tende Kapitalien auf dem Spiel, daß ihre sorglose Verwaltung und
Verwendung gerade in unsrer rechnenden Zeit befremdet und nur
auf geringe Sachkenntnis des bauenden Volkes zurückzufnhren ist.
Da ist der Architekt der uneigennützige Berater, der keinen Gewinn
aus den Materialien zieht, sondern nur für seine geistige Arbeit sein
fest normiertes Honorar erhält. Lr ist der Rechtsanwalt des Ban-
herrn und handelt nur in dessen Interesse. Er verwendet nicht die
Materialien, bei denen am meisten verdient wird, sondern prüft
nach sachlichen Gründen. Er schließt die Verträge ab, prüft ihre
Erfüllung, überwacht die Vorgänge beim Bau und die Verwendung
der gelieferten Materialien, nichts wird bezahlt, das nicht kontrollier-
bar geleistet und geliefert ist. Der Architekt führt Buch im Interesse
und Namen des Bauherrn und nicht auf eigene Rechnung und Ver-
dienst, wie der Nnternehmer. Ebensowenig, wie der Rechtsanwalt mit
einem andern Interessenten, wie das Dienstmädchen mit den Händlern
auf dem Markt unter einer Decke stecken darf, sowenig darf auch der
Architekt mit dem Unternehmer eins sein. Ein Nnternehmer, der
Architekt, ein Architekt, der Nnternehmer sein will, ist ein Unding, ein
Widerspruch in sich. Aber gerade hier herrschen in weitesten Kreisen
die verhängnisvollsten Mißverständnisse, die sowohl die Baukunst wie
auch die materiellen und idealen Interessen des Volkes schwer schädigen.
Bauen ist eine ernste Sache, eine Volksangelegenheit, denn es be-
deutet neben anderem das Festlegen großer Summen auf viele Iähr-
zehnte hinaus. Ieder Bau schädigt somit die Gesamtheit empfindlich,
der nicht allen Anforderungen, sowohl den praktischen wie den idea -
len vollauf genügt. Darum soll nicht der kaufmännische Nnter-
nehmer, der an diesen Summen verdient, sondern der durchgebildete
Architekt, der alle Interessen gleichmäßig im Auge hat, darüber ver-
fügen. Er soll auf den Bauherrn wirken auch im Interesse der
Gesamtheit, des Verkehrs, der Schönheit des Stadtbildes oder der
Naturumgebung: so zu bauen, daß jedermann auch an Privatbauten
Freude und Nutzen habe.
Diese Vorzüge kommen dem Volke aber nur dann zugute, wenn es
sich der hohen Aufgaben der Baukunst bewußt ist und die geistige
Arbeit achten und richtig einschätzen lernt, durch welche der Architekt
den praktischen und idealen Wert eines Gebäudes oft um ein Viel-
faches erhöhen kann.
Materialersparnis, Raumausnutzung, vollkommenste Schönheit bei
möglichster Sparsamkeit der Mittel, innere Raumgestaltung und äußere
charaktervolle Wirkung, das sind alles Dinge, die niemals zufällig
oder mit geringer Mühe, sondern oft nur durch heiße Arbeit zu er-
reichen sind. Das Leben des Architekten ist ein Kampf von hundert
Wünschen mit ebensovielen Nnerbittlichkeiten. »Leicht beieinander woh-
nen die Gedanken, doch hart im Raum stoßen sich die Sachen", hier
ist ein Ringen mit dem spröden Material, an dem gerade in letzter
Zeit einige unsrer tüchtigsten Architekten frühzeitig sich aufgerieben
haben.
Man denke doch nicht, daß solche Arbeit von den Unternehmern
umsonst geleistet würde. Entweder, es geschieht, in Wahrheit aber
wird an irgendeiner Stelle das Architektenhonorar in die Bau-
l- Iuliheft Gst ^
Verwendung gerade in unsrer rechnenden Zeit befremdet und nur
auf geringe Sachkenntnis des bauenden Volkes zurückzufnhren ist.
Da ist der Architekt der uneigennützige Berater, der keinen Gewinn
aus den Materialien zieht, sondern nur für seine geistige Arbeit sein
fest normiertes Honorar erhält. Lr ist der Rechtsanwalt des Ban-
herrn und handelt nur in dessen Interesse. Er verwendet nicht die
Materialien, bei denen am meisten verdient wird, sondern prüft
nach sachlichen Gründen. Er schließt die Verträge ab, prüft ihre
Erfüllung, überwacht die Vorgänge beim Bau und die Verwendung
der gelieferten Materialien, nichts wird bezahlt, das nicht kontrollier-
bar geleistet und geliefert ist. Der Architekt führt Buch im Interesse
und Namen des Bauherrn und nicht auf eigene Rechnung und Ver-
dienst, wie der Nnternehmer. Ebensowenig, wie der Rechtsanwalt mit
einem andern Interessenten, wie das Dienstmädchen mit den Händlern
auf dem Markt unter einer Decke stecken darf, sowenig darf auch der
Architekt mit dem Unternehmer eins sein. Ein Nnternehmer, der
Architekt, ein Architekt, der Nnternehmer sein will, ist ein Unding, ein
Widerspruch in sich. Aber gerade hier herrschen in weitesten Kreisen
die verhängnisvollsten Mißverständnisse, die sowohl die Baukunst wie
auch die materiellen und idealen Interessen des Volkes schwer schädigen.
Bauen ist eine ernste Sache, eine Volksangelegenheit, denn es be-
deutet neben anderem das Festlegen großer Summen auf viele Iähr-
zehnte hinaus. Ieder Bau schädigt somit die Gesamtheit empfindlich,
der nicht allen Anforderungen, sowohl den praktischen wie den idea -
len vollauf genügt. Darum soll nicht der kaufmännische Nnter-
nehmer, der an diesen Summen verdient, sondern der durchgebildete
Architekt, der alle Interessen gleichmäßig im Auge hat, darüber ver-
fügen. Er soll auf den Bauherrn wirken auch im Interesse der
Gesamtheit, des Verkehrs, der Schönheit des Stadtbildes oder der
Naturumgebung: so zu bauen, daß jedermann auch an Privatbauten
Freude und Nutzen habe.
Diese Vorzüge kommen dem Volke aber nur dann zugute, wenn es
sich der hohen Aufgaben der Baukunst bewußt ist und die geistige
Arbeit achten und richtig einschätzen lernt, durch welche der Architekt
den praktischen und idealen Wert eines Gebäudes oft um ein Viel-
faches erhöhen kann.
Materialersparnis, Raumausnutzung, vollkommenste Schönheit bei
möglichster Sparsamkeit der Mittel, innere Raumgestaltung und äußere
charaktervolle Wirkung, das sind alles Dinge, die niemals zufällig
oder mit geringer Mühe, sondern oft nur durch heiße Arbeit zu er-
reichen sind. Das Leben des Architekten ist ein Kampf von hundert
Wünschen mit ebensovielen Nnerbittlichkeiten. »Leicht beieinander woh-
nen die Gedanken, doch hart im Raum stoßen sich die Sachen", hier
ist ein Ringen mit dem spröden Material, an dem gerade in letzter
Zeit einige unsrer tüchtigsten Architekten frühzeitig sich aufgerieben
haben.
Man denke doch nicht, daß solche Arbeit von den Unternehmern
umsonst geleistet würde. Entweder, es geschieht, in Wahrheit aber
wird an irgendeiner Stelle das Architektenhonorar in die Bau-
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