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674

Westermann: Commentationes criticae.

ημέρας του μηνός, wobei der eine nothwendig zu kurz kam. In der
Urkunde zu §. 54 ist die Folge der Tbatsachen geradezu umgekehrt:
Phrastors γραφή gegen Stephanos wird der δίκη σίτου dieses vorausge-
schickt, da sie doch nur auf diese folgen konnte und dann jenen nöthigte,
seine δίκη fallen zu lassen. Diese Erzählungsweise verräth eine gänz-
liche Unkunde der in der Rede nichts weniger als unklar dargestellten
Verhältnisse. In der Regel wussten diese Leute gar nicht, um was es
sich handle: so musste das Zeugniss zu der Erzählung der Genneten ζ§. 61J
hervorheben, dass Phrastor den ihm angetragenen Eid verweigert und
hiermit notbgedrungen die Nichtebenbürtigkeit seines von der Phano ge-
borenen Sohnes zugestanden habe; eben dieser Hauptpunkt ist übergan-
gen. Die Abfassung ist sehr unbeholfen in den Worten: μαρτυρουσιν
είναι καί αυτούς καί Φράστορα τον Αίγιαλέα των γεννητών οΐ καλοΰν-
ται Βρυτίδαι. -— Ein unnützes Attestat enthält §. 74, wenn es galt,
die ξενία der Neaera zu beweisen, auch ein totales Missverständniss der
wahren Situation in der Angabe, Stephanos habe seine Stieftochter dem
Euaenetos oft zugeführt; jener musste sich ja, um den Schein der Ueber-
raschung späterhin annehmen zu können, stellen als wisse er nichts von
der zwischen Euaenetos und Phano bestehenden Vertraulichkeit. Auch
das Zeugniss des Theognetos war überflüssig, wenn es nichts weiter aus-
sagte, als die Verstossung der Phano, wo man von ihm die Verhandlun-
gen des Areopag zu vernehmen erwartete. Mehr formeller Fehler ist es,
dass §. 28 in der Bezeichnung der Personen die Zeugenaussage weniger
vollständig ist als in §. 26 der Text, dass in §. 32 nur Phrynon als
Bruder des Demochares genannt ist, nicht der Vater Demon und der De-
mosname ^Paeania) fehlt; dass, man sieht nicht warum, §. 47 Zeugniss
und Vergleich getrennt sind. Sehr mangelhaft ist §.23 abgefasst, §. 25
aus der vorhergehenden Erzählung nur entlehnt, aber ein Demosname unter-
drückt. Unter aller Kritik endlich sind die Zeugnisse bei Aeschines adv. Tim.
2. Von dem Inhalt der Commentationes wollen wir vorzüglich die
Bemerkungen über Dem. adv. Eubulidem ausheben, da die Kritik hier zu-
gleich auch auf die in dieser Rede behandelten civilrechtlichen Verhält-
nisse eingeht. Eubulides hatte seine Demoten behufs der Prüfung ihrer
Civität (^διαψήφισιςή nach Athen kommen lassen, wo er sich als derzei-
tiges Mitglied der Bule aufhielt. Halimus war nur 35 Stadien von der
Hauptstadt entfernt, daher Eubulides diese Einrichtung, seine Geschäfte als
Buleutes mit denen des Demarchen zu verbinden, treffen konnte. Dass
er, was freilich bezweifelt worden ist, wirklich Demarch von Halimus
war, beweisen die von ihm vorgenommenen Verrichtungen, die keinem
 
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