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Nr. 56. HEIDELBERGER 1863.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Die neuesten Leistungen in Italien auf dem Gebiete der
Rechtswissenschaft.
Seit dem Erscheinen unserer Anzeige, in Nr. 42. 1863 der Lleidelb.
Jahrbücher der Literatur sind wieder so viele neue rechtswissen-
schaftliche Arbeiten aus Italien uns zugekommen, dass es Pflicht
ist, an unsere früheren Anzeigen in Nr. 26 und 42 dieser Zeit-
schrift anknüpfend, die deutschen Leser auf interessante neue ita-
lienische Schriften auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft auf-
merksam zu machen und zu zeigen, dass, wenn auch manche durch
die Umgestaltung der Verhältnisse veranlassten Zustände für die
Förderung wissenschaftlicher Arbeiten gerade in den südlichen Pro-
vinzen ungünstig sind, dennoch es nicht an Männern fehlt, die kein
Opfer scheuen, um durch rechtswissenschaftliche Forschungen zur
Verbesserung der Gesetzgebung und zur Verbreitung gründlicher
Rechtskenntnisse beizutragen. Wir begrüssen hier die neu erschie-
nene juristische Zeitschrift: La Nemesi Rivista periodica in diritto
penale per Cura di Enrico Pessina. e Pietro Selitto. Napoli 1863.
bis jetzt 2 Hefte. Die Zeitschrift stellt sich die Aufgabe, die neuen
Strafgesetzgebungen Italiens einer Prüfung zu unterwerfen, wissen-
schaftliche Forschungen über wichtige Fragen des Strafrechts vor-
zulegen, die Ergebnisse der Forschungen des Auslands mitzutheilen,
neue erschienene Schriften zu prüfen und von Entscheidungen so-
wohl der italienischen als der ausländischen Gerichtshöfe Nachricht
zu geben. Ein Hauptgegenstand der Prüfung mussten hier die 1863
den Kammern vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Verbesserung der
1859 verkündeten Strafprozessordnung sein. Die Praxis zeigte bald
erhebliche Mängel. Der jetzige Justizminister Pisanelli (als vor-
züglicher Schriftsteller bekannt) legte nun zur Verbesserung des
Strafverfahrens 5 Entwürfe (abgedruckt in der Zeitschrift Lieft I.
S. 30) vor. Die Richtung derselben ist 1) die Competenz der Einzeln-
richter zu erweitern, 2) die Zahl der Prozesse wegen geringerer
Vergehen zu vermindern, indem ihre Verfolgung nicht von Amts-
wegen, sondern nur auf Klage des Verletzten geschehen soll, 3)
das Rechtsmittel der Berufung gegen Urtheile der korrektionellen
Gerichte zu beseitigen, 4) die Zahl der Assisenhöfe zu vermehren,
5) die Befugnisse der Einzelnrichter zu erweitern, 6) die Befug-
nisse der Untersuchungsrichter in einigen Fällen zu beschränken.
Der Herausgeber der Zeitschrift Pessina (Verf. mehrerer tüchtiger
kriminalistischer Werke) hat nun diese Gesetzesentwürfe (in der
LVI. Jahrg. 12. Heft 56
 
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