gegen Stephanos bei-
gegeben sind, hat besonders das, worin Dinias bestätigt, er sey Schwie-
gervater des Apollodoros und wisse nichts davon, dass dieser den Phor-
min von allen Anschuldigungen, die er vormals wider ihn erhoben, frei-
gesprochen habe, starken Verdacht gegen sich: erstens war es unnöthig
zu bezeugen, dass Apollodoros eine Tochter von Dinias geheirathet hatte,
sodann zwecklos, dass Dinias von einem ihm nicht bekannt gewordenen
Vergleich des Schwiegersohnes mit Phormion sprach, statt zu bestätigen,
was Apollodoros wünschte, Stephanos habe die Existenz von Pasions Te-
stament bezeugt, welches von jenem gar nicht abgefasst worden war.
In dem Zeugniss der zweiten Rede gegen Stephanos zu §. 20 sagen die
Sclavinnen aus, dass Phormion die Gattin Pasions und Mutter des Apollo-
doros verführt habe, vielmehr wollte letzterer nur erwiesen haben, die
Heirath sey während er als Trierarch abwesend war, vollzogen worden,
indem man seine Entfernung zu dem benutzte, wofür er anwesend seine
Einwilligung nicht erlheilt hätte.
Die Belege zur Rede gegen die Neaera lassen es ebenfalls an
Verstössen, die zum Tbeil selbst komisch sind, nicht fehlen. Der Art die
Angabe (§. 34) der Zeugen, welche trotzdem dass sie schliefen, wohl
merkten, was mit jener Dame unterdessen vorging; oder der Contrakt
zweier Liebhaber der Neaera (§. 46) χρησθαι έκάτερον Νεαίρα τάς Ισας
XLIV. Jahrg. 5. Doppelheft. 43
 
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