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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1844 (Nr. 81-132)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1491#0027
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drr Dombautm vom 1. Zuli bis Ende Sept. o. („Domblatt" Nr. 72)
dahin zusammengefaßt:

Daß aus der Vergleichung der (in der letzten Allerhschsten Beschei-
dung angezogenen) beiden Pläne hervorgehe, daß auf der Südseite die
Strebcpfeiler ein weni'g schmäler gehalten seien, aber um 3'/, Fuß
wei'ter vorsprängm, als die auf der Nordseite, weil e« hier — auf
der Nordseitr — bci den obwaltenden Terrainverhältnifsen nicht mög-
lich gcwesen, den Pfeilern dieselbe Ausladung als auf der Südseite zu
rrtheilen, wo eine rein organische Anordnung der Constcuctionsformen
in analoger Gestaltung der übrigen Dom-Architekmr folgerecht ent-
wickelt worden sei; — daß eine andere Verschiedenheik zwischen dem nörd-
lichm und dem sstdlichen Portale in der Grundanlage nicht existire, daß
beide Portale gleichen Abstand von den innern GewLlbepfeilern haben,
und daß sämmtliche Thüröffnuugen, übereinstimmend mit dem west-
lichen Hauptportal, gleiche Größen erhalten.

Die zuletzt genannten Actenstücke, die Allerhöchste Cabinets-Ordre
vom 9. Sept. 1843 und der Baubericht des Herrn RegierungS-Bau-
raths Zwirner vom 5. Oct. 1843, stnd dem Verwaltungs-Ausschusse,
und von diesem dem Borstande durch den Herrn Erzbischof miktels
Zuschrift vom 24. Oct. e. („Domblatt" Nr. 72) communicirk wor-
den; diese Zuschrift nimmt ausdrücklich Bezug auf die von dem Herrn
Erzbischof in der Vorstands-Sitzung vom 15. Sept. o. („Domblatt"
Nr. 65) gegebene Erklärung, und schließt damit, daß Seine Erzbi-
schöflichen Gnaden nicht zweifeln:

„Daß alle diese mit Offenheit dacgelegtm Materialim zanz dazu
dienen werden, den Gegenstand, um welchen es sich handelt, m!t
erschöpfender Einstcht zu würdigen und abzuschließen."

Dieser Ecwartung des Herrn Erzbischofs hofft der vorstehende An-
trag In cinem Act cigener Pflichterfüllung zu begegnen. Auf Thatsa-
chen gestützt und dargelegter Materialien sich bedienend, erstrebt »r
nichkS AndereS, als daß dasjenige, was für die dieSseitige Ueberzeugung
bis jetzt noch immer unstcher und zweifelhaft geblieben, formrl festge-
stellt und aufgeklärt, daß durch diese neuen Feststellungen und Aufklä-
rungen dle bisherige Einstcht zu einer wirklich erschöpfenden erhoben,
und sv für den Vorstand die Lage herbeigeführt werde, daß er die
Frage über den Portalbau nach dem ursprünglichen Plan — denn daS
ist der Gegenstand, um welchen es flch handelt — auf eine für seine
Verantwortung genügende Weise würdigen, und auf Grund dieser
Würdigung entweder abschließen, oder zu sonst bestmöglicher und sach-
förderlichster Erledigung pflichtmäßig beitragen konne.

Die Begründung des Antrags hat stch, nach Constatirung obiger
Thatsachen, vor allen Dkngm der Vorfcage seinec Statthaftigkeit
zuzmvenden. Es ist nämlich in der vorigm Vorstands-Sitzung die Be-
hauptung aufgestellt worden, daß, nachdem bestimmte Baupläne Aller-
höchsten Ortes einmal festgestellt seien, von einer fernern Discusston
derselben nicht mehr die Rede sein könne. Zur Würdigung dieses rndeß
sofort bestrittenen Anstandes möchte, so viel es wenigstens den Vor-
stand brtrifft, die Hinweisung auf di« oben mitgetheilten Schlußworte
des Herrn Erzbischofs grnügen, da nicht wohl angmoMmen werden
wird, daß eine Berathung, zu der von daher sogar die Materialien
gereicht werden, an dem Mangel der Unstatthaftigkeit, und zwar einer
solchen, laborirm sollte. Jndeß wird es «rlaubt und in gewisser Be-
ziehung sogar geboten sein, über die Stellung deS Vorstandes zu der
obschwebenden Frage Einiges zuzusetzen.

Nach §. 19 des Statutes soll der Dombau-Verein durch seinen Vor-
stand in allen Theilen, also auch wohl eintretenden Falles in Bezug
auf die Schenkung vertreten werden, die der Metropolitankirche des
Erzstifts Köln, unter der Bedingung des Bauens nach dem ursprüng-
lichen Plane, zur Aufrichtung des nördlichen Seitenportals von dem
Dombau-Verein gemacht, von der Kirche acceptirt und von deS KL-
nigs Majestät Nllergnädigst genehmigt worden ist. Der in dem mehr-
erwähnten Baubecicht vom 24. Oct. o. („Domblatt Nr. 72) hervor-
gehobene h. 9 deS Srakutes ändert hieran nicht das Mindeste. Denn
wmn «s gewiß keinem Zweifel unterliegt, daß die Vereinsgelder nur
in Gemäßheit Allerhöchst festgestellker Bauplänc zur Verwendung beim
Dombau kommen können, so wird dieser §. doch nimmermehr dahin zu
verstehen sein, daß er dem Vorstande, als dem Vertreter des Vereins,
die Facultät abspräche oder ihn vielmehr der Pflicht entbände, zu dem
Zwecke einer desfalls zu fassenden letzten Königlichen Entschließung oder
Feststellung nach dem Maße eigmer Wahrnehmung und Eckenntniß
in geeigneter Weise bei Aeiten mitzuwirken, welches „bei Zeiten" denn
im untergebenen Falle für den Vorstand noch immer die Gegenwart
seln wird, da ihm der Plan über den Nord-Porkalbau nicht etwa im
Entwurf, sondern erst jetzt, nach eingeholter Allerhöchfler Feststellung
z*r Anstcht gebracht, und durch Bericht und mündliche Mittheilung
erläutert wordm ist, der Vorstand also früher nicht in der Möglich-
keit war, über den Entwurf weder eine stchere Metnung ;u fassen,
noch auch «in Bedenken zu Lußern, oderVorstellungm und Bitten kund
zu geben. Doch es bedarf in der That nicht der Rückbeziehung auf
feststehende Normen. Der Bau des Domes nach dem ursprünglichen
Plane ist der Punct, worin der entschiedene Wille des Königs und der
l^haste Wunsch nicht bloß des Vereins, sondern der kunstgebildeten
Welt zusammentrifft. Die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 27. Frbr.
«. I.: „daß die Aussührung des BaueS streng; nach dem Original-
plan erfolgen, daß nachgeforfcht werden sost, ob eS Zrichnungm
yon drn Seitenportalm aus jener Aeit gibt, die dann zu Grunde zu

kegen flnd"; die huldreiche Gmehmkgung der S Hmkungs-Urkunde un-
ter ausdrücklicher Bestätigung drr darin gemackiten Bedingung, die
letzte Allerhöchste Bescheidung vom 9. Sept. o., die stch nur als eine
bereitwillige Modification fcüherer Entschließung in Gemäßheit späterer
Berichterstattung über fernere Wahrnehmungen auf der Baustelle zu
erkmnen gjbl: alle diese Erlasse zeigen fortwährend, nicht nur, mit
wie großer Theilnahme und Entschiedenheit deS Königs Majestät di«
Ausführung des Domes streng nach dem Originalplan t^ollen, sondern
auch mit welcher ermuthigenden Güte Allerhöchstdieselben diesen
Willen unverändert bethäkigen. Bei der Gewißheit dieser königlichen
Gestnnung wird es im Puncte der Statthaftigkeit gewiß wenig rele-
viren, zu welcher Zeit stch die Bestrebungen des Vorstandes für den
ursprünglichen Plan geltmd machen könnm oder konnten; ste werden
gestattet bleiben, so lange ste stch als brauchbar erweisen, und kein An-
spruch und keine Gunst, die fle sonst haben würden, wird ihnen durch
eine Verspä'tung, die ste nicht verschuldm, verloren gehen. Ueberhaupt,
waS kann hier eine Verspätung zu sagen haben? Wenn ein glücklicher
Aufall uns in diesem Augenblick den biS jetzt vergeblich gesuchten Ori-
ginal-Aufriß der Portale plötzlich ausfinden ließe, sollten wir uns
etwa dieseS Glückes jetzt nicht mehr ersreuen, sollten wir etwa noch
zweifeln dürfen, ob dieses Glück fruchtbringend werde, auch wenn
nicht ein Stein von der jetzigen Anlage stehen bleiben könnte? Nein,
Furcht und Zurückbaltung, w» ste hin gehören. Die Ehrfurcht vor dem
Könige, in dem das Vaterland und die Wslt den hochherzigen Schutz-
hecrn der höchsten Kunstschöpfung einer großen Vergangenheit verehrt,
gebietet, daß wir, die große Sache im Auge, frei und ohne Rückhalt
handeln, und Zweifel aussprcchen, wenn und so lange wir die Gewiß-
heit nicht haben, die zu bewußter Pflichterfüllung noth thut.

Was sodann die Räthlichkeit des Antrages betrifft, so ist auch
diese nicht unberückstchtigt geblieben. Es ist dieMöglichkeit eineS Nach-
lheils mit der Nothwendigkeit der Anforderung verglichen, und nicht
gefunden worden, daß diese jene aufwiegt. Zwar ist keine Maßregel
davor gestchert, daß sie deu halbm Freunden und ganzen Feinden einer
Sache nicht zum bereiten Vorwand einer fernern Theilnahmloflgkeit
oder eines neuen Angriffs diene; allein der Eifer und die Liebe der
vielen Tausende, die stch in unsern Tagen für dieseS gemeinsame Werk
der Religion, des VaterkandeS und der Kunst unrer dem Banner der
Eintracht und AuSdauer zusammen gefunden, und in so schöner Ver-
einigung bis jeht so Vieles geleistet haben, verdienen eS wahrlich nicht,
daß ihnen mit solcher Befürchtung begegnet werde. Dagegen haben
wir Ursache, zu glauben, daß die lebendige Ueberzeugung von einer un-
ausgesetzt sorgfältigen Wahrnehmung der Vereins-Jnteressen das Ver-
trauen deS Vereins zu seinem Vorstande festigen, und dem Nereine
selbst alte Freundschaft bewahren und vielleicht neue erwerben wird.
Jn jedem Falle bleibt aber zu bedenken, und wohl zu bedenken, daß
beim ganzcn künftrgen Ausbau deS Domes die Seitenporkale es allein
stnd, wobei hinsichtlich der Ausführung eine Verschiedenheit der An-
flchten und folgeweise ein größeres oder geringeres Annähern an den
ursprünglichen Plan des großm Meisters, oder ein Abweichen von dem-
sclben möglich ist; daß eine Verständigung über diesen Plan, wmn
dazu Veranlassung sein sollte, noch ganz zur gutm Stunde kommt,
da am Nordportal noch gac nicht, und, so viel nämlich bloß das Süd-
portal betrifft, auch an diesem Portal, wenigstens !m Verhältniß z«
der Unermeßlichkeit des Ganzen, noch äußerst wenig gebaut ist; daß
wir mit unsern Leistungen noch rrst auf der Schwelle des Baues
stehen, der nicht bloß für heute und morgen, sondern zugleich für rine
ferne Zukunft aufgeführt wird; daß die, welche nach uns kommen,
nur fortsetzen können, was wir begonnen haben, und daß dies mit
Freudm geschehen muß, wenn wir unser Tagewerk mit der Hoffnung
schließen wollen, daß eS überhaupt geschehe.

Ueber die Modalität des Ankrags einige wmige Worte. Er ist
an den Herrn Erzbischof als an dcn gesetzlichen Wertreter der Be-
hörde gerichtet, die in Gemäßheir der Schenkungs-Urkunde vom 2.
März 1843 („Domblatt" Nr. 57) zu bem Dombau-Verein und set-
nem Vorstande in da« Verhäljniß eines gegenHtigen Rechts getretm
ist, und die mit Annahme eines bedingtm Geschenks auch die Teneigt-
heit zugesagt hat, auf geziemendeS Ansuchen Fragen zu beantworten,
welche von dem letztern in unmittelbarem Bezuge auf die Bedinzung ge-
stellk werden. Er wendet sich nur an den Hrn. Erzbischofund nicht an die
bauleitende Behörde, weil diese nur ihren höhern Behörden, nichtaber
dem Vorstande amtliche Erklärungen zu geben hat, so w!e denn ja
such in der letzten Sitzung die Pläne zu den neu zu erbaucnden Sei-
ten-Poctalen ausdrücklich auf Veranlassung dcs Herrn ErzbischofeS
vvrgelegt wurden, und deren Veröffentlichung von dem Erfolg einer
vorherigen amtlichen Anfrage bei dm hohen Baubehördm abhängig
gemacht worden ist. Ueberdies werden sich die noch obwaltmden Zwei-
fel in dem beantragten Weg« am einfachstm und stchersten lösen. Al-
les Vermeidliche vermeidend, hält stch dcr Vocstand dabei ganz in den
Gränzen seiner contractlichen Befugniffe. Er spricht ein Verhältaiß
zvr Bauleitung weder direct noch indirect an, macht somit den Vor-
wurs eines nicht zuständig-n und dadurch störenden Einwirkm« auf
den technischen Thril des DcmbaueS von vorne herein unmöglich, und
empfängt unmittelbar von dem Hecm Erzbischof diejenigen Resultate,
wie ste ihm zugleich für seine materielle Aufklärung und formelle Si-
cherstellung nöthig stnd. Freilich kann dabei die Möglichkeit einer dem
nächst eintretenden Vecschiedenheit der Ansichten des VorstandeS übe^
 
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