Untersuchungen über das photographische Wetter. 217
Listen registrirt, eine Unterlassung dieser Anmeldung macht
den Verkauf gesetzlich ungültig.
Das Patentamt besteht nicht auf der Beihilfe eines Patent-
anwalts zur Erlangung eines Patentes, und jeder Erfinder ist
berechtigt, seine eigene Eingabe und Zeichnung — erstere
selbstverständlich in englischer Sprache — anzufertigen und
einzusenden.
Jedoch sind die vorgeschriebenen Formen sehr genau zu
beobachten, und beruht der Werth eines Patentes zum grossen
Theile • auf der sorgfältigen, sachgemässen Vorbereitung der
Beschreibung und Zeichnung, wie sie nur reiche Erfahrung
gewähren kann.
Wenn die Patent Office auch keinerlei Verantwortlichkeit
für die Thätigkeit eines Patentanwaltes übernehmen, auch in
der Wahl eines solchen nicht behilflich sein kann, so wird
doch von ihrer Seite die Mithilfe eines vertrauenswürdigen,
tüchtigen Anwalts in allen Fällen dringend angerathen.
Die Zeit bis zur etwaigen Erledigung eines eingereichten
Patentes hängt von der Anzahl der Eingaben in der be-
treffenden Division und Classe ab und schwankt von einem
Monate bis zu zwei Jahren.
Innerhalb zweier Jahre muss jede Patenteingabe absolut
und vollkommen erledigt sein.
Copien irgend eines Patentes sammt den dazugehörigen
Zeichnungen können durch jeden Patentanwalt um den geringen
Preis von je 5 Cents (20 Pfennige oder 25 Heller) von der
Patent Office bezogen werden.
Für die gleichzeitig bestellten sämmtlichen Patente einer
ganzen Unterclasse ist der Preis nur je 3 Cents (12 Pfennige
oder 15 Heller), für die einer ganzen Classe nur je 2 Cents
(8 Pfennige oder 10 Heller), und für die sämmtlichen er-
schienenen ungefähr 574000 Patente nur 1 Cents (4 Pfennige
oder 5 Heller), ganz einerlei, ob ein derartiges Patent nur
einen oder hundert Bogen stark ist.
Bunsen -Roscoe’s
Untersuchungen Uber das photographische Wetter.
Von Prof. Dr. H.W. Vogel in Berlin.
Die im Titel genannten berühmten Chemiker haben sich
das Verdienst erworben, zuerst exacte Messungen über die
chemische Lichtstärke zu verschiedenen Tages- und Jahres-
Listen registrirt, eine Unterlassung dieser Anmeldung macht
den Verkauf gesetzlich ungültig.
Das Patentamt besteht nicht auf der Beihilfe eines Patent-
anwalts zur Erlangung eines Patentes, und jeder Erfinder ist
berechtigt, seine eigene Eingabe und Zeichnung — erstere
selbstverständlich in englischer Sprache — anzufertigen und
einzusenden.
Jedoch sind die vorgeschriebenen Formen sehr genau zu
beobachten, und beruht der Werth eines Patentes zum grossen
Theile • auf der sorgfältigen, sachgemässen Vorbereitung der
Beschreibung und Zeichnung, wie sie nur reiche Erfahrung
gewähren kann.
Wenn die Patent Office auch keinerlei Verantwortlichkeit
für die Thätigkeit eines Patentanwaltes übernehmen, auch in
der Wahl eines solchen nicht behilflich sein kann, so wird
doch von ihrer Seite die Mithilfe eines vertrauenswürdigen,
tüchtigen Anwalts in allen Fällen dringend angerathen.
Die Zeit bis zur etwaigen Erledigung eines eingereichten
Patentes hängt von der Anzahl der Eingaben in der be-
treffenden Division und Classe ab und schwankt von einem
Monate bis zu zwei Jahren.
Innerhalb zweier Jahre muss jede Patenteingabe absolut
und vollkommen erledigt sein.
Copien irgend eines Patentes sammt den dazugehörigen
Zeichnungen können durch jeden Patentanwalt um den geringen
Preis von je 5 Cents (20 Pfennige oder 25 Heller) von der
Patent Office bezogen werden.
Für die gleichzeitig bestellten sämmtlichen Patente einer
ganzen Unterclasse ist der Preis nur je 3 Cents (12 Pfennige
oder 15 Heller), für die einer ganzen Classe nur je 2 Cents
(8 Pfennige oder 10 Heller), und für die sämmtlichen er-
schienenen ungefähr 574000 Patente nur 1 Cents (4 Pfennige
oder 5 Heller), ganz einerlei, ob ein derartiges Patent nur
einen oder hundert Bogen stark ist.
Bunsen -Roscoe’s
Untersuchungen Uber das photographische Wetter.
Von Prof. Dr. H.W. Vogel in Berlin.
Die im Titel genannten berühmten Chemiker haben sich
das Verdienst erworben, zuerst exacte Messungen über die
chemische Lichtstärke zu verschiedenen Tages- und Jahres-