Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Zeitschrift des Kunst-Gewerbe-Vereins zu München — 1883

DOI Artikel:
Einladung zur Theilnahme am Kongreß deutscher Kunstgewerbe-Vereine
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.7027#0056

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
■J- 53 -4.

X

\

Einladung zur Theilnahme

am Rongreß deutscher Runstgewerbe-Vereine,

Z- bis 6. September 1883 zn München,

unter allgemeiner Betheiligmig von Vertretern der Kunst, des Rmistgewerbes und Freunden desselben.

In unserer Eigenschaft als derzeitiger Vorort der
deutschen Kunstgewerbe-Vereine erließen wir unterm 20. März
ds. 3s. eine Aufforderung, anläßlich der in diesem Jahre
dahier stattfindenden II. Internationalen Kunstausstellung
und der dabei gewährten Aufnahme von Werken der
Kleinkunst*) eine Versammlung von Mitgliedern der deut-
schen Kunstgewerbe-Vereine in unserer Stadt abzuhalten.
Nachdem nun unser Vorschlag nicht nur von Seite der
eingeladenen Vereine, sondern auch in weiteren Kreisen von
Kunsthandwerkern, Künstlern und Freunden des Kunstge-
werbes sympathische Aufnahine und Zustimmung gefunden,
haben wir nunmehr die Abhaltung dieser Versammlung
unter möglichster Erweiterung des Theilnehmerkreises de-
finitiv beschlossen und beehren wir uns hiemit unter näherer
Darlegung von Zweck und Programm des Kongresses zur
zahlreichen Betheiligung an demselben freundlichst einzuladen.

Wohl dürfen wir uns schon heute der freudigen Hoff-
nung hingeben, daß die geplante Versammlung das Ge-
fühl gemeinsamen Strebens auf dem Gebiete des deutschen
Kunstgewerbes neu bestärken und allen Stätten des kunst
gewerblichen Schaffens neue Anregungen und Impulse
bieten werde, sowie daß die Verhandlungen selbst eine
würdige Fortsetzung des ersten, gelegentlich der deutschen
Kunst- und Kunstgewerbe-Ausstellung im Jahre f876
dahier abgehaltenen Kongresses bilden werden, dessen Er-
gebnisse vereint mit jener der genannten Ausstellung, auf
die Entwickelung unseres deutschen Kunstgcwerbes durch
vermehrte Gründung von Vereinen, Schulen und Museen,
-Verbreitung und Kräftigung kunstgewerblicher Bestrebungen,
erhöhte Pflege des Schönen ic. so wohlthätigen Einfluß
geübt.

Auf die nähere Darlegung unseres Unternehmens
übergehend benterken wir:

a) Der Kongreß hat den Zweck, neben Würdigung
der dem Kunstgewerbe zum ersten Male in einer Inter-
nationalen Kunstausstellung neben den Werken hoher
Kunst gewährten Aufnahine, vor Allem Gelegenheit dazu
zu bieten, den persönlichen Verkehr und Meinungsaustausch
unter den deutschen Kunsthandwerkern, Künstlern und
Freunden des Kunstgewerbes lebendiger als bisher zu ge-

*) Nach § 111. des Statuts für die Internationale Kunstausstellung
find unter den Werken der Kleinkunst, welche Ausnahme finden sollen,
solche kunstgewerbliche werke zu verstehen, welche durch künstlerische
Erfindung und Ausführung das Gepräge eines Kunstwerks
tragen. Die Beschickung der Ausstellung mit letztgenannten Werken
kann nur geschehen auf Grund persönlicher Einladung, in Deutschland
durch das Lentral-EomitL, im Auslande durch die betreffende Kollektiv-
Kommission. (Näheres aus dem Statut und den über Aufnahme der
Kleinkunst speziell gegebenen Erläuterungen zu ersehen.)

v__

halten, die Erfahrungen und Wünsche — speziell im Hin-
blick auf Wirksamkeit und Einfluß der Kunstgewerbe-
Vereine — gegenseitig kennen zu lernen und zu verwerthen
sowie die Hindernisse, welche der gedeihlichen Entwickelung
unseres deutschen Kunstgewerbes da und dort im Wege
stehen, öffentlich als solche zu kennzeichnen und deren Be-
seitigung nach Kräften gemeinsam anzustreben.

b) Für den Lharakter der Berathungen selbst sollen
folgende Gesichtspunkte maßgebend sein:

Die Berathungen werden auf Grund der weiter unten
folgenden Anträge theils in allgemeinen, theils in 5ek
tionssitzungen gepflogen; die Versammlung entscheidet,
ob die Beschlußfassung über einen Antrag sofort oder
erst nach dessen commissioneller Vorberathung zu er-
folgen habe.

2. Weitere Anträge, Fragen und Themata, sowie Zusätze
zu den gestellten Anträgen, welche der unterfertigten
Vorstandschaft bis längstens Ende Juli unter Zusicher-
ung ihrer Vertretung zukommen, finden möglichste Be-
achtung; Anträge, welche von Vereinen eingebracht
und durch deren Delegirte in der Versammlung ver-
treten werden, gelangen in allen Fällen auf die Tages-
ordnung. Der Uebernahme von Korreferaten über
einzelne der gestellten Anträge wird gerne entgegen
gesehen.

3. Die Beschlüsse der Versammlung haben lediglich den
Charakter von Resolutionen, welche als der Meinungs-
ausdruck der Versammlung selbst zu gelten haben, und
als solche von Behörden, Regierungen und Geffentlich
keit nicht unbeachtet bleiben werden; dieselben sind so-
mit ohne bindende Eigenschaft, weder für die Ge-
sammtheit noch für jeden einzelnen der beim Kongresse
vertretenen Vereine.

4. Beschlüsse, welche auf ein späteres gemeinsames Vor-
gehen abzielen, bedingen vor ihrer Ausführung die
Begutachtung und Annahme seitens der betheiligten
Einzelvereine.

c) Als Gegenstände der Berathung werden unsererseits
folgende Anträge unterbreitet und in der Versammlung
vertreten werden:

\. Die Versammlung spricht der deutschen Künstlerschaft
für die erstmalige Zulassung kunstgewerblicher Meister-
werke bei der internationalen Kunstausstellung in
München, sowie für ihre Mitwirkung zu künstlerischem
Verständnisse in den Werkstätten des Handwerkers Dank
und Anerkennung aus.

2. In Erwägung, daß das Kunstgewerbe zu seiner ge-
deihlichen Entwicklung und vollen Entfaltung ebenso

Zeitschrift des Aunstgewerbe-vereins München.

*883 . Heft 5 & 6 (Bg. 3).
 
Annotationen