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96 Neueste Literatur auf dem Gebiete der antiken Vasenkunde.
in Rom bei Botkin mit einem Bild der kalydonischen Eberjagd
behandelt.
Flasch hat fünf Darstellungen aus der Argonautensage: Helle,
das Argonautenopfer auf Chryse, Jason im Drachen, Jason bringt
dem Aeetes das goldene Vliess (in jenem Vorläufer), Jasons Hoch-
zeit eingehend besprochen, mit dem Gesichtspunkte, Ungehöriges,
Fremdes auszuscheiden. Es ist ihm dieses bei mehreren Darstel-
lungen, sowie auch eine bestimmte neue Erklärung in erfreulicher
Weise gelungen, aber wir müssen dabei entschieden rügen, dass
er gar nicht daran gedacht hat, den Leser über den literarischen
Apparat, über die bereits über diese Darstellungen erschienenen
Arbeiten, über die besten Abbildungen zu unterrichten , dass es
ihm daher z. B. beim letzten Abschnitt begegnet ist, hier die neue
Publikation des Münchner Vasenbildes n. 805 mit der Abhandlung
von Otto Jahn in Archäol. Zeitung 1860. n. 130. p. 140. Tafel
CXXXIX. CXL. gänzlich zu ignoriren, in welcher die volle Zurück-
haltung Jahns gegenüber den bisherigen Auslegungen, sowie die
wesentlich richtige Auffassung der Hydria bereits sich findet. Ein
Meister des Faches mag nach dieser Seite hin frei und unbeküm-
mert vielleicht verfahren, ein Anfänger gewiss nicht. Zweitens
müssen wir auf das Verhältniss zum Mythus und zum Cultus hier
und die dadurch bedingten Beinamen um so mehr aufmerksam
machen, als der Verfasser sich in sehr scharfer Weise über »mytho-
logisch-symbolischen Brei, »aus dem Niemand, am wenigsten aber
der Kunstinterpret einen reellen Nutzen schöpfen kann« ausspricht.
Wer mit der bestimmten Ausdeutung einer Darstellung auf Sym-
bole und Attribute stösst, die einer Gottheit und den in ihren
Bereich gehörigen Heroen angehören, wTer darauf dann bestimmte
Beinamen, die er der Darstellung gibt, baut, hat allerdings sich
umzusehen, nach dem Zusammenhang dieser Symbole mit dem Be-
griffe der Gottheit, hat allerdings die Pflicht sich umzusehen nach
den urkundlichen Beinamen der Gottheit in bestimmten Culten
und hat nicht das Recht diese beliebig und noch dazu etwa ober-
flächlich anzuwenden.

(Fortsetzung folgt.)
 
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