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Schäfer, Georg
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Provinz Starkenburg: Kreis Erbach — Darmstadt, 1891

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https://doi.org/10.11588/diglit.18295#0322

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BEERFELDEN

welcher nicht nur mit einem Anilug

Als ein beachtenswertes Volksheiligthum und Erinnerungszeichen an die

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vormalige Gerichtsverfassung der Stadt und Umgegend verdient die uralte Linde
Erwähnung (Fig. 3, Schlussvignette), welche 1 km nordwestlich vom Orte auf einer
Anhöhe sich erhebt. Hier versammelte sich das Beerfeldener Centgericht, welchem
der Centgraf mit den Schöffen aus Stadt und Land vorstand. Der Stamm des
altehrwürdigen Baumes ist hohl und der obere Theil der reichgeästeten Krone im

O O

Absterben begriffen.

Nahe dabei steht der Galgen (Fig. 2
von Monumentalität auf-
geführt, sondern auch so
unversehrt auf die Nach-
welt gekommen ist, als
ob er noch heute seinen
der Vergangenheit ange-
hörigen Zweck erfüllen
sollte. Der Gegenstand
ist darum künstlerisch wie
kulturgeschichtlich der
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Beerfelden. Galgen.

Säule horizontale Holzbalken, die
iten von Eisenstäben durchzogen
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nicht überflüssig gewesen zu sein,
■eilten selbdritt Platz hatten. Zum

Galgen
 
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