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Publikationen des literarischen Vereins.
dem Habsburgischen Hause überliess {Schönhut Hohentwiel p. 64} und das
Geschlecht durch die erwähnte wiirtembergische Fehde sehr herunterge-
kommen war, so ist sogar wahrscheinlich, dass der Kauf der Herrschaft
Thengen nur ein Scheinkauf gewesen sei. Nun muss aber noch jener Jun-
ker Heinrich von Thengen näher bestimmt werden. Bader {Zeitschr.
f. Gesell, d. Obcrrh. I. 92} macht über die letzten Verhältnisse des Nel-
lenburgischen Geschlechtes, die hier beigezogen werden müssen, folgende
Angaben: Eberhard des Jüngern weltliche Söhne waren Eberhard und
Wolfram. Letzterer starb ohne Erben. Eberhards Tochter Kunigund,
an Johann von Schwarzenberg vermählt, desgleichen; — so kam die
Landgrafschaft Nellenburg durch seine Schwester Anna Sophia an Freiherrn
Johann von Thengen. Hier muss zuerst berichtigend bemerkt werden,
dass Kuniguiid von Schwarzenberg 1463 in einer Urkunde über Auslösung
von Gefällen in Mauenheim den Grafen Johann von Thengen ihren Bruder
nennt {Raisersches Urk. Verz. v. Insbruck}; sie ist daher wohl die Toch-
ter des Freiherrn Johann v. Thengen, der vor 1439 starb, weil in die-
sem Jahre 12. April zu Wien seine Söhne Heinrich, Hans und Conrad
mit der von ihrem sei. Vater besessenen Landgrafschaft im Hegau und Madach
belehnt wurden (Lichnowsky Reg. V 4214}. Da ferner der Verkauf von
Nellenburg an Erzherzog Sigmund von Hans v. Thengen, sicher Bruder
Heinrichs, 1461 beredet wurde (Lichnowsky VII Reg. 475}; —- so
muss unbedingt angenommen werden, dass Heinrich von Thengen 1461
schon gestorben war, der fragliche Kauf zwischen 1439 und 1461 fal-
len. Mit dieser frühen Zeit stimmt auch die Sprache und Rechtschreibung
der S. 236·—238 beigebrachten „Rehtange ze Tengen“ gut überein,
obwohl Ref. das Original des Rodels nicht gesehen hat.
Auf die Erörterung über das Alter der Rödel, welche Ref. zu die-
ser grossem Abschweifung benützte, um zu zeigen, wie Manches in der
badischen Specialgeschichte noch im Argen liege, lässt Herr Pfeiffer S.
XI — XXII eine sehr interessante Geschichte der Rödel und eine Auf-
zählung der in den verschiedensten Händen zerstreuten Bruchstücke fol-
gen, wobei man nur bedauern muss, dass der Gesammtrodel, welcher
nach S. XIV wieder aus schweizerischem Besitz in Oesterreichischen kam,
sich verloren hat.
Auf die Einleitung folgt sodann S. 1—346 der Abdruck der Rö-
del selbst, mit kurzen , kritischen und erklärenden Anmerkungen. Da die
aufgeführten Besitztbümer so weit in verschiedener Herren Länder zerstreut
sind, so können wir nur im Allgemeinen die Sorgfalt dankend aner-
kennen, mit welcher der Herausgeber in der Ortsbestimmung verfahren
Publikationen des literarischen Vereins.
dem Habsburgischen Hause überliess {Schönhut Hohentwiel p. 64} und das
Geschlecht durch die erwähnte wiirtembergische Fehde sehr herunterge-
kommen war, so ist sogar wahrscheinlich, dass der Kauf der Herrschaft
Thengen nur ein Scheinkauf gewesen sei. Nun muss aber noch jener Jun-
ker Heinrich von Thengen näher bestimmt werden. Bader {Zeitschr.
f. Gesell, d. Obcrrh. I. 92} macht über die letzten Verhältnisse des Nel-
lenburgischen Geschlechtes, die hier beigezogen werden müssen, folgende
Angaben: Eberhard des Jüngern weltliche Söhne waren Eberhard und
Wolfram. Letzterer starb ohne Erben. Eberhards Tochter Kunigund,
an Johann von Schwarzenberg vermählt, desgleichen; — so kam die
Landgrafschaft Nellenburg durch seine Schwester Anna Sophia an Freiherrn
Johann von Thengen. Hier muss zuerst berichtigend bemerkt werden,
dass Kuniguiid von Schwarzenberg 1463 in einer Urkunde über Auslösung
von Gefällen in Mauenheim den Grafen Johann von Thengen ihren Bruder
nennt {Raisersches Urk. Verz. v. Insbruck}; sie ist daher wohl die Toch-
ter des Freiherrn Johann v. Thengen, der vor 1439 starb, weil in die-
sem Jahre 12. April zu Wien seine Söhne Heinrich, Hans und Conrad
mit der von ihrem sei. Vater besessenen Landgrafschaft im Hegau und Madach
belehnt wurden (Lichnowsky Reg. V 4214}. Da ferner der Verkauf von
Nellenburg an Erzherzog Sigmund von Hans v. Thengen, sicher Bruder
Heinrichs, 1461 beredet wurde (Lichnowsky VII Reg. 475}; —- so
muss unbedingt angenommen werden, dass Heinrich von Thengen 1461
schon gestorben war, der fragliche Kauf zwischen 1439 und 1461 fal-
len. Mit dieser frühen Zeit stimmt auch die Sprache und Rechtschreibung
der S. 236·—238 beigebrachten „Rehtange ze Tengen“ gut überein,
obwohl Ref. das Original des Rodels nicht gesehen hat.
Auf die Erörterung über das Alter der Rödel, welche Ref. zu die-
ser grossem Abschweifung benützte, um zu zeigen, wie Manches in der
badischen Specialgeschichte noch im Argen liege, lässt Herr Pfeiffer S.
XI — XXII eine sehr interessante Geschichte der Rödel und eine Auf-
zählung der in den verschiedensten Händen zerstreuten Bruchstücke fol-
gen, wobei man nur bedauern muss, dass der Gesammtrodel, welcher
nach S. XIV wieder aus schweizerischem Besitz in Oesterreichischen kam,
sich verloren hat.
Auf die Einleitung folgt sodann S. 1—346 der Abdruck der Rö-
del selbst, mit kurzen , kritischen und erklärenden Anmerkungen. Da die
aufgeführten Besitztbümer so weit in verschiedener Herren Länder zerstreut
sind, so können wir nur im Allgemeinen die Sorgfalt dankend aner-
kennen, mit welcher der Herausgeber in der Ortsbestimmung verfahren