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668 Westermann: Ueber die Urkunden in den Attischen Rednern.
für die angegriffenen Gesetze entlehnt; warum es immer fünf seyn muss-
ten, ist nicht zu begreifen, ihre Anzahl wird sich nach der grossem oder
geringem Masse des Stoffes gerichtet haben. Sie heissen hier nicht, wie
adv. Lept. §. 146 σύνδιζοι, sondern mit einem ganz befremdlichen Ter-
minus σοναπολογησόμενοι. In derselben Rede I. c., welche Stelle viel-
leicht zu der Annahme der fünfe verleitete, werden für das Gesetz des
Leptines nur vier Anwälte genannt, aber den Urheber des Gesetzes mag
er mitgezählt haben.
Die bestehende Ordnung über Einbringung neuer Gesetze umging
nun Timokrates durch ein Psephisma, welches angeblich für die nahe be-
vorstehenden Panathenaeen eine ausserordentliche Sitzung der Nomotheten
auf den 12. Hekatombaeon anberaumte; das war ein Festtag (Kronia)
an dem der Rath nicht zusammenkam. Dies Dekret war nach Demo-
sthenes Urtheil recht schlau Οτεχνίζώς^ abgefasst: die gutwillig erschei-
nenden Nomotheten vernahmen kein Wort über die Panathenaeen, son-
dern T. legte ihnen jetzt seine Rogation vor, wobei er ein Privilegium
für einige seiner Freunde zu erschleichen suchte. In dem zu §. 27 mit-
getheilten Psephisma ist von jener gerühmten Schlauheit nichts zu entdecken.
Der Sykophant musste um ein gegen den gewöhnlichen Geschäftsgang
Verstossendes Verfahren plausibel zu machen ganz andere Dinge vorbrin-
gen als diess δπως — διοίζη&ή; dazu bedurfte es weder eines Timokra-
tes noch der Nomotheten. Der Satz ist noch dazu sehr linkisch ausge-
fallen : die Panathenaeen werden hinterher genannt, nachdem sie schon
unter ιερά verstanden waren und δίοίζηθη' in der Bedeutung von πορισθή
ist im Attischen Sprachgebrauch unerhört. Im Eingang des Psephisma ist
das Datum weggeblieben, und zu έπι της Πανδίονίδος πρώτης fehlt πρυτα-
νευούσης; beides starke Verstösse gegen die übliche Form. Dass die
Nomotheten zu berufen Sache der Thesmotheten, nicht der Prytanen war,
wusste der Verf. nicht. Das tollste ist aber, dass er den Zusatz macht
αυννομοθετεΐν δέ ζαΐ την βουλήν, wodurch Timokrates sein ganzes Spiel
vereitelt hätte, dieser wollte eben darum den Feiertag benützen um hinter
dem Rücken der Bule einem Theil der Staatsschuldner die gewünschte
Erleichterung zu verschaffen.
In dem von Demosthenes zu §. 59 gegen Timokrates angeführten
Gesetz ist jedenfalls die Schlussbemerkung οΐς αν μή δόςη ζρυβδην
ψηφιζομένοίς weder grammatisch noch sachlich haltbar. Letzteres darum
nicht, weil es dem Timokrates nicht einfailen konnte, seinem Vorschlag
durch geheime Abstimmung der ganzen Ekklesia Gesetzeskraft zu erthei-
len; der Redner tadelt daran nur, dass es Einzelen ein Privilegium ertheile
 
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