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viel dazu bei, unser sonst schwankendes Urteil über den Krankheits-
fall zu festigen, und wir haben guten Grund, den Geistlichen zu danken,
daß sie dies Dokument erhalten haben, obgleich es ihrer Tendenz
nichts mehr leistet, ja diese eher gestört haben mag.
Ehe ich aber in die Zusammensetzung der kleinen handschriftlichen
Broschüre, die den Titel führt:
Zro;o/7%6M772 A%2rZ<2720-C6#67Z.y6,
weiter eingehe, muß ich ein Stück ihres Inhalts erzählen, das ich dem
Vorbericht entnehme.
Am g. September 1677 wurde der Maler Christoph Haitzmann,
ein Bayer, mit einem Geleitbrief des Pfarrers von Pottenbrunn (in
Niederösterreich) nach dem nahen Mariazell gebracht*. Er habe sich
in Ausübung seiner Kunst mehrere Monate in Pottenbrunn aulgehalten,
sei dort am 29. August in der Kirche von schrecklichen Krämpfen be-
fallen worden, und als sich diese in den nächsten Tagen wiederholten,
habe ihn der Praefectus Dominii Pottenbrunnensis examiniert, was
ihn wohl bedrücke, ob er sich wohl in unerlaubten Verkehr mit dem
bösen Geist eingelassen habe". Worauf er gestanden, daß er wirklich
vor neun Jahren zu einer Zeit der Verzagtheit an seiner Kunst und des
Zweifels an seiner Selbsterhaltung dem Teufel, der ihn neunmal ver-
sucht, nachgegeben und sich schriftlich verpflichtet, ihm nach Ablauf
dieser Zeit mit Leib und Seele anzugehören. Das Ende des Termins
nahe mit dem 34. des laufenden Monats\ Der Unglückliche bereue
und sei überzeugt, daß nur die Gnade der Mutter Gottes von Maria-
zell ihn retten könne, indem sie den Bösen zwinge, ihm die mit Blut
geschriebene Verschreibung herauszugeben. Aus diesem Grund erlaube
man sich Tzzzlygrzzzzz /zzzzzc /zozzzzzz^zzz ozzzzzz zzzz^zYz'o 6?ayfz2zzfzz7?2 dem Wohl-
wollen der Herren von Mariazell zu empfehlen.
1) Das Alter des Malers ist nirgends angegeben. Der Zusammenhang läßt einen Mann
zwischen go und 40, wahrscheinlich der unteren Grenze näher, erraten. Er verstarb, wie wir
hören werden, im Jahre lyoo.
2) Die Möglichkeit, daß diese Fragestellung dem Leidenden die Phantasie seines Teufels^
paktes eingegeben, „suggeriert" hat, sei hier nur gestreift.
g) Quorum yirH.r 2^ mfnrt'r ^i/turnr appropt'nyMaf.
viel dazu bei, unser sonst schwankendes Urteil über den Krankheits-
fall zu festigen, und wir haben guten Grund, den Geistlichen zu danken,
daß sie dies Dokument erhalten haben, obgleich es ihrer Tendenz
nichts mehr leistet, ja diese eher gestört haben mag.
Ehe ich aber in die Zusammensetzung der kleinen handschriftlichen
Broschüre, die den Titel führt:
Zro;o/7%6M772 A%2rZ<2720-C6#67Z.y6,
weiter eingehe, muß ich ein Stück ihres Inhalts erzählen, das ich dem
Vorbericht entnehme.
Am g. September 1677 wurde der Maler Christoph Haitzmann,
ein Bayer, mit einem Geleitbrief des Pfarrers von Pottenbrunn (in
Niederösterreich) nach dem nahen Mariazell gebracht*. Er habe sich
in Ausübung seiner Kunst mehrere Monate in Pottenbrunn aulgehalten,
sei dort am 29. August in der Kirche von schrecklichen Krämpfen be-
fallen worden, und als sich diese in den nächsten Tagen wiederholten,
habe ihn der Praefectus Dominii Pottenbrunnensis examiniert, was
ihn wohl bedrücke, ob er sich wohl in unerlaubten Verkehr mit dem
bösen Geist eingelassen habe". Worauf er gestanden, daß er wirklich
vor neun Jahren zu einer Zeit der Verzagtheit an seiner Kunst und des
Zweifels an seiner Selbsterhaltung dem Teufel, der ihn neunmal ver-
sucht, nachgegeben und sich schriftlich verpflichtet, ihm nach Ablauf
dieser Zeit mit Leib und Seele anzugehören. Das Ende des Termins
nahe mit dem 34. des laufenden Monats\ Der Unglückliche bereue
und sei überzeugt, daß nur die Gnade der Mutter Gottes von Maria-
zell ihn retten könne, indem sie den Bösen zwinge, ihm die mit Blut
geschriebene Verschreibung herauszugeben. Aus diesem Grund erlaube
man sich Tzzzlygrzzzzz /zzzzzc /zozzzzzz^zzz ozzzzzz zzzz^zYz'o 6?ayfz2zzfzz7?2 dem Wohl-
wollen der Herren von Mariazell zu empfehlen.
1) Das Alter des Malers ist nirgends angegeben. Der Zusammenhang läßt einen Mann
zwischen go und 40, wahrscheinlich der unteren Grenze näher, erraten. Er verstarb, wie wir
hören werden, im Jahre lyoo.
2) Die Möglichkeit, daß diese Fragestellung dem Leidenden die Phantasie seines Teufels^
paktes eingegeben, „suggeriert" hat, sei hier nur gestreift.
g) Quorum yirH.r 2^ mfnrt'r ^i/turnr appropt'nyMaf.