Kleine Nachrichten.
Ausschreibens eine unfrankierte Aufforderung, erst
23 Pf. in Reichspostmarken einzusenden, zuschickte.
(Pgl. den letzten Zahrg. S. 320.)
ie „Eisenacher Ordnung" für die Berechnung
kunstgewerblicher Entwürfe konnte in ihrer
neuesten, vorläufig endgültigen Fassung noch unserer
letzten Nummer beigelegt werden. Von der vorher-
gehenden Fassung unterscheidet sie sich namentlich
durch den Anhang, in welchem an 22 Linzelfällen
die Art der Anwendung dieser Gebührenordnung
dargelegt ist.
ie bekannten keramischen Werkstätten von
Richard Muy in Altona (bzw. zuletzt in
Berlin) haben sich mit der Rotherscheu Ziegelei in
Liegnitz verbunden, um ihren Betrieb zu erweitern,
während die Liegnitzer Runstziegelei dadurch höheren
künstlerischen Anforderungen besser zu entsprechen
hofft. Der vor kurzem versandte Prospekt gibt inter-
essante Proben (auch farbige) der gemeinsamen
Arbeiten.
ur Gebührenordnung. Das Reichsgericht hat
in einem prozeßfall zugegeben, daß die Ge-
bührenordnung des Perbandes deutscher Architekten-
und Ingenieur-Pereine im allgemeinen Geschäfts-
verkehr anerkannt fei; es hat daher die Bestim-
mungen dieser Gebührenordnung für den Fall, daß
keine Sonderabmachungen vorliegen, als maßgebend
behandelt. Es steht zu hoffen, daß im Lauf der
Zahre auch die jetzt für das Aunstgewerbe ausge-
stellte Gebührenordnung in ähnlicher Weise vom
höchsten deutschen Gerichtshof anerkannt werde.
^ur Frage des Urheberrechts der Augestellreu
hat der Deutsche Zuristeutag beschlossen: {. feie
Erfindung gehört dem Angestellten, der sie gemacht
hat, und nicht dem Geschäftsherrn, sofern nicht durch
pertrag das Gegenteil bestimmt ist; — 2. im übrigen
empfiehlt es sich nicht, die Pertragsfreiheit über die
Erfindungen oder sonstigen Geistesschöpfungen von
Personen, die in einenr Angestelltenverhältnis stehen,
zu beschränken.
ie Maler Adolf Münzer und Joseph Huber-
Feldkirch sind an die Düsseldorfer Akademie
berufen worden. So bedauerlich für München auch
der Weggang Adolf Münzers ist, so wiegt doch der
Perlust Zubers ungleich schwerer, da er den Perlust
eines Rünstlers bedeutet, der sich nicht auf fein Spezial-
80S. Konkurrenzmodell zur Medaille der Frankfurter
Luftschiffcchrts-Ausstellung;
von Karl S t o cf, Frankfurt a. ITT.
fach, die Malerei, beschränkte, sondern auch in seiner
pielseitigkeit einer Reihe von kunstgewerblichen Tech-
niken —- z. B. der Glasmalerei, Mosaik, Edelmetall —
seine Aufmerksamkeit zugewendet hat. Wir haben schon
vor vier Jahren (Zahrg. sy0^/05, Seite j) unseren
Lesern ein Bild von dem Schaffen Zubers gegeben;
inzwischen hat er — wovon die letztjährige Aus-
stellung Runde gab — seine Tätigkeit noch weiter
auf die kirchliche Runst ausgedehnt, und er wäre
berufen, gerade ihr in allen ihren Zweigen neue
Säfte zuzuführen.
806. Konkurrenzmodell zur Medaille der Frankfurter
Luftfchiffahrts-Ausstellung;
von Ludwig Mergehen, Frankfurt a. M.
239
Ausschreibens eine unfrankierte Aufforderung, erst
23 Pf. in Reichspostmarken einzusenden, zuschickte.
(Pgl. den letzten Zahrg. S. 320.)
ie „Eisenacher Ordnung" für die Berechnung
kunstgewerblicher Entwürfe konnte in ihrer
neuesten, vorläufig endgültigen Fassung noch unserer
letzten Nummer beigelegt werden. Von der vorher-
gehenden Fassung unterscheidet sie sich namentlich
durch den Anhang, in welchem an 22 Linzelfällen
die Art der Anwendung dieser Gebührenordnung
dargelegt ist.
ie bekannten keramischen Werkstätten von
Richard Muy in Altona (bzw. zuletzt in
Berlin) haben sich mit der Rotherscheu Ziegelei in
Liegnitz verbunden, um ihren Betrieb zu erweitern,
während die Liegnitzer Runstziegelei dadurch höheren
künstlerischen Anforderungen besser zu entsprechen
hofft. Der vor kurzem versandte Prospekt gibt inter-
essante Proben (auch farbige) der gemeinsamen
Arbeiten.
ur Gebührenordnung. Das Reichsgericht hat
in einem prozeßfall zugegeben, daß die Ge-
bührenordnung des Perbandes deutscher Architekten-
und Ingenieur-Pereine im allgemeinen Geschäfts-
verkehr anerkannt fei; es hat daher die Bestim-
mungen dieser Gebührenordnung für den Fall, daß
keine Sonderabmachungen vorliegen, als maßgebend
behandelt. Es steht zu hoffen, daß im Lauf der
Zahre auch die jetzt für das Aunstgewerbe ausge-
stellte Gebührenordnung in ähnlicher Weise vom
höchsten deutschen Gerichtshof anerkannt werde.
^ur Frage des Urheberrechts der Augestellreu
hat der Deutsche Zuristeutag beschlossen: {. feie
Erfindung gehört dem Angestellten, der sie gemacht
hat, und nicht dem Geschäftsherrn, sofern nicht durch
pertrag das Gegenteil bestimmt ist; — 2. im übrigen
empfiehlt es sich nicht, die Pertragsfreiheit über die
Erfindungen oder sonstigen Geistesschöpfungen von
Personen, die in einenr Angestelltenverhältnis stehen,
zu beschränken.
ie Maler Adolf Münzer und Joseph Huber-
Feldkirch sind an die Düsseldorfer Akademie
berufen worden. So bedauerlich für München auch
der Weggang Adolf Münzers ist, so wiegt doch der
Perlust Zubers ungleich schwerer, da er den Perlust
eines Rünstlers bedeutet, der sich nicht auf fein Spezial-
80S. Konkurrenzmodell zur Medaille der Frankfurter
Luftschiffcchrts-Ausstellung;
von Karl S t o cf, Frankfurt a. ITT.
fach, die Malerei, beschränkte, sondern auch in seiner
pielseitigkeit einer Reihe von kunstgewerblichen Tech-
niken —- z. B. der Glasmalerei, Mosaik, Edelmetall —
seine Aufmerksamkeit zugewendet hat. Wir haben schon
vor vier Jahren (Zahrg. sy0^/05, Seite j) unseren
Lesern ein Bild von dem Schaffen Zubers gegeben;
inzwischen hat er — wovon die letztjährige Aus-
stellung Runde gab — seine Tätigkeit noch weiter
auf die kirchliche Runst ausgedehnt, und er wäre
berufen, gerade ihr in allen ihren Zweigen neue
Säfte zuzuführen.
806. Konkurrenzmodell zur Medaille der Frankfurter
Luftfchiffahrts-Ausstellung;
von Ludwig Mergehen, Frankfurt a. M.
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