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fene Literatur angeführt, ohne dass wir dabei etwas wesentliches vermisst hät-
ten, dann aber die in der That nicht unpassende Bemerkung hinzufügt: „res per
se incerta, in dies fit incertior, tot hominum doctissimorum sententiis inter se
pugnantibus.“ Der Verf. glaubt jedenfalls („hoc pro certo statui esse videtur“),
man dürfe Varro’s Erfindung nicht so auffassen, als habe er zuerst irgend ein
Mittel der Vervielfältigung von Bildern selbst erfunden, da er ja gar kein Künst-
ler gewesen: es bleibe daher nur übrig anzunehmen, dass Varro die von ei-
nem andern (Künstler) gemachte Erfindung zuerst auf Bücher angewendet, diese
Erfindung aber habe Plinius selbst wohl kaum gekannt. Wir gestehen, dass wir
uns mit dieser Auffassung der Stelle des Plinius, welche dem Varro ausdrücklich
ein „benignissimum inventum“ zuschreibt und denselben als „inventor muneris
etiam diis invidiosi“ u. s* w. bezeichnet, keineswegs befreunden können,-selbst
dann, wenn wir annehmen wollten, dass Plinius keine nähere Kenntniss dieser
Erfindung gehabt, (was wir bezweifeln) so unklar auch des Plinius Angabe über
diese Erfindung ist und insbesondere der den bemerkten Worten (inventor m.
et. d. i.) angehängte Satz: „quando immortalitatem non solunr dedit verum etiam
in omnes terras misit, ut praesentes esse et ubique cludi (credi) possent“ in sei-
ner Ueberschwenglichkeit eben so unbestimmt und unklar für denjenigen gehal-
ten ist, dem es wahrhaft um Sinn und Bedeutung dieser Stelle zu thun ist.
Wenn wir hier cludi gegeben haben, so sind wir (mit Sillig) der Lesart
der älteren Handschriften gefolgt; wir denken auch mit diesem Herausgeber
an Verschluss oder Aufbewahrung der Imagines in Kapseln oder in Irgend
Etwas Aehnlichem; credi, was erweislich Lesart der jüngeren und schlechte-
ren Handschriften ist, wird von unserm Verfasser vorgezogen und demgemäss
die ganze Stelle folgendermassen übersetzt: „sondern sie auch in alle Länder
entsandte, so dass an ihre Allgegenwart geglaubt werden konnte.“ Wir können
uns von der Richtigkeit einer solchen Lesart, die einen solchen Sinn geben soll,
nimmermehr überzeugen.

BSasäiscke Programme des Sclmljakrs
Wir beginnen diesen Bericht, hinsichtlich dessen wir uns auf die wieder-
holt in diesen Blättern, zuletzt noch Jahrg. 1850 p. 935 abgegebene- Erklärung
beziehen, mit dem Lyceum zu Carlsruhe, dessen Programm die folgende
wissenschaftliche Abhandlung beigegeben ist:
De junctarum in precanclo inanuum origine indo-germanica et usu inter plurimos
Christianos adscilo quaeslionem indici lectionum in Lyceo Carolsrtihensi —
habitarwn adjunxit Carolus Fridericus Vierer dt. Cum tabula li-
thographica. Carolsruliae typis G. Brauniani typographei aulici. MDCCCLI
43 S. in gr. S.
Der Gegenstand dieser Erörterung ist aus dem Kreise der christlichen Λ1-
terthümer entnommen ; er schien dem Verf. einer näheren Erörterung schon aus
dem Grunde würdig, weil er in den diesem Zweig der christlichen Wissenschaft
angehörigen Schriften diese völlig vermisste und hier nähere. Aufklärung ver-
geblich suchte. Die christliche Sitte des Zusammenschlagens de?' Hände bei dem
Gebet ist es, deren Ursprung darum der Verf. nachzuweisen versucht: er geht
 
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