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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1844 (Nr. 81-132)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1491#0003
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ben Monats August der Metropolktan-Oomkirche zu Köln die An.
nahme der ihr kn der obgedachten Notarial-Urkunde vom 27. Mai d.
I. vou dem Geheimen Justkzrath Dahm gemachten Schenkung zu ge-
statten und zu genehmkgen geruht, daß dke Ausbeutung des darin zum
Fortbau des kölner Domes angebotmen Stembruchs am DrachmfelS
jn so fern erfolge, als solche nach den darüber bestehenden Bestimmun-
gen zulWg ist.

„Auf Gmnd dkeser Allerhöchsten Ermächtigung und des Artikels
113 des Decrets vom 30. December 1809, die Kirchenfabriken betref-
feud, so wie des tz. 2 des Gefttzes vom 13. Mai 1833 über Schen-
Eungen und letztwillige Auwendungen an Anstalten und Geftllschaften,
erklätten sodann Se. Erzbifchöfliche Gnaden, der Hochwürdkgste Coad-
jutor und Apostolische Administrator des Erzbksthums Köln, Herr Erz-
bischof von Jkonium, Zohanncs von Geissel, die obgedachte, Seitens
des Herrn Eeheimen Justizraths Dahm der Metropolitan-Domkirche
von Köln in der vorbezogenen Urkunde vom 27. Mai d. I. gemachte
Schenkung unter den in jener Urkunde enthaltenen Bedingungen hier-
mit dankbar anzunehmen. Dessen zur Urkund ist dieftr Act aufge-
nommen und von Seiner Erzbischöflichen Gnaden dem Herrn Erz-
hischofe von Jkonium ftlbst durchleftn und genehmigt worden.

„Als Znigen asststirten Johann Schumacher und Pcter Metzger,
belde Kleidermacher und in Köln wohnhaft, und haben hierauf Seine
Erzbischöfliche Gnaden, alsdann die Zeugen und der Notar, dcm die
«rschienenen Persowen nach Namen, Stand und Wohnort bekannt stnd,
unterschricbe».

„So gefchehm zu Kökn in der erzbischöflichen Wohnung am zehn-
ten November Zahrs achtzehnhundsrt dreiundvierzig.

„(Gez. auf der Urschrift) f Johannes von Geissel.

„Johann Schumacher, Peter Metzger, P. I. Roffcrs.
„(Folgt das Ministerial-Rescript >1. a, Berlin, 21. August 1843.)
„Befehlm und verordnen zugleich sllen darum ersuchten GerichtSvoll-
ziehern, gegenwärtigen Act zu vollstrecken; Unftrm Gencral-Procurator
«nd dm Procuratorm bei den Gerichten crster Jnstanz, darauf zu hal-
1m; allen Bcamtm und Befchlshabern der bewaffneten Machr oder
derm Stellvertretern, auf gehörig an ste ergangeneS Ersuchen starke
Hand dazu zu leisten.

„Zur Bckräftiguny dessen ist diese Aussertigung bestegelt und vom
Notar unterschrieben worden.

„Für gleichlautende Ausftrtigung

(r>. 8.) (gcz.) P. I. Rofsers.

Der Präsident fügt der Verlesung dieftr Actenstücke die Erklä-
rung bei, daß er sich einen auf den Herrn Geschenkgeber bezügli-
chen Antrag für die nächste Borstands-Sitzung aus dem Grunde vor-
behalte, weil dieftr Antrag erst im Berwaltungs-Ausschusss vorkom-
men müsse, wozu für die gegenwärtige Sitzung die Zeit gefehlt habe.
Auf die Motion des Herrn von Wittgenstein spricht derVorstand
dem Herrn Geschmkgeber indeß sofort ftincn einstimmigen Dank
für die der Dombau-Sache gewährte wesmtliche Förderung aus, unter
ausdrücklichem Vorbehalt dessen, was in der nächsten Vorstandssttzung
weiter beschloffen werden wird.

Herr Mülhens nimmt Veranlassung, auf die diesjährigen Ein-
sammlungen der Vercins-Beiträge zurückzukommen und den Wunfch
auszusprechen, daß den Einsammlungen ein letzter Termin gesetzt oder
doch auf Mittel gesonnm werden möge, einen möglichst gleichzeitigm
Schluß der Einsammlungen herbeizufihren, wobei er auf die Uebel-
stände aufmerksam macht, dke seiner Anstcht nach aus den ungleichmä-
ßigen und in zn langen Fristen ausgedehnten Einsammlungen füc die
Sache hervorgehen.

Die Herrm von Wittgenstein und der Präsident erinnern
an die besonderen Umstände der diesjährigm Einsammlung und stellen
die schnellere und mehc übereinstimmende Erledigung der Einsammlun-
gen fürs Äünftige in Ausflcht.

Der Secretär bemerkt, daß das Geschäft des Einsammelns aller-
dings der Nerv dcr Thätigkeit deS Vorstandes ftin müsse, daß alles
Andere mehr mittelbar fti, und daß Köln gerade auch in dicftr Haupt-
sache mit gutem Beispiele voranzugehcn habc. Er wünscht, daß beson-
dere Svrgfalt auf die Fühcung der Listen verwendet und der Grund-
satz des Zusprechens von HauS zu HauS unter allen Umständm fest-
gehaltm werde. — Herr von Wittgenstein schließt sich nammtlich
dem Letztern an: Es fti heMgste Pflicht der Dorstands-Mitglieder, stch
hier keine Mühe verdrießm zu lassen. Dabsi gedenkt er der freundli-
chm Hülftlcistung der Vereins-Mitglieder, so wie Herr Haass !. an
die fortgesetzte erfolgreiche Theilnahme drr Pfarrgeistlichkeit erinnert.

Der Präsident verliestt folgendes, dcm Verwaltungs-Ausfchusse
unter dem 26. Decembec o. zugestelltes Schreiben:

„Einem Wohllöblichm Ausschuffe des Central-Dombau-VereinS-
-oocstandes beehre ich mich, hiermit den nachfolgenden Antrag mit
dem Wunsche ergebenst vorzulegen, darüber in der am 30. d. M.
Stakt fmdenden Dorstands-Sitzung abstimmm zu lassm:

„ gefalle dem Vcreins-Vorstande, mit Ausschluß jeder

Casuisti? festzustellm, ob für die Folge die wörkli'ch abzudruckenden
Protocolle der Vorstands-Sitzungen mtwcder cinfach nur die Resul-
rate der Berakhungm oder auch die bezüglichm Di'scusfloNM mthal-
ten sollen.

„Köln, 26. Dec. 1843. (gez.) v. Liesse m."

Herc Liessem fügt dem Jnhalte erklärmd und unterstützmd bei,

daß eS unangenehm erscheine, am Schlusse der jcdeSmaligcn Debatte
auch noch über die Publication zu debattiren, und daß eine feste Norm
die Unannehmlichkeit mitsammt dsm unnökhigm Zeitverlust ein für
alle Mal beftltigm werde. — Der Secretär findet in der Propo-
sttion des Hcrrn Liessem eine Frage, aberkeknen Antrag; man könne
nicht sehm, ob Herr Liessem füc die Mittheilung bloßer Resultate
oder für Mittheilung vollständiger Protocolle sei; so wie es auch nicht
recht hervorgehe, was Herr Liessem unter Casuistlk verstehe. Von
der Form der Proposition abgesehm, sindcn stch, seiner Ueberzeugung
nach, die in der Propostkion vielleicht unterstellten Uebelständr entweder
nicht vor, oder es stnd durch die realiflrte Pcoposttion die Mittel zur
Beseitigung dieftr Uebelstände nicht gegebm. Die Frage über die Publi-
cation fti immer eine Fcage des individuellm GegenstandeS und Falles.
Auch könne die Veröffentlichung desftlben ProtocolleS heute mißlich
und über einige Zeit räthlich und nützlich ftin. Die Protocolle des
Vorstandes hätten ihrm nächstm Aweck nicht in VerLffmtlichung
durchs „Domblatt", sondern darin, daß sre für den Vorstand perpe-
tuirt würden, daß dem Vorstande in seinem Archiv das Material ge-
stchsrt sei, worauf er eintretenden Falles immer zurückkvmmen könne.

HerrLiessem hält ftine Proposition allerdingsfür einen förmlichen
Antrag; sei eS aber auch anders, so könne darüber, was er wolle, kein
Zweifel odwalten; er wolle, daß stch der Vorstand darüber erkläce, ob
es so oder anters gehalten werdm solle.

Dec Secretär hält sich die Stellung eines Amendements zur Pro-
postlion des Herrn Liessem vor. — Herr von Ammon führt, in
Unterstützung diefts Amendements, aus, daß schon die Kürze dieseS
Amendement erfordere, da der Antrag des Herrn Liessem nicht we-
niger als drei Fragen zu gleichcr Aeit mlhatte, nämlich erstens: soll
eine Regel ftstgestellt wecdm, und zweitens und drittens: worin
soll diese Regel besteimi, bloß in Mittheilung des Resultats der
Protocolle, oder in Mittheilung vollständiger Protocolle? —
Herr von B ianco bcdauert, daß Herr Liessem seine Meinung nicht
unumwunden auSspreche; es handle sich von dem Princip der Oeffent-
lichkeit, und möge Herr Liessem erklären, ob er diesem Princip An-
cckennung wünsche oder nicht. — Herc von Wittgenstein kann
durch dm Jnhalt der Proposition des Herrn Lkessem nicht zur Ge-
wißheit kommen, ob diese Proposttion cs mit der Redaction der Pro-
tocolle oder mit derm Publication zu thun habe; worauf Herr
Liessem die nochmalige Verlesung seiner Proposttion begehrt und
erlangt, und dann untcr Anderm anführt, daß die Discusstonm im
Vvrstande nach «rfvlgten Beschlüssen für den Dorstand jeden künfti-
gen Werlh entbehrcn. — Herr von Ammon wundert sich, wie man
dm Werth der früheren DiScusstonen für dcn Vorstand selbst irgend-
wie in Aweifel ziehen könne, da die möglichst ausführliche Documen-
tirung alles dessm, was die Beschlüsse des Vocstandes motivirt und
herbeigeführt habe, nkcht nur offmbar wünschenswerth, fondern unmt-
drhrlich fti. — Der Protocollführer pflichtet dem Secretär hin-
sichtlich dessen, was von dieftm über die Form der Proposition des
Hcrrn Liesfem bcmsrkt worden, nicht nur vollkommm bei, sondern ec
ist der Meinung, daß dieft Proposttion das Recht eines Antrags gar
nicht in Anspruch nehmen dürft oder könne. Das Vorstands-Mitglied
könne und, wenn eS dies für Pflicht crachte, solle Anträge beim
Vorstande stellm und ihre Annahme oder Verwcrfung gewärtigen; aber
zur Stellung bloßer Fragen, zur bloßen Proponirung einer Nscrn
halte er so wenig das Vorstands-Mitglied berechtigt, als er dm
Vorstand für vecpflichtet halte, in dieLösung solcher Aufgaben, als
elne amtlichc Obliegenheit, einzugchm. Wcr einen Antrag stelle,
müsse in diesen Anttag scine individuelle Ueberzeugung mit einsetzen,
müsse klar stellm, was e r unter gegebenen Umständm fürs Beste halte
und was er von den Anderen durch dcn Beschluß als solches anerkannt
wiffm wolle. Wo eine solche Ueberzeugung, verbundm mit einem be-
Ummten Petitum, nicht klar hervortrete, da existire kein Antrag und
kein Recht auf Discussion und Abstimmung.

Dec S ecretär verliestt hierauf ein zu der Propofition des Herrn
Liessem seinerftitS gestelltes Amendement, das Herrn Compes zu
einem ftrnern Amendement Anlaß gibt, worin jenes des Herrn S e-
cretärs auf zwei bcstimmte Fragcn rcducirt wird. Nach emigen fer-
nerm DiScufstonm wird das Amendement des Herrn SecretärS in
'olgender Fassung znr Abstimmung grbracht:

„Es möge dem Vorstande gesallen, zu erklären, daß es hinstcht-
lich der Abfassung sowohl, als der Beröffmtlichung der Borstands-
Protocolle bei dsm bishcrigen Verfahren, wonach dis vollständigm
Bsrstands-Protocolle veröffentlicht werden, in so ftrn nicht in ein-
zelnen FLllen ein Anderes vom Vorstande beschloffen wird, sein
Bewenden behalte."

Das Ammdement wird mit bloß drei dissentirmden Stimmm a n-
genommen. Eine dieser Skimmm ist die des Herrn von Bianco,
cins andcre die dcs Protocollführers, welch letzterer seinmDissenS
dadlirch näher motivirt, daß nur zu einem Antrag ein Amendemmt
gestellt werden könne, er aber in der Proposttion des Hrn. Liessem
einen Antrag nicht erkenne.

Der Präsident verlies't folgcndes, an den Verwaltungs-Ausschuß
gerichtetes Schreiben des Herrn Biercher:

„Eincn Wohllöblichen Ausschuß dcs Central-Dombau-Vereins bit-
tet der Unterzeichnete ergebenst, gefälligst dafür sorgen zu wollen,
daß dem „Domblatt" am Schlusse jedes Jahres ein Jnhalls-Vec-
 
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