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Historische Vierteljahrsschrift — Leipzig, Dresden: von Baensch-Stiftung, Band 4.1901

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60746#0524
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510 H. Otto.

er hat es „nicht für rätlich befunden, danach irgendwelche Aender-
rungen an seiner bereits fertigen Untersuchung vorzunehmen“. Ich
bin mir über den Sinn dieser Worte nicht ganz klar. Doch was
auch der Verfasser damit sagen wollte, jedenfalls darf ich constatieren,
dass er inbezug auf die Beurteilung des Colmarer Berichtes von
anderen Voraussetzungen aus zu demselben Ergebnis gelangt ist wie
ich. Inbezug auf den Zeitpunkt der Sendung des Grafen von Hohen-
berg gehen allerdings unsere Ansichten auseinander. Während ich
sie zu 1296 setzte, ist sie nach N. erst 1297 erfolgt. Ich nehme
nun keinen Anstand zu erklären, dass ich durch Niemeiers Aus-
führungen in meiner Auffassung schwankend geworden bin. Zwar
die Thatsache, dass der Graf am 5. August 1296 urkundlich in
Constanz nachweisbar ist, schliesst die Möglichkeit, dass er nach dem
29. Juni 1296 an der Curie war, nicht geradezu aus, wenn auch die
Frist von 36 Tagen für einen Ritt nach Rom und von da zurück
nach Constanz etwas kurz bemessen ist. Dagegen gewinnt man aus
dem Colmarer Berichte allerdings den Eindruck, als ob nach Ansicht
des Chronisten der Graf erst 1297 in Italien gewesen sei, da un-
mittelbar nach der Rückkehr des Grafen die Kurfürsten auf den
1. Mai 1298 zu einer Besprechung entboten worden sein sollen. Und
wenn derselbe Chronist nur die drei Kurfürsten von Mainz, Branden-
burg und Sachsen als die Auftraggeber des Grafen nennt, ein Um-
stand, der für mich sprechen könnte, da im Juni 1297 ein Einver-
nehmen sämtlicher Kurfürsten hergestellt wurde, so muss man N.
zugeben, dass diese Vorstellung des Chronisten von nur drei handelnden
Kurfürsten als ein Reflex aus der Proklamation von 1298 aufgefasst
werden kann. Wenn ich nun aber unbedingt zugeben würde, dass
die Sendung des Grafen in das Jahr 1297 falle, würde dann nicht
meine ganze Hypothese, wie ich sie in meinem Aufsatze entwickelt
habe, in sich zusammenfallen? Ich glaube nicht. Der Brief des
Papstes an den König von Frankreich vom 18. August 1296, von
dem ich ausgegangen bın, der liegt num doch einmal vor, und ich
zweifle auch nicht, dass ich ihn richtig interpretiert habe. Auch die
Thatsache bleibt bestehen, dass nach dem 29. Juni 1296 eine Gesandt-
schaft Albrechts von Oesterreich an der Curie war, und schliesslich
wird Preger doch insofern wohl Recht behalten, dass damals die An-
näherung des Erzbischofs von Mainz an Albrecht bereits Thatsache
war, so dass die österreichische Gesandtschaft dem Papste von einer
gänzlichen Verschiebung der Machtverhältnisse in Deutschland Mel-
dung machen konnte. Zu der alleräussersten Annahme, dass Bonifaz
‚ganz unbeeinflusst von dem Gang der Dinge in Deutschland seinen
Brief vom 18. August 1296 geschrieben habe, möchte ich vorerst
 
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